Richterin sieht im Moscheebesuch keine religiöse Beeinflussung

Schüler verweigert von Schule angordneten Moscheebesuch - Eltern werden von Amtsgreicht verurteilt

Der Streit um einen von einer norddeutschen Schule angeordneten Besuch einer Moschee und die Weigerung eines Schülers, daran teilzunehmen, hat ein vorläufiges Ende: die Eltern wurden vom örtlichen Amtsgericht verurteilt.

Quelle: pixabay.com
Veröffentlicht:
von

Im Rahmen des Geografie(!)-Unterrichts besuchte eine Schulklasse des Rendsburgers Gymnasiums 2016 die örtliche Moschee. Ein Schüler verweigerte die Teilnahme an diesem Besuch, seine Eltern standen ihm bei und stärkten ihm den Rücken. Er werde seinen Sohn nicht einer religiösen Beeinflussung durch einen Moscheebesuch aussetzen, argumentierte der Vater. Daraufhin wurden die Eltern zur Zahlung einer Geldbuße von je 150 Euro verurteilt, legten jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die aktuell vor dem Amtgericht Meldorf stattgefunden hat und mit einer Verurteilung der Eltern ein vorläufiges Ende fand.

Der Grund für die Verurteilung durch die Richterin Melanie Buhrk sei, dass es sich bei dem Moscheebesuch nicht um eine religiöse Beeinflussung im eigentlichen Sinn handele. Der Besuch sei lediglich allgemeiner Unterricht mit »religiösen Bezügen«. Warum dieser Besuch dann aber ausgerechnet im Rahmen des Geografieunterrichts stattgefunden hat - und nicht etwa im Rahmen des Religionsunterrichts - konnte auch die Richterin nicht darlegen.

Allerdings ist das Ende dieses Streits noch nicht sicher. Der Anwalt der betreffenden Eltern samt des Schülers erwägt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er sieht definitiv eine religiöse Beeinflussung des konfessionslosen Schülers unter dem Deckmantel des Geografieunterrichts.   Niemand, so die anwaltliche Argumentation, könne zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden. Er sei bereit, sofern die Eltern mitziehen, den Rechtsstreit bis zum Verfassungsgericht fortzuführen.

Noch ein kleines Schmankerl zum Ende: die besuchte Moscheegehört zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bis vor wenigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Heiner Wempe

Über den Besuch einer Kaserne des Islam (Aussage von Erdogan) sollte jeder selbst entscheiden dürfen.

Gravatar: Tom der Erste

Bei Prozeßbeginn verlange man höflichst die Vorlage einer Bestallungsurkunde des zuständigen Richters und verweise so ganz nebenbei auf das Richtergesetz ( DRiG ) § 9 und ganz besonders § 17. Leistet ein Richter bei einer öffentlichen Verhandlung keinen Richtereid gemäß § 38, dann ist diese Verhandlung nichtig und der Beklagte sollte die Entlassung des Richters nach § 21 .2.1 bei der übergeordneten Dienststelle beantragen. ( habe ich mal gemacht und ich dachte, der Schwarzkittel hüpft durch die Decke ) .

Gravatar: Josef Wirmer

Wir werden von "Vollidioten" (Zeman) regiert, von der Polizei nicht geschützt, von unfähigen Richtern, vor Allem Richterinnen ungerecht behandelt, von Behörden schikaniert, von den Eliten "umgevolkt", von Asylforderern geplündert, gemessert, vergewaltigt etc., von der Bundeswehr nicht mehr verteidigt, von Dritte-Welt-Migranten generativ verdummt und müssen "Batschakisch" lernen.
Warum muss ich noch Steuern zahlen, für Was?

Gravatar: Yasmin

Wo gibt es denn sowas? Ich bin empört über solch ein Urteil. Langsam aber sicher schäme ich mich ein Teil von Deutschland zu sein....es werden burkinis für Schulen gespendet... Sollte man diese dann nicht auch zwingen normal ins Schwimmbad zu gehen? Ich darf nicht mit meiner hot pants ins Wasser, aber ein burkini ist ok? Ich darf keine hot pants in der Schule anziehen...? Warum? Weil ich nicht provozieren soll? Ist das etwa eine Einladung hand an mich zu legen?? Soll ich mich verstecken? In meiner Heimat? So weit kommts noch.... Ich hab beim schreiben grad so ein puls.... Unfassbar....!!!!

Gravatar: Anne R.

Eine Moschee ist keine Kirche, also kein Sakralbau. Insofern könnte die Weigerung des Schülers, eine Moschee zu betreten, als Unterrichtsverweigerung gewertet werden.
Kartenlesen gehört in den Geographie-Unterricht, das Wort orientieren kommt von Orient:
https://de.wikipedia.org/wiki/Orientierung_(Karte)

Gravatar: W.E. Mai

Meinungskommentar:
Der Moscheenbesuch wurde im Rahmen des gymnas. Unterrichts angeordnet. Das SH-Bildungsministerium "ermuntert" dazu.
Es störte dabei die Lehrkraft offenbar nicht, dass die zu besuchende Centrums Moschee der DITIB vom Verf.Schutz beobachtet wird/wurde.
Eine der zentralen Prinzipien des Islam ist zunächst die Missionierung (Dawa). Daher verpflichtet der Koran die
Moslems, Anders(Un)gläubige zur Annahme des Islam aufzurufen. Die "schöne Ermahnung“ im Koran, "mit ihnen bester Weise zu streiten", scheint - mir zumind. - doch als ein eindeutiger Missionsauftrag zu verstehen sein (nach dem "Schönen" kommt bekanntlich "Tod den Ungläubigen" für die Unbekehrbaren).
Siehe dazu Zitate Sure 16, Vers 125:
"Lade ein zum Weg Deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung; und streite mit ihnen in bester Weise. Siehe, Dein Herr weiß am besten, wer von Seinem Wege abgeirrt ist, und Er kennt am besten die Rechtgeleiteten.
Sure 25, Vers 52: Und so gehorche nicht den Ungläubigen und eifere wider sie mit dem Koran in grossem Eifer." Zitate Ende
Denn behauptet wird ja: Islam ist FRIEDEN - doch er ist nur ein FRIEDEN durch UNTERWERFUNG der Welt unter den Islam mit dem Koran als Gesetzeswerk!
Der Besuch in einer Moschee darf als beginnende islam. Missionierung verstanden werden. Von daher den von der Schule aufgenötigten Moscheenbesuch zu verweigern, hatten die Eltern ganz klar das Recht.
Auf die "erste" Ordnungsstrafe von a' 150 EUR je Elternteil folgte nach Widerspruch (abgemildert, um das Urteil leichter durchzusetzen?) die gerichtl. von je 25 EUR.
Interessant wäre auch zu erfahren, wie die Lehrkraft
(7. Klasse Gymn.) die Besuchsanordnung begründete.

Gravatar: W.E. Mai

Eine Richterin am Amtsgericht eines BL, in dem ROT-GRÜN mit in der Reg. sitzt, weiß eben, wie sie zu "urteilen" hat; schließlich will sie noch Karriere machen. Kaum anzunehmen, dass ein analoges Urteil zum gleichen Sachverhalt in BY eben so ergangen wäre.
Da interessiert es auch nicht, dass es sich um eine Moschee mit Milli Görüs-Bezug handelt, ein türk.islam. Verband, der hierzulande vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Mit Merkel hat das m.M.n. ausnahmsweise mal nichts zu tun, auch wenn sie - ideologisch den GRÜNEN nahestehend - behauptet, dass der Islam zu DEU gehöre. Zwar heißt es zu Recht, dass man "vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei". Doch scheint dieses Urteil (ohne die Begründung im Detail zu kennen) in einer höheren Instanz kaum bestandsfähig. Die Eltern dürften viel Unterstützung dafür erhalten, die nächste Instanz anzurufen.

Gravatar: Regina Ott-Hambach

Merkels Islamisierung der Deutschen trägt die ersten Früchte. Richter - Ableger aus dem Kreis der 68er - bestimmen in ihren Urteilen den Kurs der Migrantenkanzlerin. So ist das eben, wenn man in einer pseudosozialistischen Bananenrepublik lebt!

Gravatar: Steffen Lutz Matkowitz

Ich bin völlig fassungslos! Das sind die nächsten Schritte gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Teilnahmezwang, das war der Ablauf in der kommunistischen Erziehung z.B.: der Fahnenapell. Dann werden die Eltern "rechtskräftig" (???) verurteilt? Nein, das geht nicht! Nein und nochmals Nein!

Gravatar: Karin Weber

Bisher tischte man uns auf, in Deutschland würde Religionsfreiheit herrschen. Womöglich müssen wir Deutschen uns zukünftig vorm staatlichen Imam per Kotau verbeugen und die Wahrnehmung des Muezzin-Rufs penibel belegen.

Das hier immer mehr Menschen zu "Reichsbürgern" werden, kann man bei solch einer "Justiz" durchaus nachvollziehen. Wessen "Recht" sprechen die eigentlich? Das des deutschen Volkes ganz sicher nicht.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang