Merkel und Co. verpflichten Bürger zum Tragen der FFP2-Masken

RKI rät von privater Nutzung der FFP2-Masken ab

Für die Verwendung (das Tragen) von FFP2-Masken gibt es bestehende Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch das Robert-Koch-Institut rät auf seinen Internetseiten von der privaten Nutzung der FFP2-Masken ab. Dennoch drücken Merkel und Co. eine solche Verpflichtung dem Bürger auf.

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Merkel und die Ministerpräsidentenkonferenz haben den Bürgern des Landes das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend aufgebürdet. Wer sich diesem Beschluss widersetzt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belangt. So weit, so schlecht. Dabei aber warnt das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seinen Internetseiten vor der privaten Nutzung von FFP2-Masken. Wörtlich heißt es da: »In den 'Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK 'Covid-19' des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2' werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.«

Als Begründung werden unter anderem die Bestimmungen und Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes angeführt, die von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 15 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) erlassen wurden. Dort ist eine medizinische Voruntersuchung vor der Verwendung der FFP2-Maske zwingend vorgeschrieben. Außerdem bedürfe es einer vorherigen Unterweisung hinsichtlich des Tragens der Maske. Denn: »Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend getragen wird.« Das sei aber ohne entsprechende Unterweisung nicht garantiert.

Darüber hinaus ist das Tragen von FFP2-Masken nicht bei allen Personengruppen förderlich. Ganz im Gegenteil, für viele Menschen stellt die Verwendung dieser Masken ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar, welches mitunter sogar lebensgefährlich ist. Das gelte vor allem für Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion sowie älteren Personen. Für sei seien negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen, so das RKI.

Und zu guter Letzt gibt es die DGUV Regel-112-190, Anhang 2, die eindeutig die Tragezeiten vorschreibt. Merkel setzt sich über all diese Bedenken, Bestimmungen und Regelungen hinweg und gefährdet die Gesundheit der Bürger des Landes.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jüppchen

Nie den Paragraph 1 der Verfassung vergessen:
Merkel hat immer recht!

Gravatar: Werner Hill

Selbst die Oberpanikmacher WHO und RKI stellen immer mehr der Corona-Schikanen infrage.
Aber unsere Plandemiker-Marionetten schikanieren uns weiter ohne Maß und Ziel.
Und - was mich am meisten entsetzt, ist das hier zitierte Umfrageergebnis, daß immer noch 51% angeblich damit einverstanden sind, daß die Regierung bestimmt, was für sie gesund ist - koste es was es wolle!

Gravatar: Tina D.

Mittlerweile bezweifelt sogar das RKI die Wirksamkeit des Impfstoffs und der dazu durchgeführten Studien.

https://multipolar-magazin.de/artikel/zweifel-an-wirksamkeit

Ich persönlich denke, dass die Masken nichts bringen. Abstand halten ist da viel effektiver. Kinder ab 16 dürfen weiterhin Stoffmasken tragen und Kinder bis 6 Jahre brauchen gar keine. Das sind ja eigentlich die, die Corona verbreiten ohne selbst was davon zu bemerken.

Die älteren Kinder haben auch gerne mal die Masken 2-3 Wochen in der Schultasche, ohne das diese gereinigt werden etc.. Ältere Leute nutzen die FFP 2 Masken auch gerne öfter, weil die so teuer sind.

Gravatar: mirabelle

Stimmt das verpflichtende Vorschreiben der FFP2-Masken? Sind nicht vielmehr auch die blauen OP-Masken genauso erlaubt?

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