Berliner Gericht verteidigt Grundgesetz gegen beleidigte Muslima

Sawsan Chebli durfte »Islamische Sprechpuppe« genannt werden

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Blogger vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. - Ein Kommentar

Foto: Olaf Kosinsky/ Wikimedia Commons/ CC BY-SA 3.0
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In einem Video hatte der Blogger Timm K. die Staatssekretärin Sawsan Chebli, SPD, als »Quotenmigrantin der SPD« und »islamische Sprechpuppe« bezeichnet. Dagegen ging die 41-Jährige gerichtlich vor. Nun hat sie in erster Instanz verloren.

Das Gericht sah die beiden Bemerkungen durch Artikel 5, Grundgesetz geschützt, der die Freiheit der Meinung garantiert.

Chebli reagierte empört auf den Richterspruch. »Das heutige Urteil«, sagte sie laut Bild, »ist ein bitterer Tag, eine bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden«.

Starker Tobak zu einer Bemerkung, deren müder Spott es noch vor einigen Jahren in keine Zeitung geschafft haben würde. Doch im heutigen Deutschland gilt die Bezeichnung »Quotenmigrantin der SPD« oder »islamische Sprechpuppe« sogar in der sonst nicht gerade für Zimperlichkeit bekannten Bild-Zeitung als »Hass-Attacke«

Weiß die Berlinerin mit arabischen Wurzeln in den sogenannten besetzten Gebieten vielleicht einfach nicht, was eine Sprechpuppe ist ? – Es ist eine Puppe, die immer dieselbe Sprüche abspult. Sprüche wie: »Wenn diese Hater denken, dass sie mich jetzt zum Schweigen bringen, irren sie. Ich werde weiter meine Stimme laut erheben«. Was Chebli, die das sagte, zwar nicht zur islamischen, aber sicher zu einer sozialdemokratischen Sprechpuppe macht.

Die vollmundige Ankündigung, sie ließe sich nicht zum Schweigen bringen, beweist, dass Frau Chebli einiges nicht verstanden hat. Niemand wollte sie zum Schweigen bringen. Ganz im Gegenteil. Sie, Chebli, war es, die einen Blogger mit ihrer Klage zum Schweigen bringen wollte und das immer noch will, denn Chebli will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. 

Daher ist ihre Ankündigung: »Wir werden weiter gegen Rassisten und die Betreiber des Hasses kämpfen und uns dafür stark machen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt«, ebenfalls das, was auch die andere Bemerkung schon war. Die unglaubwürdige Plattitüde von einer, die den Artikel 5 der Deutschen Verfassung in ihrem Interesse auslegen und einschränken will. Das hat das Berliner Amtsgericht-Tiergarten mit seinem Urteil verhindert. Und das ist auch gut so.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: egon samu

"...Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt"
Ja, kleine islamische Sprechpuppe, in Deutschland ist die freie, offene, vielfältige Meinungsäußerung (noch) erlaubt.
Auch dann, wenn es manchen Quotengeförderten nicht schmeckt.

Gravatar: Candide

Das Mädel führt sich auf wie eine orientalische Prinzessin: sie genießt selber Narrenfreiheit und wer ihr widerspricht, sollte nach ihrem Wunsch am Besten gleich ******* werden.

Gravatar: Erwin Hatter

Wie ist das Urteil jetzt zu verstehen? Man wirft oben einen Euro rein und dann fängt die Sprechpuppe an zu sprechen? Auf deutsch oder arabisch? Oder darf man das jetzt so nicht mehr gemeint haben?

Jeder der Gast in Deutschland ist, weil er anderswo bedroht wurde, sollte sich bitte auch als Gast in unserem Deutschland so benehmen. Das gilt auch für Migranten, die inzwischen eingebürgert wurden.

Gravatar: heinzb

die islamische Sprechpuppe und SPD-Quotenmigrantin
"Sawan Chebli" hatte ja alleine letztes Jahr über 1200 Strafanzeigen erstattet,lt. eigenen Angaben.
Über 90 % der Anzeigen wurden im Vorfeld abgeschmettert.
Was macht diese Staatssekretärin für "Dingsbums" in Berlin
eigentlich den ganzen Tag?
Diese Funktion hat Sawasan auch nur bekommen,weil sie Migrantin ist..
Die Fähigkeit für so einen Funktion hat diese Selbstdarstellerin nicht..
Sie kostet also den Steuerzahler viel Geld für nichts ,und belastet dabei auch noch unsere überlastete Justiz..

Und dass Sawasan andere Menschen einschüchtern will,damit diese von der gesetzlich garantierten Meinungsfreiheit keinen Gebrauch machen,sieht man an deren Reaktion nach dem Urteil und an ihrer Anzeigenflut im allgemeinen..

Dass der weisungsgebundene Staatsanwalt eine Haftstrafe von 6 Monaten auf Bewährung beantragte und eine Geldstrafe von 3000 Euro für Tim K. die an die Amadeou-Stiftung,**** **** **** **** **** **** **** **,sprich Annetta Kahane gehen sollte,zeigt auch diese politische Gesinnung dieses Staatsanwaltes,der wohl von dem linken Justizminister aus dem Berliner Senat entsprechende Weisung bekommen hatte..
Gott sei Dank nehmen noch eine Richter ihre Unabhängigkeit wahr und halten sich an das Gesetz,anstatt an einer Gesinnung..

Gravatar: Silvia

Das er sie so nennt, hat nichts zu tun mit Hass und Hetze.
Er kann sie einfach nicht leiden und nimmt sie nicht für voll.
Ich auch nicht.
Deswegen ist man aber noch kein Feind der Demokratie.
Wenn ich jeden Muselmanen verklagt hätte, weil der mich - übrigens wirklich, nicht eingebildet - beleidigt hat. Die wundern sich, wieso sie hier keiner mag? Ich könnte ein paar Tips geben...

Chebli ist jetzt übrigens eine gerichtlich bestätigte Sprechpuppe (Höcke lässt grüßen).

Gravatar: Christ343

Der Freispruch ist richtig. Eine rechtskonservative Einstellung hat nichts mit Rechtsextremismus zu tun. Allerdings machen manche Rechtskonservative den Fehler, Rüstung zu befürworten. Ausführlich behandelt werden die Themen in der Öko-Theosophie (bitte googeln).

Gravatar: Rita Kubier

Chebli, das Sinnbild für sich dauerhaft beleidigt fühlende Moslems, wenn die ihren Willen nicht kriegen. Selbst aber können die austeilen und uns, in deren Augen "Ungläubige", beleidigen, beschimpfen, hassen und uns Gewalt antun - DAS ist für Moslems völlig normal, angebracht und berechtigt. Wenn wir, die angeblichen "Ungläubigen", dann aber entsprechend reagieren, ihnen einen Spiegel vor ihr Gesicht halten, dann sind sie empört, fassungslos, nochmals zu tiefst beleidigt und außer sich, wenn sich ein Richter erlaubt, sich mit Recht auf das deutsche Grundgesetz zu beziehen, in dem die Meinungsfreiheit in Deutschland verankert ist. Unser GG, das AUCH von in Deutschland lebenden Moslems ignoriert wird, für diese keinerlei Rolle spielt und für sie völlig ohne Bedeutung ist! Und dabei macht auch Chebli keine Ausnahme - auch nicht, wenn sie so tut, als ob ihr unsere Gesetze und deutsche Demokratie wichtig seien.
Für KEINEN Moslem in Deutschland hat unser GG und unsere Demokratie eine Bedeutung! Nichts davon interessiert sie. Für Muslime - ganz gleich, wo die leben - zählen allein der Koran und ihre (menschenfeindliche) Scharia!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Berliner Gericht verteidigt Grundgesetz gegen beleidigten Moslem
Safsan Chebli durfte »Islamische Sprechpuppe« genannt werden

Sollte das Safsan nicht schon deshalb ´ganz besonders` stolz darauf sein, weil sie nun sicherlich die Möglichkeit haben könnte, die neugewählte SPD-Führung abzulösen und diese Partei nun auf ´ihre` Art in die von ihr so gewünschte - muslimisch-rettende(?) - Zukunft zu führen???

Gravatar: Jörg L.

Das Urteil verwundert und freut mich zugleich.

chebli passt als hetzende Sprechpuppe gegen das deutsche Volk, von dem sie lebt, bestens zur Scharia Partei Deutschlands und deren Niedergang.

Und für den Niedergang ist es höchste Zeit!!!

Gravatar: karlheinz gampe

Diese Chebli nimmt doch kein vernünftiger Mensch für voll. Eine die Schwafelwissenschaften studierte.

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