300 Euro Bußgeld, weil Schüler an einer Exkursion nicht teilnahm

Rendsburger Eltern vor Gericht wegen verweigertem Moschee-Besuch

Der Fall eines Rendsburger Schülers geht jetzt vor Gericht. Dessen Eltern stellten sich gegen einen zum Schulunterricht gehörenden Moschee-Besuch quer, da sie eine religiöse Indoktrination fürchteten. Gegen das Bußgeld von 300 Euro legten sie Widerspruch ein.

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Die Eltern eines 13-jährigen Rendsburger Schülers, der im Juni 2016 nicht an einem Moscheebesuch im Rahmen des Erdkunde-Unterrichts teilnahm, landen jetzt vor Gericht. Es soll noch im August in Itzehoe zu einem Prozess kommen, nachdem sich die Eltern weigerten, einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro zu akzeptieren. 

Die Familie gehört keiner Glaubensgemeinschaft an. Die Eltern äußerten Befürchtungen, dass es zu einer »religiöse Indoktrination« ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes komme. Niemand könne gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, sagen die Eltern.

Die Lehrerin eines Rendsburger Gymnasiums organisierte mit ihrer 7. Klasse im Rahmen des Erdkunde-Unterrichts zum Thema »Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl« einen Moschee-Besuch. Der 13-Jährige blieb auf Wunsch seiner Eltern zu Hause. 

Die Eltern wollten ihren Sohn keinesfalls in jene Moschee zu lassen, die noch vor einigen Jahren als Teil der Milli-Görüs-Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Die Schule wertete schließlich das Fernbleiben des Jungen als »Schulschwänzen« und Ordnungswidrigkeit.

Dabei hatte der Vater des Schülers im Vorfeld noch Alternativen angeboten, wie etwa dass der Sohn an besagtem Tag am Unterricht einer Parallelklasse teilnimmt. Dieses lehnte die Schule jedoch ab. Rektorin Renate Fritzsche erklärte, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen.

»Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren«, heißt es weiter von Seiten der Schulleiterin. 

Auch das Ministerium bestätigte, dass mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Unterrichts entspreche die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein entspreche. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung.

Der Anwalt der Familie, Alexander Heuman, sieht den Fall anders: »Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘ , sondern um eine ‚sonstige Schulveranstaltung‘, deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist.« Von daher seien die Eltern freizusprechen. Wie der Junge später von seinen Mitschülern über die Exkursion erfuhr, predigte zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam.  . 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gisela Glatz

Diese Lehrerin gehört nicht in unseren Schuldienst. Sie soll den Kindern und Schülerm Lehrstoff vermitteln, aber sie nicht mit dem Glauben der Moslems vertraut machen. Wir leben in Deutschland und nicht in der moslemischen Welt. Da werden an Schulen kirchliche Relikte verboten, aber unsere Schüler sollen in die Moscheen gehen. Das geht überhaupt nicht. Die Eltern sollten alle zusammenstehen und gegen diese Lehrerin vorgehen, vielleicht ist sie auch nur eine Aushilfe und hat das Studium verschlafen.Wenn sie noch den Beamtenstatus hat, ist sie total fehl am Platz. Leute , laßt Euch nicht mehr so viel gefallen und begehrt gegen solch einen Unsinn auf, das ist lt. Verfassung unser gutes Recht.

Gravatar: Kritiker

Schade, dass wir die Anschrift der Schule und den
Namen dieser Lehrerin nicht kennen.
Ansonsten könnten wir diese mit mails aufklären
wie es sich gehört.

Gravatar: Max

Vor dem Mainzer Dom habe ich mit Erschrecken mitbekommen, wie ein Volksschullehrer moslem Kinder dazu bewegen wollte in den Dom zu gehen. Er redete mit Engelszungen und wollte auf die architektonische Einzigartigkeit hinweisen. Antwort der dummen Moslems.: Wir dürfen in keine Kirche gehen.!!!
Was die dürfen nicht, wir müssen aber in eine Hassmoschee???
Wie viel Irrsinn braucht noch unser Land und wie viel Unfug wird bei den Heranwachsenden gemacht. Übernimmt niemand mehr Verantwortung für die Zukunft dieser entrechteten Kinder?

Gravatar: ben

"Hut ab vor der Zivilcourage dieser Eltern!" kann ich nur sagen.

Gravatar: Zicky

@Heinz Becker

Natürlich haben sie Recht. Mit einer Lüge wäre für die Eltern das ganze geschickter abgelaufen.
Aber genau das ist das Problem. In Deutschland dürfen bestimmte Dinge einfach nicht mehr ausgesprochen werden. Insbesondere, wenn es um unsere Islamischen Gäste von Merkel angeht. Unsere Regierung lügt uns deswegen genauso an, wie unsere Massenmedien.
Finden Sie es gut dass man lügen muss, weil man seine eigene ehrliche Meinung nicht mehr kundtun darf?
Ich finde es nicht Dumm von den Eltern so gehandelt zu haben, sondern, so traurig das in diesem Zusammenhang ist, eher mutig.

Gravatar: Theo

Das Strafrechtsrelevante Verhalten des Schuldirektors und in Mittäterschaft der "Erdkunde"Lehrerin, das strafrechtlich bereits eine Nötigung gegenüber dem Kind und seiner Eltern darstellt, ist eindeutig unangemessen und unverhältnismäßig.

Solche Schulfunktionäre müssen vor das Strafgericht, nicht die Opfer dieser ideologisch verblendeten Indoktrinationszuhälter. Es stellt also bereits einen schweren Mangel der zuständigen Strafjustiz in dieser Region.

Gravatar: Heinz Becker

Dumm, dümmer, deutsch oder "Biedermann und die Brandstifter".

Es wäre geschickter gewesen, das Kind wegen Kopfschmerzen einen Tag vom Unterricht zu entschuldigen. Was kann das Kind dafür, wenn es ganz zufällig an jenem Tag Kopfweh kriegt.

Gravatar: Zicky

Die Schulleiterin sagt:
"Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren"
und meint:
Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sich ihnen zu unterwerfen.
Hätte ein islamgläubiger sich gegen den Besuch einer christlichen Kirche gewehrt, wäre es sicher in Ordnung gewesen. Das ist die Toleranz, wie sie von unserer Regierung und auch den Muslimen verlangt wird.
In Deutschland entscheidet inzwischen nicht mehr das Gesetz über unsere Rechte, sondern die Religionszugehörigkeit.

Gravatar: Timo

In Troisdorf, NRW mussten schon vor vielen Jahren
sogar die Polizei geschlossen eine Moscheebesichtigung
über sich ergehen lassen.
Die Moschee dort, eine traditionelle, war eine der ersten
in Deutschland.
Darauf kann diese Stadt auch nicht stolz sein.
Sowie auf vieles andere auch nicht.
Damit meine ich zum Beispiel die hohe Kriminalität.
Viele Migranten leben dort. Südländer, Moslems.
Alles was die Welt zu bieten hat.
Und das nicht erst seit 2015 sondern schon zu lange!

Gravatar: Karl Brenner

Eine Mosque nicht zu besuchen, dürfte mindestens Teil der Religionsfreiheit sein.

Aber Religionsfreiheit gilt dieser Tage nur noch für Burkaträgerinnen und nicht für die "Köterrasse"(*)


(*) Worte eines Türken in Deutschland für die Deutschen. Eine Anzeige wurde von unseren Richtern abgewiesen.

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