Richterin sieht im Moscheebesuch keine religiöse Beeinflussung

Schüler verweigert von Schule angordneten Moscheebesuch - Eltern werden von Amtsgreicht verurteilt

Der Streit um einen von einer norddeutschen Schule angeordneten Besuch einer Moschee und die Weigerung eines Schülers, daran teilzunehmen, hat ein vorläufiges Ende: die Eltern wurden vom örtlichen Amtsgericht verurteilt.

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Im Rahmen des Geografie(!)-Unterrichts besuchte eine Schulklasse des Rendsburgers Gymnasiums 2016 die örtliche Moschee. Ein Schüler verweigerte die Teilnahme an diesem Besuch, seine Eltern standen ihm bei und stärkten ihm den Rücken. Er werde seinen Sohn nicht einer religiösen Beeinflussung durch einen Moscheebesuch aussetzen, argumentierte der Vater. Daraufhin wurden die Eltern zur Zahlung einer Geldbuße von je 150 Euro verurteilt, legten jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die aktuell vor dem Amtgericht Meldorf stattgefunden hat und mit einer Verurteilung der Eltern ein vorläufiges Ende fand.

Der Grund für die Verurteilung durch die Richterin Melanie Buhrk sei, dass es sich bei dem Moscheebesuch nicht um eine religiöse Beeinflussung im eigentlichen Sinn handele. Der Besuch sei lediglich allgemeiner Unterricht mit »religiösen Bezügen«. Warum dieser Besuch dann aber ausgerechnet im Rahmen des Geografieunterrichts stattgefunden hat - und nicht etwa im Rahmen des Religionsunterrichts - konnte auch die Richterin nicht darlegen.

Allerdings ist das Ende dieses Streits noch nicht sicher. Der Anwalt der betreffenden Eltern samt des Schülers erwägt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er sieht definitiv eine religiöse Beeinflussung des konfessionslosen Schülers unter dem Deckmantel des Geografieunterrichts.   Niemand, so die anwaltliche Argumentation, könne zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden. Er sei bereit, sofern die Eltern mitziehen, den Rechtsstreit bis zum Verfassungsgericht fortzuführen.

Noch ein kleines Schmankerl zum Ende: die besuchte Moscheegehört zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bis vor wenigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jutta Bonen

Das Ende des Rechtsstaates.
Wir befinden uns in einer links-grüne Diktatur, dank der 68-er Bewegung und des Willkommenswahn seit 1962, wo die erste Türken ins Land geholt wurden, mit Hilfe der SPD.
Seit dem haben wir schon 7 Mio. von Denen und kommen noch viel radikalere ins Land und wir wachen nicht auf.
Das Land hat sich bereits schon abgeschafft.
Das Ende naht im Juli werden noch schlimmere Nachrichten kommen, weil der Westen ist pervers geworden....

Gravatar: Reiner

Wer in diesem Fall nicht merkt,dass hier was im Lande überhaupt nicht mehr stimmt,der leidet an Wahrnehmungsstörungen.
Während sich Kopftuchträger und Salafisten hier in Massen herumtreiben und unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit so ziemlich alles erlauben wird ein einheimischer Bürger gezwungen in solch eine Hetztbude zu begeben.
Die Richterin sollte aus dem Amt entfernt werden.
Es wird Zeit den Knüppel heraus zu holen.

Gravatar: Wolfram

Die islamophile Richterin sollte man aus dem Justizdienst entfernen, wird natürlich nicht passieren. Politische Korrektheit steht doch heute schon über den Gesetzen - und Frauen haben eh fast alle Narrenfreiheiten.

Die Justiz hat durch ihre ungerechten Kuschel-Urteile für kriminelle Jugendliche sowieso schon sehr viel Sympathie-Kredit in der Bevölkerung verspielt !!!

Es stellt sich jedoch die Frage nach der Motivation der Skandal-Richerin? Und das können sehr niedere Beweggründe sein - wer weiß???

Vielleicht erhofft sie sich ein gutes Plätzchen im heidnischen "Paradies" - da sollen doch alle Juden- und Christenkiller hinkommen. Mit 72 Lustknaben für die Damen???

Doch die Richterin gibt einen wichtigen Impuls im Umkehrschluss: Sollten wir nicht allen Migranten ein n eues TESTAMENT IN IHRER LANDESSPRACHE AUSHÄNDIGEN??? - Vielleicht wird dann weniger geklaut, eingebrochen, vergewaltigt oder begrabscht???

Gravatar: Britta

Hoffentlich klagen die Eltern weiter. Bis zur höchsten
Instanz.
Kein Mensch kann zu dem Besuch einer fremden
Religion, Allahhaus gezwungen werden.

Wir haben noch Religionsfreiheit.
Und das gehört zu dieser Freiheit. Man kann niemanden
zwingen zu einer bestimmten Religion.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Moslems sollten per Schulpflicht mal eine Christliche Kirche aufsuchen und die Bibel lesen

Gravatar: famd

Die Richterin "Melanie Buhrk" - den Namen habe ich in meine Datenbank unter kommunistisch-islamische Faschisten eingetragen. Habe schon etliche Namen von Richtern, Politikern und Phrasendreschern des Islam-TV (ÖR-Medien) verzeichnet. Es kommt der Tag der Abrechnung!

Muslime und Merkel weg, Kommunisten raus aus staatlichen Behörden!

Gravatar: Gustav

Es ist eine Unverschämtheit was sich unser Staat hier erlaubt. Mann muss sich einmal vorstellen, die Lehrerin hätte während eines Geografie Unterrichts eine christliche Kirche besuchen wollen. Ja da, wäre der Aufschrei aber groß gewesen. Die Moslems hätten das als Zwang verstanden und hätten einen Aufstand angezettelt. Aber eins ist ganz Sicher. In diesen Land, wird niemals ein Moslem Verurteilt werden, weil er im Rahmen eines Schulunterrichts nicht in eine christliche Kirche mitgegangen ist. Und da reden unsere Scheindemokraten in Berlin auch noch von Religionsfreiheit, wie lächerlich ist das denn. Hier wird versucht den Menschen auch schon im Jugendalter, etwas mit Gewalt aufzuzwingen was sie gar nicht haben wollen. Diese Sache muss bis zum Obersten Gericht gebracht werden, bin mir aber sicher das man alles versuchen wird, die Familie unter Druck zu setzen, ihre Klage zurückzunehmen. Die Merkel Junta duldet keinen Widerspruch.

Gravatar: Martin Jannetti

'Demokratie' ist heute 'Diktatur des Proletariats'.

Gravatar: Ede Wachsam

Diese Richterin ist schluchtweg falsch informiert, denn jeder der eine Moschee betritt hat dort seine Schuhe auszuziehen. Das haben diese Götzenanbeter zwar auch wieder aus der Bibel geklaut, aber eine Moschee ist kein heiliges Land für Juden und Christen im Gegensatz dazu wo der Gott Israels aus dem brennenden Dornbusch zu Moshe redete und ihm gebot seine Schuhe auszuziehen.
2.Mose 3,1-5
Mose aber hütete die Schafe Jitros, seines Schwiegervaters, des Priesters in Midian, und trieb die Schafe über die Steppe hinaus und kam an den Berg Gottes, den Horeb.
2 Und der Engel des HERRN erschien ihm in einer feurigen Flamme aus dem Dornbusch. Und er sah, dass der Busch im Feuer brannte und doch nicht verzehrt wurde.
3 Da sprach er: Ich will hingehen und die wundersame Erscheinung besehen, warum der Busch nicht verbrennt.
4 Als aber der HERR sah, dass er hinging, um zu sehen, rief Gott ihn aus dem Busch und sprach: Mose, Mose! Er antwortete: Hier bin ich.
5 Gott sprach: Tritt nicht herzu, zieh deine Schuhe von deinen Füßen; denn der Ort, darauf du stehst, ist heiliges Land!

So also zum Gerichtsurteil dieser grottenschlecht informierten Richterin: Die Aufforderung vor Betreten einer Moschee die Schuhe auszuziehen, und die erfolgt an alle die da hiningehen wollen, also auch an diese Schulklasse, ist ganz klar eine religiös Handlung und z.B. für Juden und Christen eine Zumutung und gleichbedeutend mit Götzenverehrung.
Insofern war es das gute Recht der Eltern diesen Schüler nicht in die Moschee gehen zu lassen. Ich kann den Eltern dahr nur raten sofort in Revision zu gehen, denn die Begründung des Urteils ist schlichtweg falsch, denn vor dem Betreten einer Moschee werden die Schuhe ja nicht ausgezogen um die Teppiche zu schonen, sondern Allah zu verehren und damit ist das Urteil ungültig und vor allem eine Unverschämtheit der links/grünen Justiz gegen die verbriefte Religionsfreiheit.

Gravatar: Thomas Waibel

Auffällig ist das Schweigen der "Kirchen", die sich so für die Religionsfreiheit, wenn diese den Muslime zugute kommt, einsetzen.

Ein gutes Beispiel, das zeigt, wie diese beiden Vereine, die von sich behaupten, christliche Kirchen zu sein, vor den Muslimen kriechen.

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