GEZ-Erhöhung zum 1. Januar kommt nicht

Sachsen-Anhalt stimmt nicht über den Rundfunkbeitrag ab

Der Landtag in Sachsen-Anhalt wird nicht über den Medienänderungsstaatsvertrag abstimmen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat das geplante Änderungsgesetz zurückgezogen. Damit ist auch die geplante GEZ-Erhöhung zum 1. Januar hinfällig.

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Die geplante GEZ-Erhöhung zum 1. Januar ist vom Tisch. Vorbedingung dieses erneuten tieferen Griffs in die Geldbeutel des Bürgers ist die Zustimmung aller 16 Länderparlamente. 15 Landesparlamente unterwarfen sich dem Ansinnen von ARD, ZDF und DLF. Wie sich in den vergangenen Wochen aber bereits abzeichnete, verweigert Sachsen-Anhalt die Zustimmung und somit ist das Thema erst einmal erledigt.

Weil neben den Abgeordneten der AfD - in allen 16 Landesparlamenten - in Sachsen-Anhalt auch die Abgeordneten der CDU sich gegen den Medienänderungsstaatsvertrag aussprachen, entwickelte sich eine veritabale Regierungskrise innerhalb der schwarz-rot-grünen Regierungskoalition unter Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Rot und Grün versuchten, massiven Druck auf die Unionspolitiker im Landtag in Magdeburg aufzubauen, sogar Unionspolitiker aus anderen Ländern wollten die »Abtrünnigen« auf Kurs bringen und mischten sich massiv in die Landespolitik Sachsen-Anhalts ein. Der Bruch der Koalition stand im Raum, was mit Neuwahlen verbunden gewesen wäre.

Davor aber haben sowohl CDU wie auch SPD und Grüne riesige Angst. Denn wäre am vergangenen Sonntag Landtagswahl gewesen, so hätte die Kenia-Koalition keine gemeinsame Mehrheit mehr, die AfD wäre wieder dicht an die CDU herangerückt und die Bildung einer neuen Regierung ohne Einbindung der AfD äußerst problematisch geworden.

Also zog Haseloff die Notbremse und nahm den Vertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages zurück. Eine Abstimmung wird es im Landesparlament Sachsen-Anhalt nicht geben, demzufolge auch keine Zustimmung. Das wiederum bedeutet, dass die Vorbedingung für die GEZ-Erhöhung nicht erfüllt ist und sie - zumindest zunächst einmal - vom Tisch ist.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard G.

Tom Burrow gestern Abend : Wir werden vor das BVG ziehen und unser Recht holen.
Und irgend ein Rechtsprofessor sagte das man damit Erfolg haben wird.
Manchmal frage ich mich...ob die Urteile des BVG im Namen der Kanzlerin oder des Parteibuches gefällt werden. ,,Im Namen des Volkes''.... bezweifle ich.

Gravatar: Melanie Schmidt

Nach wie vor fehlt jegliche gesetzliche Grundlage einen Rundfunkbeitrag einzuziehen.
Ein Vertrag ist kein Gesetz.
Handwerkliche Fehler beim Stricken dieser Bürgerberaubung werden leider durch die vom Zwangsstaat bezahlten Richter abgebogen.
Nicht die Intention was die Abzockenden wollen, sollte von den Richtern bewertet werden, sondern die fehlende Rechtsgrundlage.

Gravatar: Manfred Hessel

Hallo Berit, das wissen die GV auch selber, die versuchen aber immer wieder auf Dummenfang auszugehen. Schon deshalb diskutiere ich dann lieber mit dem liebevoll poliertem Kantholz. Lieferschein kommt demächst per Post, sollten die Euch nicht rauslassen oder sonstwie wegen Corona anöden , dann sag gar nichts aber merke dir das KFZ - Kennzeichen. Ich habe da eine recht interessante Liste gekauft.

Gravatar: Lisje Türelüre aus der Klappergasse

Für NRW trifft das nicht zu.
Ich habe es dieses Jahr ausprobiert. Es kamen 3 Mahnungen vom "Beitragsservice". Meine Mahnung, sich zur Rechtsnatur zu erklären, blieb unbeantwortet. Das 4. Schreiben kam vom WDR mit Zusatz: "Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Juristin erklärte auf 2 Seiten alle Einwände, die vorgebracht wurden. Sie gab sogar zu, daß der "Service" nicht rechtsfähig ist und daher die Akten an sie weiter geleitet würden.

Gravatar: Berit Benndorf

Liebe Redaktion, ist das hübsche Testbild jetzt das neue LOGO von unserer Regierung ?

Übrigens durfte unser GV aus Feldberg ( Brandenburg ) heute vormittag wieder erfolglos abtreten. Mein Sohnemann drückte ihm wortlos einen Ausdruck in die Hand und zeigte mit der Hand zuerst zum Hundezwinger und dann zum Hoftor.

" Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und kann nicht selbst vollstrecken

Der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung. Alles was er macht hat Service-Charakter. Er kann also Beitragszahlungen entgegennehmen und an die Rundfunkanstalten weiterleiten. Er kann auch Beitragspflichtige daran erinnern, dass Zahlungen ausstehen. Auf keinen Fall kann er in eigenem Namen verbindliche Bescheide ausstellen. Der Beitragsservice kann auch in eigenem Namen keinen Vollstreckungsbeschluss vom Gericht erwirken und darf nicht vollstrecken lassen. Das dürfen nur die Rundfunkanstalten selbst. "

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-mythen-und-fakten-zum-rundfunkbeitrag/12420992-3.html?ticket=ST-7276451-dcC09nI5gfmSwbGNrj6H-ap6

Gravatar: Kassandra

Da hat der politische Winkelzug zur Machterhaltung ja ausnahmsweise mal einen positiven Nebeneffekt für die Bürger.

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