Unzählige Formulare müssten geändert werden

Rentnerin möchte feministische Sprache gerichtlich durchsetzen

Marlies Krämer heißt die achtzigjähre Rentnerin, die nun die Sparkasse verpflichten will, sie "vernünftig" anzureden, d.h. sie soll verpflichtet werden, in ihren Formularen nicht mehr von "Kunden" und "Kontoinhaber" zu sprechen, sondern auch von „Kontoinhaberinnen“ und „Kundinnen“.

Pixabay
Veröffentlicht:
von

Sonst fühlt sie sich als Frau »praktisch totgeschwiegen« oder zwangsweise »geschlechtsumgewandelt«. Dagegen klagt sie. Davon berichten u.a. Spiegel, Süddeutsche, rtlnext, und taz, überwiegend wohlwollend.

Der Streit ist alt. Er ist mit der Kampfansage der Feministen aufgekommen, die in den siebziger Jahren radikal zwischen Männern und Frauen trennen wollten und entsprechend dazu grob verallgemeinern und alle Frauen in einen großen Topf werfen mussten, in einen neu geschaffenen Hexenkessel.

Seither gibt es DIE Frauen als Personengruppe, die Frauenparkplätze benutzt, im Frauenbuchladen einkauft und sich im Frauentaxi chauffieren lässt. Seither gibt es die Frau im Plural. Seither gibt es tatsächliche oder nur eingebildete Rechte, die einer Frau nicht als Einzelperson, sondern per Gruppenzugehörigkeit gewährt werden, weil sie zu der Großgruppe der Frauen gehört. Seither gibt es auch den Wunsch, der Pluralform ebenfalls ein Geschlecht zu geben.

Das ist neu. Denn aus einer Pluralform – z.B. »die Kontoinhaber« – lässt sich nicht ablesen, wie viele in der Gruppe männlich oder weiblich sind. Wenn man Frau Krämer als Einzelperson anspricht, spricht man sie als »Kontoinhaberin« an, das ist nicht das Problem. Sie will, dass auch die allgemeine Form, die für alle gilt, das Geschlecht deutlich macht.

Das würde eine Menge Aufwand für die Sparkasse bedeuten. Reiner Hall, der Anwalt der Sparkasse, hält das für unpraktikabel. »Derzeit halten die Sparkassen 800 Formulare vor. Wenn der Vorschlag der Klägerin umgesetzt würde, gäbe es bald ein Vielfaches davon«.

Der Anwalt von Frau Krämer will das nicht gelten lassen. Man könne ja verschiedene Formulare verwenden, für weibliche und für männliche Kunden. Eben genau darum geht es den Feministen: Sie wollen die Geschlechtertrennung bei jeder Gelegenheit durchsetzen und scheuen sich nicht, anderen Kosten aufzubürden.

Aber auf solche Detailfragen kommt es nur an, wenn der Klägerin im Grundsatz ein Anspruch gegen die Bank auf Verwendung »geschlechtergerechter« Formulare zusteht. Diesen Anspruch leitet sie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot ab.

Darüber entscheidet nun der Bundesgerichtshof. Mit seiner Entscheidung zu dieser Frage will er sich noch Zeit lassen. Das zeigt, wie die FAZ meint, dass er sie nicht für vollkommen abwegig hält.

 

 

 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Seither gibt es auch den Wunsch, der Pluralform ebenfalls ein Geschlecht zu geben."

Was völliger Unsinn ist, aber typisch für Menschen, die den Unterschied zwischen Genus und Sexus nicht kennen.

Zitat:"Das ist neu."

An sich nicht. Nur hat man früher solchen Grammatikluschen nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt wie heute.

Zitat:"Sie will, dass auch die allgemeine Form, die für alle gilt, das Geschlecht deutlich macht."

Sie will eine andere Sprache. Vielleicht sollte sie sich einfach ein Land suchen, dessen Sprache ihrer Vorstellung entspricht. Denn bei der Sprache gilt das Demokratieprinzip: Die Sprache entwickelt sich so, wie die Mehrheit der Sprecher das will / mitmacht. Feminispech-Sprecher sind eine kleine Minderheit, deren Soziodialekt hat eigentlich keine Chance. Daher solche Aktionen, es ist der Versuch, undemokratisch Sprachvorschriften per Gericht durchzusetzen.

Zitat:"Reiner Hall, der Anwalt der Sparkasse, hält das für unpraktikabel."

Ich verstehe den Anwalt nicht. Es geht nicht um etwas Juristisches, sondern um etwas rein Sprachliches. Und da haben Gerichte ihren Rüssel raus zu halten. Gerichte sind nicht für die Sprache zuständig. Fertig, aus, Akte dicht.

Zitat:"Diesen Anspruch leitet sie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot ab."

Kann denen mal jemand erklären, dass Gesetzgeber und Gerichte für Sprache nicht zuständig sind?
Übrigens will die Dame per Gericht auch in mein (eigentlich unser aller) Persönlichkeitrecht eingreifen, da Sie Sprachvorschriften per Gericht durchsetzen will. Spätestens dort kommt dann die Verhältnismäßigkeit zum Tragen: Nur damit eine Frau mit geringer Restlebenserwartung ihren Willen bekommt, müsste das Gericht in die Sprache von über 80 Millionen Menschen eingreifen. Spätestens da sollte sich das bereits erledigt haben, denn das äußerst geringe Leid ist ihr zuzumuten..

Zitat:"Darüber entscheidet nun der Bundesgerichtshof."

Und danach eventuell das BVerfG. Was vielleicht auch vom selben so gewünscht ist. Wäre nicht der erste Fall, den sich da einige selbst vorbereiten. Wobei ich mich wiederholen muss: Gerichte sind nicht für die Sprache als solche zuständig. Allenfalls für einzelne Ausdrücke.

Zitat:"Mit seiner Entscheidung zu dieser Frage will er sich noch Zeit lassen."

Vernünftig. Vielleicht verstirbt die Klägerin zwischendurch und der Fall erledigt sich von alleine.

Zitat:"Das zeigt, wie die FAZ meint, dass er sie nicht für vollkommen abwegig hält."

Das zeigt, dass sich der BGH bei seiner Urteils- oder Ablehnungsbegründung Mühe geben will. Deutsche Richter betreiben keine Urteilsfindung sondern Begründungsfindung.

Kopfschüttelnde Grüße,

Dirk S

Gravatar: Tom

Und seit wann ist der Rentnerin deser unverzeihliche Fehler aufgefallen ? Die Kontoformulare haben offenbar jahrelang nicht gestört und jetzt auf einmal will sie Extra-Formulare ? Wenn ich Sparkassenchef wäre dann läge die Kontenkündigung wegen groben Unfug´s in der Post. Und nichts weiter.

Gravatar: Dr. Gerd Brosowski

Den zuständigen Richtern ist zu empfehlen, in dieser Sache das römische Recht heranzuziehen . Da es im Lateinischen ebenfalls drei grammatische Geschlechter gibt, hat sich auch den römischen Juristen das Problem "geschlechtergerechter Ansprache" gestellt. Wie hat man vor zweitausend Jahren das Problemchen gelöst? Mit Hilfe eines einzigen Satzes: "hominis appellatione tam masculum quam feminam contineri non dubitatur" ( " Es ist doch klar: Wenn von Menschen die Rede ist, sind gleichermaßen Männer wie Frauen gemeint"). So stand es in den Degesten des Kaisers Justinian, und so hat man es in Europa zwei Jahrtausende lang gehalten.

Gravatar: Ulli P.

Kann mal jemand der Dame die deutsche Sprache erklären? Frau Krämer, der Kunde, der Kontoinhaber, selbst der Einbrecher (aber an dem wollen Sie ja bestimmt nichts ändern, nicht wahr?) und der Krämer(!) sind feststehende Begriffe, die zwar grammatisch dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind, hinter denen aber auch weibliche Personen stehen können.
Frau Krämer, haben Sie Langeweile? Es gibt bestimmt etwas Sinnvolles, womit Sie sich beschäftigen können!

Gravatar: Catilina

Der Alten scheint ziemlich langweilig zu sein. Aber so wie es einem einzelnen, ideologisch verbohrten Lehrer gelang, nach unermüdlichem Löchern und Wühlen die Rechtschreibreform zu erzwingen, so wird diese bildungsferne Person bis zu ihrem letzten Atemzug biologisches Geschlecht mit grammatikalischem verwechseln. Und ganz viele bildungsferne linksverblödete PseudofeministInnen geben ihr recht, trotz unwiderlegbar vernünftiger Gegenargumente.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang