Keine Grundlage für Entscheidung vorhanden

RKI reduziert Genesenenstatus willkürlich auf drei Monate

Das RKI hat willkürlich entschieden, den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate zu reduzieren. Das Wieler-Institut kann weder eine Rechtsgrundlage noch eine sachliche Begründung für diesen Alleingang vorlegen.

Screenshot ARD
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Nach Willen des RKI und seines umstritten Präsidenten, dem Tierarzt Lothar Heinz Wieler, hat den Genesungszeitraum für vormals Corona-Infizierte am vergangenen Wochenende willkürlich von 180 Tagen auf 90 Tage reduziert. Eine echte Begründung für diese Maßnahme liefert das RKI nicht. Auf den Seiten des Instituts findet sich ein lediglich durch und durch dahin geschwurbelter Satz: »Die Dauer des Genesenenstatus wurde auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.«

Eine dubiose Rolle schein Berichten zufolge auch der Gesundheitsminister Karl Lauterbach, das »Ein-Mann-Panikorchester« (Zitat eines deutschen Comedians), zu spielen. Es scheint, dass Lauterbach diese Maßnahme im Alleingang durchgeboxt habe, ohne Vorlage einer entsprechenden Rechtsgrundlage und ohne sachliche Begründung.

Denn noch am vergangenen Donnerstagabend hieß es bezüglich des Genesenstatus auf der Website des Bundesrats: »Die Geltungsdauer soll im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer werden und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.« Von der jetzt - offensichtlich willkürlich getroffenen - Verkürzung auf 90 Tage war nicht einmal ansatzweise die Rede. Wenig überraschend ist die entsprechende Passage mittlerweile nicht mehr auf der Website des Bundesrats verfügbar, lässt sich aber über das Internet-Archive rekonstruieren. Das Netz vergisst nicht!

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Es sind korrupte Kriminelle, welche Lobbyismus für eine Pharmamafia betreiben. Schaut den irren verwirrten Blick des roten Lauterbach. Ist der schon wieder besoffen?

Gravatar: Werner Hill

Genauso fehlen belastbare Rechtsgrundlagen und sachliche Begründungen für die willkürlichen 2G-Regeln.

Dienen diese doch ausschließlich dazu, einen Beinahe-Impfzwang durchzusetzen.

Gravatar: Lutz

Da der leicht vergeßliche Amateur in Kanzler-Kostüm keine roten Linien mehr kennt, braucht auch niemand mehr mit dem Grundgesetz unter dem Arm rumzulaufen.

Hurra!!!

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