Grüner Punkt verleiht Sonderrechte

Schule führt Kennzeichnung für coronafreie Schüler ein

Das Carolinum Gymnasium in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) kategorisiert seine Schüler. Wer durch Tests nachweislich coronafrei ist, erhält einen grünen Punkt - und genießt Privilegien. Wer sich nicht testen lassen will, erhält keinen grünen Punkt und erfährt Nachteile.

Foto: Wikimedia / PD
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Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist nicht nur im Grundgesetz durch diverse Artikel verankert sondern auch in zahlreichen international verbindlich geschlossenen Abkommen. Vor allem der Gleichheitsgrundsatz ist hier ein elementarer Bestandteil dieses Rechtes. Das Recht auf Bildung gilt für alle gleichermaßen ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status.

Einen solchen »sonstigen Status« hat jetzt die Schulleitung des Gymnasium Carolinum in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) eingeführt. Anders als im Film »Die Welle«, in dem sich die Gruppenzugehörigkeit durch weiße Oberbekleidung definierte, unterteilt die Schulleitung die Schüler jetzt in die Kategorien mit dem grünen Punkt oder ohne. Den grünen Punkt erhalten die Schüler, die sich zwei Mal in der Woche »freiwillig« auf das Corona-Virus testen lassen und negative Ergebnisse erhalten. Sie profitieren von Boni, unter anderem dürfen sie sich frei auf dem gesamten Schulgelände bewegen oder eine sogenannte Fast lane nutzen, um von einem Klassenraum zum nächsten zu gelangen.

Schüler, die sich diesem Test nicht unterwerfen wollen, erhalten keinen grünen Punkt und werden eindeutig benachteiligt. Manche Bereiche des Schulgeländes sind ihnen nicht zugänglich (»Punktlose haben keinen Zutritt«), auch erfahren sie durch die fehlende Kennzeichnung negative Auswirkungen. Psychologen waren bereits vor derlei Aktionen: die Unterteilung der Schüler in zwei Gruppen sei »ein Spiel mit dem Feuer«.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Kubier

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Mein Gott!! Sind wir jetzt WIEDER bei Hitler und den Nazis angekommen, die einst den Juden den gelben Stern verpasst hatten?! Jetzt gibt's in Deutschland statt dem DISKRIMINIERENDEN "gelben Stern" den "grünen Punkt", um zu demonstrieren, dass, wer keinen hat, ein Aussätziger ist. Der - genau wie die Juden damals - weniger Rechte und später gar keine mehr hatte und HEUTE EBENSO WIEDER keine haben soll! UNFASSBAR!!
Die, die JETZT WIEDER solch ABARTIGES, MENSCHENUNWÜDIGES stattfinden lassen, GEHÖREN VOR GERICHT. Denn DIE SIND EINDEUTIG FASCHISTEN!!!

Gravatar: werner

Zuerst wird getestet wie der ein Punkt ankommt. Danach kommt ein Chip. Wenn sich keiner aufregt werden Chips Routine. Nicht nur in der Schule, sondern überall. Ganz nach der Methode von dem Schlawiner aus Luxemburg.
Ich muss mich immer wieder über die Frechheit wundern, für wie blöd die da oben den Otto halten.

Gravatar: harald44

Klingt doch logisch und der Vergleich mit dem Judenstern früherer Zeiten ist Unsinn. Warum soll ein nachweislich Nichtinfizierter wie ein Infizierter behandelt werden? Ich muß ja im Krankenhaus als Besucher auch nicht einen Herzschrittmacher tragen, nur weil ich einen herzkranken Patienten mit Herzschrittmacher besuche

Gravatar: Egon Scherzer

Den Schulleieter aus dem Amt entfernnen,
den zuständigen Minister entlassen.

Nazis und Kommunisten hatten wir denke ich genug.
Der Wahn das der Mensch nur politische Verfügungsmasse ist greift wieder um sich.

PS: Beiden die Pansion aberkennen und anklagen. Paragraphen finden sich genug im GG und BGB.

Gravatar: Zyniker

Ich dachte immer alles mit grünem Punkt kann man in die gelbe Tonne treten???

Gravatar: Karl Napp

Erinnert sehr an den Judenstern im 3. Reich. "Klein fangn wir wieder an" - der Schoß ist fruchtbar noch. Grün und rot gemischt gibt braun.

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