Beschreibung der Wahrheit keine Volksverhetzung

Richter: »Migration tötet« entspricht der Realität

In Hessen ließ eine Bürgermeisterin ein Wahlplakat mit der Aufschrift »Migration tötet« abhängen. Damit verstieß sie gegen geltendes Recht, sagt nun ein Gericht in einem bemerkenswerten Urteil.

Autoren: Gémes Sándor/SzomSzed / Wikicommons / CC BY-SA 4.0
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Im Kreis Wetterau in Hessen ließ eine Bürgermeisterin beim EU-Wahlkampf Wahlplakate mit der Aufschrift »Migration tötet« abhängen. Mit den Plakaten würde, so die Sozialdemokratin, Angst vor Ausländern geschürt, indem der Eindruck erweckt wird, dass sämtliche in Deutschland lebenden Migranten potenzielle Mörder sind. Wörtlich hieß es: »Der verwendete Slogan 'Migration tötet' schüre Ängste vor Migranten und impliziere, dass der deutsche Staat nicht in der Lage sei, seine Bürger vor ausländischen Straftätern zu schützen.« Damit sei die Menschenwürde dieser Bevölkerungsgruppe verletzt.

Die Verantwortlichen klagten gegen diese Entscheidung und bekamen in mehrfacher Hinsicht Recht. Zum einen war die »Beseitigungsverfügung der Beklagten«, also der Bürgermeisterin, vom Mai 2019, »bereits formell rechtswidrig«, heißt es in der Urteilsbegründung, da dem Kläger nicht die Möglichkeit gegeben wurde, »sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.«

Weiter erklärte der Richter, die Bürgermeisterin habe überhaupt kein Recht gehabt, die Plakate abhängen zu lassen. Dieses Recht hätte, unabhängig vom Vorwurf der Volksverhetzung, allein die Polizei. »Wenn die Störung der öffentlichen Sicherheit in der Verwirklichung eines Straftatbestandes liegt, so dürfte die Zuständigkeit von der allgemeinen Ordnungsbehörde auf die Polizeibehörde oder die Staatsanwaltschaft übergegangen sein.« Damit wird zumindest angedeutet, dass die Sozialdemokratin ihr Amt als Bürgermeisterin unlauter ausgenutzt habe, um dem politischen Gegner zu schaden.

Nach diesen schon an sich bemerkenswerten Feststellungen, erklärt der Richter, die Plakate, die von der rechts-extremen NPD stammten, erfüllten aber ohnehin nicht den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130. In der Begründung stellt der Richter zunächst fest, dem Begriff Invasion kommt »keine volksverhetzende Bedeutung zu, sondern er beschreibt hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war. In diesem Jahr wurden die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt und es kam zu einem unkontrollierten Zuzug von Ausländern, aus welchen Gründen auch immer, zunächst insbesondere aus den Westbalkanstaaten, dann aber auch aus Afghanistan, Syrien, Iran, Irak in das Bundesgebiet. Die Geschehnisse im Jahr 2015 sind durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar und beinhalten keine Wertung und damit keinen volksverhetzenden Charakter.«

Nach einer Beschreibung des Begriffs Migration und einer längeren Liste mit Beispielen solcher Migrationsbewegungen, kommt der Kern des Urteils, in dem es, wiederum wörtlich, heißt: »Diese Migrationsbewegungen endeten teilweise auch mit erheblichem tödlichem Ausgang.« Als Beispiele nennt das Gericht den Fall des Römische Reichs. Die Beschreibung liest sich wie eine Dokumentation der Ereignisse ab 2015 bis heute:

»Im Zuge der Völkerwanderung verlor die römische Regierung die Kontrolle über die Provinzen, das staatliche Waffenmonopol war nicht mehr aufrecht zu erhalten. Eine Unzahl an Verordnungen erging, aber sie wurden nicht mehr ausgeführt, die Executive versagte. Sobald die kritische Menge überschritten war und sich eigenständige handlungsfähige Gruppen organisierten, verschob sich das Machtgefüge und die alte Ordnung löste sich auf; das Römische Reich ging mitsamt seiner Kultur unter.«

Das Urteil erging bereits im vergangenen August und ist den Tugendwächtern der Willkommenskultur offenbar durch die staatssicherheitspolitischen Fänge gegangen. Oder unterblieb der moralische Aufschrei, weil die Argumentation des Richters durch ihre Klarheit besticht und im Grunde keine Widerrede ermöglicht ? – Folgerichtig verschwand das Urteil in den unteren Schubladen und kam erst jetzt ans Licht, in das es gehört. Es ist eine vernichtende Kritik der Regierung Merkel und verdient jede Aufmerksamkeit.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Miesepeter

Ich kenne leider auch kein einziges Land in der Gegenwart bei der Migration eine Erfolgsgeschichte ist. Nur Tod und Verderben wo hin man sieht.

Gravatar: Carolus

Alle Achtung! Dieser Richter am Verwaltungsgericht Gießen traute sich was! Hoffentlich ist seine Pension gesichert, wenn er vorzeitig verabschiedet wird!

Weiß man etwas über den evt. weiteren Verlauf des Verfahrens?

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