Ihre Äußerungen zur Kemmerich-Wahl 2020 haben Rechte der AfD verletzt

Schallende Ohrfeige für Merkel vom Bundesverfassungsgericht

Als nach der Landtagswahl 2020 in Thüringen der FDP-Politiker Kemmerich durch einen politisch-strategisch klugen Schachzug der AfD zum neuen Ministerpräsidenten gewählt wurde, fühlte sich Merkel als damalige Bundeskanzlerin berufen, sich zu äußern. Mit diesen Äußerungen hat sie das Recht der AfD verletzt, beschied jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Klage der AfD positiv.

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Es war ein Novum in der deutschen Politik, als nach der Landtagswahl Thüringen 2020 der FDP-Politiker Kemmerich nach einem politisch-strategisch klugen Schachzug der AfD zum neuen Ministerpräsidenten des Landes gewählt wurde und der Linksaußen Ramelow in die Röhre schaute. Der aber sollte auch nach dem Willen der damaligen Kanzlerin Merkel unbedingt ins Amt gehievt werden, sodass sie, die sich zur Zeit der Wahl auf einer Auslandsreise in Südafrika aufhielt, sich berufen fühlte, aus der Ferne sich zu der Wahl zu äußern. Nicht nur, dass sie mit ihrer Kritik weit über das ihr zustehende Ziel hinaus schoss, sie forderte sogar, dass das Wahleregbnis rückgängig gemacht werden müsse. Ein Vorgang, den es in einem demokratischen Staat - auch wenn die Demokratie in Deutschland seit Jahren stark gefährdet und rückläufig ist - selbstverständlich nicht gibt. Eine Kanzlerin sollte das wissen.

Die AfD hatte gegen Merkel nicht zuletzt wegen ihrer ehrverletzenden Äußerungen Klage erhoben. Die wurde jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt und siehe da, das Gericht beschied die Klage der AfD positiv und schrieb Merkel ins Stammbuch, dass sie die Rechte der AfD massiv verletzt habe. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht in Karlsruhe.

Die AfD hatte insbesondere die Äußerungen von Merkels damaligen Kanleramtschef Helge Braun als direkten Angriff bewertet.  Der hatte Merkels Äußerungen damit verteidigt, dass es bei der Wahl zum Ministerpräsidenten in Thüringen auch um das internationale Ansehen Deutschlands gegangen sei. »Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat«, sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: individuum verus

@"Schwamm drüber" beim Bundesversagensgericht und Bundesvergessensgericht, den Gerichtsvollzieher kann es sowieso nicht schicken 16.06.2022 - 11:50

Auch wenn ich keine juristische Ausbildung habe und nur über rudimentäre autodidaktisch erworbene rechtliche Kenntnisse verfüge, kann ich nur folgende persönliche Meinung und Einschätzung zu ihr anbringen, die aber ihrerseits auf Fakten beruht:

Offenbar ist Frau Wallrabenstein anscheinend wie einige ihrer Kollegen auch eine Angehörige des mittlerweile gängigen Typus des Parteikaderjuristen, da sie ihren Doktortitel offenbar auch durch Parteinähe erlangen konnte, denn wie man aus den Angaben auf der Webseite ersehen kann, promovierte sie an der Uni Gießen mit Hilfe eines Promotionsstipendiums der Friedrich-Ebert-Stiftung und bezeichnenderweise trug ihre Doktorarbeit den Titel „Konzeptionen von Staatsangehörigkeit unter dem Grundgesetz“.

Kleine Randbemerkung: In der deutschsprachigen Vita wird der Titel nicht angeführt, in der Englischen aber schon (https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Richter/Zweiter-Senat/BVRin-Prof-Dr-Wallrabenstein/bvrin-prof-dr-wallrabenstein_node.html).

Daher in meinem vorherigen Kommentar die Verwendung des Begriffes Parteisoldatin.

Verwunderlicher finde ich persönlich ihren Schwenk zum Sozialrecht und ihrer Habilitation eben in diesem. Und eine siebenjährige Tätigkeit am LSG Darmstadt befähigt eigentlich eher zur Berufung ans BSG denn ans BverfG. Insbesondere erst recht nicht dann, wenn man von einer Professur unter Umgehung des SG direkt ans LSG wechselt. Auch wenn lt. § 7 DRiG jede ordentliche Professur zum Richteramt befähigt.

So etwas hat für mich persönlich immer ein Geschmäckle, quasi ein lang geplanter Aufbau für höhere Aufgaben, der dann ja auch „überraschenderweise“ eintrat. Wofür sonst bitteschön ihre achtjährige Mitgliedschaft im Sozialbeirat der Bundesregierung bis zur Berufung ans BverfG? Schon interessenskonfliktträchtig, erst jahrelang die Bundesregierung exekutiv beraten, um dann über durch diese initiierte Gesetze judikativ zu entscheiden?

Aber Schwamm drüber!

Zu dem Link, Video sagt alles, ebenso die Fragen. Wenn möglich, bitte weitere Informationen.

Gravatar: individuum verus

@Die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats in seinem Bestand 16.06.2022 - 13:14

Danke für den Link zu dem Artikel, Hannah Arendts Sinnspruch ist und bleibt aktuell.

Um darauf einzugehen, Meinung und Fakt mit gesundem Menschenverstand voneinander zu trennen, sollte den meisten Nichtstaatsanbeter trotz andauernder Propagandamedienbeschallung hoffentlich immer noch gelingen.

Es ist halt nur die Frage, wie groß ihre Anzahl und wie gut und weit ihre Vernetzung ist.

Gravatar: kassaBlanka

Schallende Ohrfeige für Merkel vom Bundesverfassungsgericht

Seitdem zittert die Alte wie ein Windspiel.

Das ist unverzeihlich und muß sofort rückgängig gemacht werden.

Gravatar: Die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats in seinem Bestand

@ individuum verus 16.06.2022 - 10:29

"... Was mich daran stört, ist, daß in der Überschrift die AfD als rechtsextreme Partei bezeichnet wird und erst ganz weit unten in dem Artikel die relativierende Erklärung kommt, daß Zitat »Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Dagegen wehrt sich die Partei in einem noch laufenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.«.

So ein schreiberisches Vorgehen ist [...] strafrechtlich meiner Auffassung mehr als grenzwertig, denn so lange die AfD nicht durch ein Bundesgericht als rechtsextrem eingestuft wird, ist sie eine demokratisch gewählte und legitimierte Partei, der man keinen Extremismus unterstellen darf."



Fakt ist, dass die AfD eine demokratisch gewählte und legitimierte Partei ist, vertreten im deutschen Bundestag und in dreizehn von sechzehn Landesparlamenten.

Die politischen GegnerInnen dieser Partei indes, also der deutsche Parteienstaat, stellen dieses Faktum als im Übrigen unzutreffende, bloße Meinung dar, um mit Hannah Arendts Worten damit aber die Axt an die Wurzeln der Demokratie zu legen und sich selbst als denkbar schädlichste FeindInnen des Demokratischen Rechtsstaats zu erweisen ...

https://www.wz.de/politik/wenn-fakten-zu-meinungen-verkommen_aid-24893593 .

Gravatar:

@ individuum verus 16.06.2022 - 10:29

"Außerdem muß man bedenken, daß dieses „Urteil“ mit 5:3 Stimmen denkbar knapp erging und die von den Grünen ins Amt gehievte Richterin Wallrabenstein ein ellenlanges Sondervotum abgegeben hat, welches man durchaus als politisches Manifest oder ggfs. als politisches Testament (vgl. hierzu § 55 Abs. 5 BVerfGGO 2015) einstufen kann, mit dem sie sich darüber hinaus als treue Parteisoldatin erwiesen hat."


Ah ja, die "Sondervoten" der Frau Wallrabenstein sind inzwischen ja berühmt - berüchtigt.

Wenn nämlich die Frage im Raum steht, ob und wie ernst die Entscheidungen ihres Hauses im Übrigen noch genommen werden ...

https://www.betterplace.org/de/organisations/663-mensch-und-recht-https-www-menschundrecht-de ,

... dann "votiert" sie gerne dafür, "wie im richtigen Leben" "nach vorne" zu "blicken", "Entschuldigung" zu sagen und mit dem "Schwamm drüber" zu gehen, selbst wenn es zum "Streit" kommt wegen des ausgeprägten Anscheins, dass diese Entscheidungen eben nicht ernst genommen werden.

Wahrscheinlich könnte und sollte sie sich als Putzfrau nützlicher machen.

Gravatar: werner S.

Was sich diese nichtregierende Diktatorin und ihre ahnungslosen Minister in diesen 16 Jahren geleistet haben, würde in einem Rechtsstaat zu lebenslanger Dunkelhaft führen.

Gravatar: Aufbruch

Dieser ungeheuerliche Vorgang hat seinerzeit schon die in Deutschland praktizierte “Demokratie” entlarvt. Schon damals gab es nur eine Scheindemokratie in Deutschland. Man hatte den Bürgern per Gehirnwaschmaschine eigebläut, dass nur die Altparteien demokratisch sind und die AfD undemokratisch. Also musste auch der Wahlvorgang in Thüringen undemokratisch sein, obwohl er tastsächlich demokratisch war. Ein geschickter Schachzug der AfD, aber demokratisch.

Undemokratisch, ja diktatorisch waren dagegen die Einlassungen Merkels zu dieser Wahl in Thüringen. Nun wurde das, oh Wunder, höchstrichterlich bestätigt. Ist die Demokratie zurückgekehrt? Mitnichten. Ein besonderes Merkmal eines totalitären Staates ist die Beeinflussung und die Negierung von Gerichtsurteilen. Genau das geschieht mit dem Thüringen-Urteil. Es wird nicht ernst genommen und das Gericht verunglimpft. Die Gewaltenteilung ist längst aufgehoben. Folgen wird das Urteil natürlich keine haben. Wo bist du nur gelandet, Deutschland?

Gravatar: individuum verus

Immerhin ein Achtungserfolg für die AfD, der aber keinerlei juristische Konsequenzen nachsichziehen wird, da dieses Urteil ein stumpfes, leicht moralisch angehauchtes Schwert ist, das nach Außen hin den Anschein der Aufrechterhaltung des „funktionierenden Rechtsstaates“ erwecken soll.

Denn wenn es von so imminenter Bedeutung gewesen wäre, hätte Muttis Zögling Harbarth es im und mit dem Ersten Senat selber verkündet, was wohl dann tatsächlich eine kleine politische Sensation gewesen wäre.

Stattdessen ließ er die „Urteilsverkündung“ jovial den zweiten Senat (man beachte: nicht paritätisch besetzt, 5 Frauen und 3 Männer) vollziehen, der nach hiesigem Kenntnisstand tradiert bisher eher nicht bei Verfahren von und mit politischer Bedeutung zuständig war, was man durchaus als Affront durch die Hintertür gegenüber der AfD werten könnte.

Außerdem muß man bedenken, daß dieses „Urteil“ mit 5:3 Stimmen denkbar knapp erging und die von den Grünen ins Amt gehievte Richterin Wallrabenstein ein ellenlanges Sondervotum abgegeben hat, welches man durchaus als politisches Manifest oder ggfs. als politisches Testament (vgl. hierzu § 55 Abs. 5 BVerfGGO 2015) einstufen kann, mit dem sie sich darüber hinaus als treue Parteisoldatin erwiesen hat.

Außerdem offenbart sie für mich persönlich mit dieser „Denkschrift“ eine Demokratieferne, die ich nie von einer deutschen Verfassungsrichterin erwartet hätte. Aber in den heutigen Zeiten erscheint ja leider auch das bisher Undenkbare als möglich oder wahrscheinlich.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-053.html

Im Übrigen wird sich die abgedankte Mutti der Nation eins ins Fäustchen lachen, denn das allgemeine Volk nimmt davon kaum Notiz, bzw. nimmt es als funktionierenden Beweis der „deutschen Demokratie“. Sie könnte sich vermutlich sagen, daß sie ganze Arbeit bei der Demontage der tatsächlich einmal vorhandenen Demokratie geleistet hat.

Daher hoffe ich, daß die AfD nicht zur Selbstbeweihräucherung neigt, sondern auch kritisch auf die Publikationen zu diesem Urteil schaut, mir persönlich ist Eine übel aufgestoßen:

https://web.de/magazine/politik/cdu-landesverband-zeigt-verstaendnis-merkel-urteil-afd-eklat-37023476

Zitat aus der einleitenden Überschrift daraus:

»Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht für die AfD entschieden.

• Ex-Kanzlerin Angela Merkel war mit ihrem Kommentar zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Februar 2020 mit Stimmen der rechtsextremen Partei zu weit gegangen.

• Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fallen hingegen gemischt aus.« Zitat Ende

Was mich daran stört, ist daß in der Überschrift die AfD als rechtsextreme Partei bezeichnet wird und erst ganz weit unten in dem Artikel die relativierende Erklärung kommt, daß Zitat »Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Dagegen wehrt sich die Partei in einem noch laufenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.«.

So ein schreiberisches Vorgehen ist; mal abgesehen von dem mangelhaften Deutsch [in E I N E M
laufenden{!} Verfahren vor D E N Verwaltungsgerichten(!)]; strafrechtlich meiner Auffassung mehr als grenzwertig, denn so lange die AfD nicht durch ein Bundesgericht als rechtsextrem eingestuft wird, ist sie eine demokratisch gewählte und legitimierte Partei, der man keinen Extremismus unterstellen darf.

Meines Erachtens nach könnte hierbei § 187 StGB, respektive § 192a StGB greifen. Höchstwahrscheinlich würde eine Strafanzeige aber auch fruchtlos sein, da die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren schleifen lassen würde, sofern sie überhaupt „ermitteln“ würde.

Und ob eine private Verleumdungsklage, respektive eine Unterlassungsklage mit Gegendarstellungsbegehren durch die AfD Erfolg hätte, müßten Volljuristen abschätzen.

Umso mehr erfreut es mich persönlich, daß die AfD sich trotz der verfassungswidrigen Jagd auf sie durch die Altparteien und die Hauptstromlückenpresse immer noch zur Wehr setzt und für die deutschen Bürger und ihre Belange da ist und einsetzt.

Gravatar: Werner Hill

Warum nicht gleich so? Warum wohl hat sich dieses Marionetten-Gericht über 2 Jahre lang um eine von vorneherein unvermeidliche Rechtsprechung herumgedrückt? Ramelow wenigstens jetzt durch Kemmerich zu ersetzen wird nichteinmal andiskutiert und Merkel ist lang genug aus der Schußlinie. Das Ganze nennt man "demokratischen Rechtsstaat".

Ganz ähnlich läuft es bei den Klagen gegen die Impfpflichten im Gesundheitsbereich oder bei der Bundeswehr.

Gravatar: Ketzerlehrling

Das war allenfalls die Androhung einer Backpfeife. Welche Konsequenzen hat die Trulla zu fürchten? Keine. Selbst wenn sie noch im Amt wäre, würde nichts geschehen. Anderswo würde diese Person, Politikerin hin oder her, im Knast landen, in Deutschland stehen diese Kreaturen unter Artenschutz. Der AfD sei ihr kleiner Sieg gegönnt, wobei die Verlierer eindeutig die Bürger sind, denn Merkels Gebaren war nicht nur eine Verletzung der Rechte der AfD, es war zutiefst undemokratisch, sondern zutiefst autokratisch.

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