Schießbefehl gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen?

Schwäbische Stadt sieht Waffengebrauch gegen „Spaziergänger“ als Option

Eine mittelgroße Gemeinde im schwäbischen Ostfildern droht Teilnehmern von Corona-Protesten mit dem Waffengebrauch.

Foto: Pixabay
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Ostfildern ist eine Gemeinde mit 40.000 Einwohnern in der schwäbischen Provinz, südöstlich von Stuttgart. Bis gestern wusste wohl kaum jemand wo Ostfildern liegt. Das hat sich in den vergangenen Tagen geändert. Denn vor 5 Tagen, am 26. Januar, gab Oberbürgermeister Christof Bolay, SPD, die folgende Allgemeinverfügung heraus:

»Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu ›Abendspaziergängen‹, ›Montagsspaziergängen‹ oder ›Spaziergängen‹ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.«

Bis hierher nichts Neues im Südwesten. Doch dann heißt es in der Begründung:

»Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.«

Wer das für einen Druckfehler oder eine behördliche Unachtsamkeit hält, sieht sich getäuscht. Denn in der Begründung heißt es ausdrücklich:

»Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend.«

Um ihre Corona-Maßnahmen durchzusetzen, erwägen die Verantwortlichen, in diesem Fall ein sozialdemokratischer Oberbürgermeister, den Einsatz von Waffengewalt. So wenig bedeutet ihnen die Gesundheit der Bürger, für die sie eigentlich da sein sollten. Wen das wundert, der sollte bedenken: Auch der diskutierte Impfzwang ist eine Androhung von körperlicher Gewalt durch eine selbstherrliche Politik. Die körperliche Unversehrtheit des Bürgers zählt nicht mehr viel. Das Grundgesetz gehört in Teilen der Vergangenheit an.

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