Die nächste Eskalationsstufe

Rheinland-Pfalz: Lohnfortzahlung bei angeordneter Quarantäne wird ausgesetzt

Als erstes Bundesland setzt Rheinland-Pfalz die Lohnfortzahlung für Personen aus, die in Quarantäne müssen.

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Beinahe täglich werden neue Maßnahmen gegen Ungeimpfte von Politikern durch die Medien getrieben. Was mit harmlosen Verboten und Einschränkungen begann, wächst sich mittlerweile zur systematischen Diskriminierung aus.

Die neueste Stufe der Eskalation, um es mit den Worten des Regierenden Berliner Bürgermeisters Michael Müller zu sagen, hat sich Rheinland-Pfalz ausgedacht. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschloss, die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer, die vom Staat in Quarantäne geschickt worden sind, ab Oktober auszusetzen.

Zur Begründung verwies eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums darauf, »dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben«.

Hintergrund: Laut Infektionsschutzgesetz ist der Staat verpflichtet den Lohnausfall zu ersetzen, wenn jemand von den Behörden in Quarantäne geschickt wird. In dem gleichen Gesetz heißt es aber in Paragraph 56, Entschädigung, weiter: »Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (...) ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.«

Dumm gelaufen. Wenn also ein Geimpfter in einen 2G-Club geht, in dem es zu einem Superspreader-Event kam und er dann in Quarantäne geschickt wird, erhält weiter Geld, aber der Ungeimpfte, an dessen Arbeitsplatz ein Geimpfter das Corona-Virus verbreitet, geht leer aus.

In Baden-Württemberg gilt eine ähnliche Regelung schon seit gestern. In Nordrhein-Westfalen wird ein ähnlicher Schritt geprüft. Für Bayern erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek, es könne »nicht sein, dass die Gemeinschaft dafür zahlen muss« – gemeint ist das Risiko einer Infektion. Da ist man neugierig, ob die Ungeimpften für die Schäden an den Geimpften aufkommen müssen. Die Impfungen werden ja ebenfalls von ihnen mitfinanziert.

Von der Gewerkschaft kam umgehend Kritik. Verdi-Chef Frank Werneke sprach von einer »Impfplicht durch die Hintertür« – ein Bild, das nur in sofern nicht zutrifft, als die Staatsorgane die Vordertür nehmen und gar keinen Hehl machen aus ihrem Verlangen, den Bürger, der aus guten Gründen eine Impfung verweigert, das Leben unmöglich zu machen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Roland Brehm

Es sind einfach nur Banditen denen Menschenrechte am Arsch vorbei gehen. Jetzt sind schon die unge"impf"ten Schuld daran das diese absoluten Versager unser Land ruiniert haben.
Vaccinierte und nicht Vaccinierte sollen gegeneinander ausgespielt werden um vom eigenen Versagen dieser Politclowns abzulenken.

Gravatar: Hack

Rechtsstaat, für wen ?

Gravatar: Werner Hill

Das Unrecht fängt ja schon damit an, daß Behörden das Recht haben, überhaupt Quarantäne anzuordnen, nur weil jemand (zu etwa 80% falsch) positiv getestet wurde.

Natürlich können auch Geimpfte und Genesene "positiv" sein und in Quarantäne geschickt werden, was den Sinn der Impfung oder der Genesungsbescheinigung zumindest infrage stellt.

Aber entgegen jeder Logik, wird dann bei den Ungeimpften die Lohnfortzahlung ausgesetzt!

Soetwas ist nur bei uns und unter dem Schutzschild der Impfmafia möglich!

Gravatar: Bertl

Man könnte auch grundsätzlich fragen, warum die Lohnfortzahlung nicht Aufgabe des Arbeitgebers ist anstatt des Steuerzahlers.

Gravatar: Heinz Becker

"Die Nazis sind wieder da!" (falls sie je weg gewesen sind).

Gravatar: Ekkehardt Fritz+Beyer

... „Von der Gewerkschaft kam umgehend Kritik. Verdi-Chef Frank Werneke sprach von einer »Impfplicht durch die Hintertür« – ein Bild, das nur in sofern nicht zutrifft, als die Staatsorgane die Vordertür nehmen und gar keinen Hehl machen aus ihrem Verlangen, den Bürger, der aus guten Gründen eine Impfung verweigert, das Leben unmöglich zu machen.“

Wird nicht auch daraus deutschlich, dass der göttliche(?) „RECHTSSTAAT“ nur „ALS KOMPROMIß MIT dem OBRIGKEITSSTAAT“ gesehen werden kann?

... „Man muss zunächst davon ausgehen, dass Wort und Begriff des ‚Rechtsstaates’ spezifisch DEUTSCH sind. Beide kommen weder in einer nicht deutschen Literatur vor, noch sind sie in einer nicht deutschen Sprache correct wieder zu geben“!!! ...
https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/19502/StaR-P_w_2_Ueberlegungen_A-1.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Gravatar: Siegfried Jensen

In der DDR gab es den § 249 StGB - das Asozialengesetz. Wurde wohl auch Parasitenparagraph genannt. Der wurde genutzt, Dissidenten zu bestrafen. Zuerst nahm man ihnen die Arbeit weg und anschließend wurden sie nach diesem Paragraphen verurteilt, weil sie keiner Arbeit nachgingen.

Irgendwie erinnert mich dieser Vorgang jetzt daran: Gesunde in Quarantäne schicken und dann das Einkommen entziehen, weil sie nicht arbeiten.

(ein ungeimpfter Rheinland-Pfalz-Bürger)

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