Berliner Gericht verteidigt Grundgesetz gegen beleidigte Muslima

Sawsan Chebli durfte »Islamische Sprechpuppe« genannt werden

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Blogger vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. - Ein Kommentar

Foto: Olaf Kosinsky/ Wikimedia Commons/ CC BY-SA 3.0
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In einem Video hatte der Blogger Timm K. die Staatssekretärin Sawsan Chebli, SPD, als »Quotenmigrantin der SPD« und »islamische Sprechpuppe« bezeichnet. Dagegen ging die 41-Jährige gerichtlich vor. Nun hat sie in erster Instanz verloren.

Das Gericht sah die beiden Bemerkungen durch Artikel 5, Grundgesetz geschützt, der die Freiheit der Meinung garantiert.

Chebli reagierte empört auf den Richterspruch. »Das heutige Urteil«, sagte sie laut Bild, »ist ein bitterer Tag, eine bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden«.

Starker Tobak zu einer Bemerkung, deren müder Spott es noch vor einigen Jahren in keine Zeitung geschafft haben würde. Doch im heutigen Deutschland gilt die Bezeichnung »Quotenmigrantin der SPD« oder »islamische Sprechpuppe« sogar in der sonst nicht gerade für Zimperlichkeit bekannten Bild-Zeitung als »Hass-Attacke«

Weiß die Berlinerin mit arabischen Wurzeln in den sogenannten besetzten Gebieten vielleicht einfach nicht, was eine Sprechpuppe ist ? – Es ist eine Puppe, die immer dieselbe Sprüche abspult. Sprüche wie: »Wenn diese Hater denken, dass sie mich jetzt zum Schweigen bringen, irren sie. Ich werde weiter meine Stimme laut erheben«. Was Chebli, die das sagte, zwar nicht zur islamischen, aber sicher zu einer sozialdemokratischen Sprechpuppe macht.

Die vollmundige Ankündigung, sie ließe sich nicht zum Schweigen bringen, beweist, dass Frau Chebli einiges nicht verstanden hat. Niemand wollte sie zum Schweigen bringen. Ganz im Gegenteil. Sie, Chebli, war es, die einen Blogger mit ihrer Klage zum Schweigen bringen wollte und das immer noch will, denn Chebli will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. 

Daher ist ihre Ankündigung: »Wir werden weiter gegen Rassisten und die Betreiber des Hasses kämpfen und uns dafür stark machen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt«, ebenfalls das, was auch die andere Bemerkung schon war. Die unglaubwürdige Plattitüde von einer, die den Artikel 5 der Deutschen Verfassung in ihrem Interesse auslegen und einschränken will. Das hat das Berliner Amtsgericht-Tiergarten mit seinem Urteil verhindert. Und das ist auch gut so.

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