Der 10. Februar 2025 war ein guter Tag für den Schutz des ungeborenen Lebens. Der von einer parlamentarischen Gruppe aus SPD- und Grünen-Abgeordneten eingebrachte Gesetzentwurf mit dem euphemistischen Titel »Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs« (Drucksache 20/13775) ist nach stundenlanger Debatte im Rechtsausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Der Ausschuss entschied, vorerst keine Abstimmung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf zuzulassen. Eine Wiedervorlage des Gesetzantrags nach der Bundestagswahl ist mit voraussichtlichen neuen bürgerlichen Mehrheiten unwahrscheinlich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, sprich, freizugeben. Schwangeren sollte damit ein »rechtmäßiger Abbruch auf Verlangen« stattgegeben werden, sofern die Abtreibung vor der 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Die Pflichtberatung wollten SPD und Grüne beibehalten, wiewohl fraglich ist, wie lange diese Pflicht nach erfolgter Legalisierung weiterbestanden hätte. Nach den Forderungen von Rot-Grün wäre – in einer beispiellosen Täter-Opfer-Umkehr – nunmehr nicht die vorzeitige Tötung des Ungeborenen von strafrechtlicher Relevanz, sondern vielmehr würde das »strafwürdige Unrecht« darin bestehen, dass die Schwangere ihr Kind gegen ihren Willen austragen muss.
Die Positionen im Rechtsausschuss lagen entsprechend weit auseinander. Von der katholischen Nachrichtenagentur CNA wurde die bei der Debatte anwesende AfD-Abgeordnete und Juristin, Beatrix von Storch, folgendermaßen zitiert: »Ich glaube, wir kommen hier heute nicht zusammen, und was hier aufeinander prallt, sind sehr große, sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wann das Leben beginnt. Das diskutieren wir hier heute nicht aus, für die einen fängt das Leben sehr spät an und für die anderen von Anfang an.« Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD warnte zudem vor einem »Anzünden der Gesellschaft« durch den von Rot-Grün verbittert geführten Kulturkampf gegen das Leben.
Von Storchs Position wurde von der Union wie der FDP unterstützt. Der von der CDU/CSU in den Ausschuss geladene Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing hob hervor, dass der Gesetzentwurf von Rot-Grün klar verfassungswidrig sei, weil das Bundesverfassungsgericht dafür wesentliche Teile seiner Rechtsprechung in Bezug auf die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zurücknehmen müsse. Die von der FDP berufene Rechtsexpertin Frauke Rostalski wies die Änderungen zurück, weil sie eine erhebliche Verschlechterung der Rechtslage nach sich ziehen würden.
Maßgeblich für die Entscheidung des Rechtsausschuss gegen den Gesetzentwurf dürfte die Angst vor »Zufallsmehrheiten« (Friedrich Merz) mit der AfD im Bundestag gewesen sein, die bei einer öffentlichen Abstimmung im Bundestag offenkundig geworden wäre. So blieb die gemeinsam mit der AfD-Fraktion durchgebrachte Ablehnung des Gesetzantrags auf einen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkten Vorgang im Hinterzimmer des Parlaments beschränkt.
Ein Gastbeitrag von Initiative Christenschutz
Kommentare zum Artikel
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Ich finde, das muss jede Frau im Rahmen des strafrechtlichen Rahmen selbst entscheiden. Viele interessanter ist, was mit den abgetriebenen Föten passiert, und spätestens dann wird es gruselig.
Abtreibung ist eigentlich Mord am Kind, da wäre es längst mal an der Zeit, dass eine klare Entscheidung gefällt würde, nicht nur nicht bezahlen sondern Abtreibungen verbieten. Da fängt der Mord schon an!!
... jeder hat für sein Tun oder Lassen auch selber die Verantwortung zu tragen, das sollte auch für die Früchte seines Liebesaktes gelten.
Abtreibungen sollten nicht von den Krankenkassen bezahlt werden! Hier liegt der Hase im Pfeffer, wie auch bei vielen schwachsinnigen Leistungen, welche die Kassen zahlen müssen.
Es ist die "Selbstverantwortung" gefragt!
Ich habe vor ein paar Jahren in Kroatien einen Freund gefragt ( Arzt ) ob er , wenn er ein Gynäkolog wäre, die Abtreibungen jeden Tag machen könnte....
Er hat gesagt das er ein Katholik ist, das er das nicht machen könnte weil Gewissen.
Ich glaube ihm.
Diese Grüne Feministinnen denken nicht an sie Frau selbst und ihre Trauma, sie denken nicht das ein Gynäkolog - auch wg.Religion leidet, und am Schlimmsten : - sie denken NICHT an Kind selbst.
Wenn eine Frau in finanz.Not ist oder psychische Probleme hat, soll die einfach dann das Kind adoptieren lassen.Es gibt Möglichkeiten!
Gott sei Dank!