Am 26. September 2022 kam es in internationalen Gewässern zu mehreren Angriffen auf die russischen Gaspipelines Nord Stream. Die schwedische Sicherheitspolizei übernahm die Ermittlungen und Bezirksstaatsanwalt Mats Ljungqvist leitete anschließend die Vorermittlungen, die als grobe Sabotage eingestuft wurden. Der Hauptzweck der vorläufigen Untersuchung bestand darin, zu untersuchen, ob schwedische Staatsbürger an der Tat beteiligt waren und ob schwedisches Territorium zur Durchführung der Tat genutzt wurde und dadurch die Gefahr einer Schädigung schwedischer Interessen oder der Sicherheit Schwedens bestand.
Bereits gestern gaben deutsche Medien bekannt, dass die schwedischen Ermittlungen eingestellt werden, was nun bestätigt ist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen so weit fortgeschritten, dass die Behörden ein klares Bild von dem Vorfall haben und dass nichts darauf deute, dass »Schweden oder schwedische Staatsbürger an dem Angriff in internationalen Gewässern beteiligt waren«, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
»Die Voruntersuchung verlief systematisch und gründlich. Unter anderem wurden zahlreiche Schiffsbewegungen analysiert, um zu verstehen, was passiert ist. Darüber hinaus wurden umfangreiche Ermittlungen am Tatort durchgeführt und in diesem Zusammenhang mehrere Verhöre durchgeführt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation können wir feststellen, dass die schwedische Gerichtsbarkeit fehlt«, sagt Mats Ljungqvist.
»Besonders hervorheben möchte ich den schnellen und effizienten Einsatz der schwedischen Marine und der Küstenwache zur Sicherung des Tatorts. Ohne ihre Bemühungen hätten die Behörden nicht den Stand der Ermittlungen erreichen können, den wir jetzt erreicht haben«, so Mats Ljungqvist. »Wir hatten eine gute internationale Zusammenarbeit mit mehreren Ländern, vor allem mit Dänemark und Deutschland, wo wir kontinuierlich Informationen und Lagebilder ausgetauscht haben. Wir haben intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der deutschen Behörden zusammengearbeitet.«
»Im Rahmen dieser juristischen Zusammenarbeit konnten wir Material übergeben, das als Beweismittel im deutschen Ermittlungsverfahren verwendet werden kann. Das deutsche Ermittlungsverfahren läuft weiter und aufgrund der Geheimhaltung, die bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit herrscht, kann ich mich nicht weiter zu der erfolgten Zusammenarbeit äußern. «
»Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das schwedische Ermittlungsverfahren Umstände untersuchen und bestätigen konnte, die in ihrer Gesamtheit zu dem Schluss führen, dass kein Anlass mehr besteht, das schwedische Ermittlungsverfahren fortzusetzen, da von einer Unzuständigkeit des schwedischen Gerichts ausgegangen werden kann, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Kommentare zum Artikel
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Wer hätte das gedacht?
Bin unglaublich gespannt, was die noch laufenden deutschen Ermittlungen ergeben werden ...