Ein großer Schritt in Richtung Abtreibungskultur

Regierung will mehr Abtreibungsärzte und legale Werbung für die Ungeborenentötung

Im Ringen um das Werbeverbot für Abtreibung zeichnet sich ein Sieg der Lebensschutzgegner ab. Was der Paragraf 219a StGB bislang ausdrücklich unter Strafe stellt, will die Regierung legalisieren: Ärzte und Krankenhäuser, die die vorgeburtliche Kindstötung vornehmen, dürfen ihr „Angebot“ künftig öffentlich anzeigen. Zudem sollen die Kontakte von Abtreibungspraxen im Internet zugänglich gemacht werden.

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Die Handschrift der SPD wird bereits im Titel deutlich: „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlage“ lautet der Gesetzentwurf, den das Regierungskabinett kurz vor der Weihnachtspause im letzten Jahr vorlegte. Die beschönigende Wortwahl „Verbesserung der Information“ ist ein deutliches Zugeständnis an die radikal-feministische Lobby, die monatelang in Redaktionen und Presseerklärungen darauf hinarbeitete, den im Gesetzestext verwendeten sachlich korrekten Begriff „Werbung“ durch „Information“ zu ersetzen. Das Werbeverbot für Abtreibung sei tatsächlich ein Informationsverbot, so die einstimmige Klage radikaler Abtreibungsbefürworter wie die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Eva Högl und ihre Kollegin von Die Linke Cornelia Möhring. Die Damen scheinen  bei den regierenden Ministern durchgedrungen zu sein, denn der Vorschlag zum Gesetz nimmt die Forderungen der Feministinnen von den Bunt-Fraktionen nahezu eins zu eins auf. Welche ungute Dynamik die geplante Reform aufnimmt, hat selbst die Vorsitzende der CDU, Anngret Kramp-Karrenbauer, alarmiert. Sie mahnte vor wenigen Tagen, daß die CDU-Fraktion das Gesetz genau prüfen solle, um Werbung für Abtreibung „nicht durch die Hintertür“ zu legalisieren.

Dass der auf den Entwurf von Referenten zurückgehende Text bisher keine großen Wellen schlug, ist vermutlich seiner Janusköpfigkeit zu verdanken. Lippenbekenntnisse, die ganz offenkundig dazu dienen, möglichen Kritikern aus den Reihen der Lebensschützer Beruhigungspillen von geschwätziger Oberflächlichkeit zu verabreichen, werden in schöner Regelmäßig wiederholt. Vom „Schutz des ungeborenen Lebens“ tönt es da, dessen Recht man weiter ausbauen wolle, daß es „Werbung für den Schwangerschaftsabbrüche“ auch in Zukunft nicht geben solle, daß die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu hoch sei und ungewollte Schwangerschaften vermieden werden sollen. Der Subtext des Gesetzentwurfs spricht freilich eine andere Sprache – und die weist in toto in Richtung des radikalfeministischen Ziels, die Tötung von Ungeborenen in den Nimbus gesellschaftlicher Normalität zu treiben. Abtreibung soll zur gesetzlichen Kassenleistung auf Rezept und zwar ausdrücklich ohne lästige Beratungspflicht gemacht werden. Daß dies noch nicht geschehen ist, ist Paragraf 219a Abtreibungswerbeverbot zu verdanken. Denn für die „Dienstleistung“ Abtreibung zu werben, ist nicht nur deshalb verboten, weil sie für den Arzt einen gewerblichen Vorteil bedeutet. Sie ist verboten, weil der Gesetzgeber den Auftrag anerkennt, Leben zu schützen, indem man dessen Tötung nicht durch öffentliches Anzeigen und Bewerben zur gewissensfrei praktizierten Normalität erstarren läßt.

Wird der Vorschlag der Regierung zum Gesetz, sollen Ärzte und Kliniken für die „Dienstleistung“ Abtreibung werben dürfen. Außerdem verpflichtet sich die Regierung, Aufklärung zur Abtreibung im Internet von „staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen“ vornehmen zu lassen. So erhofft man sich offenkundig, mittelfristig die Informationsseiten von Lebensschützern durch die Konkurrenz einer regierungsamtlich abgesegneten, politisch korrekten Einordnung des Themas „Schwangerschaftsabbruch“ zu diskreditieren. Als i-Tüpfelchen will die Regierung, „Maßnahmen ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Qualifizierung“ Abtreibung beitragen. Übersetzt: Hier wird ein Mangel – eine angeblich nicht ausreichende Zahl an Abtreibungsärzten – konstruiert, um ein Überangebot für alle jene Schwangeren zu schaffen, bei denen der Wunsch, ihr Kind auszutragen, noch ungefestigt ist. Allen anderen jungen Frauen signalisiert die Existenz eines Abtreibungsarztes gleich um die Ecke, dass der Ernstfall Schwangerschaft notfalls im Nachhinein auf medizinischem Wege schnell und unkompliziert gelöst werden kann.

Worum es geht, dürfte dem aufmerksamen Leser nicht entgehen: Paragraf 219a StGB soll durch die Aufnahme von Zusatzartikeln, die die disziplinierende Wirkung des Werbeverbots für Abtreibung konterkarieren, zum juristischen Hohlkörper gemacht werden. Ein zahmer Papiertiger, ein Gummiparagraf, der von Richtern je nach weltanschaulicher Präferenz ausgelegt werden kann. Man könnte auch konstatieren: Paragraf 219a nimmt den Weg großer Teile des deutschen Rechts, seit Angela Merkel regiert: linkerhand in die Beliebigkeit.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Brenner

Mit Merkels CDU gibt es jetzt Abtreibungswerbung. Vielleicht demnächst auch auf Taxis. Wer keine Kinder hat, der kann hierbei groß auftrumpfen.

Gravatar: Doris Mahlberg

@ Matthias

"Das ist eine klare Verhöhnung des Katholizismus".
Richtig, und wo bleibt denn die empörte Reaktion der Paffen, Kardinäle, Bischöfe und des Papstes ??? Wo ?
Ich höre nichts. Ich höre gar nichts.
Die müßten doch von der Kanzel herunter schimpfen und gegen die Kindermörder zu Felde ziehen ! Ich bin mir sicher, daß keine andere Regierung vorher etwas derartig Verwerfliches abgesegnet hätte. Kein Helmut Kohl, kein Helmut Schmidt, ja nicht einmal der bekloppte Schröder. Das ungeborene Leben zu schützen, müßte die höchste Pflicht einer jeden Religion und Regierung
sein.

D.M.

Gravatar: Matthias

@Doris Mahlberg,

und dieser New Yorker Perverser und Kindermörder, A. Cuomo, behauptet noch frech, er wäre Katholik.

Das ist eine klare Verhöhnung des Katholizismus.

Die werden alle, ohne Ausnahme, für diese Verbrechen zahlen.

Wir erleben gerade das, was man frühzeitig als das New Age (Neues Zeitalter -> NWO) bezeichnet hat, seit einigen Jahren schon.

Es wird wohl noch sehr viel schlimmer werden.

Gravatar: Doris Mahlberg

Wie ich gerade auf PI-News lese, hat man jetzt in New York die Abtreibung bis zum Geburtstermin legalisiert. Das dürfte alle Jusos und die Linken und Grünen zum Jubeln bringen ! Und vermutlich das ******** Angela Merkel auch.
Es dürfte dann wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, wann es auch hier in Dummland legalisiert werden wird.

In welcher Welt leben wir ? Der Artikel auf PI gibt Antwort darauf.

Doris Mahlberg

Gravatar: Doris Mahlberg

Ich habe von dieser Horrormeldung gestern abend schon gehört und war entsetzt. Ein erneuter Beweis, wie verkommen und moralisch degeneriert diese Regierung ist und auch die, die sie wählen.

Allen schwangeren Frauen, die sich noch nicht sicher sind, ob sie einen Abbruch wollen oder nicht, möchte ich hier einmal meine ganz persönliche Erfahrung mitteilen :
Ich wurde mit 19 Jahren schwanger und es passte über-
haupt nicht in meine damalige Lebenssituation. Es machte all meine Pläne zunichte. Also mußte ich eben einen ganz neuen Weg gehen, habe den Vater geheiratet, das Kind zur Welt gebracht und vier Jahre später ein zweites.
Dieses Kind, das so ungelegen kam, ist heute mein wunderbarer Sohn, ein Mensch, der soviel Seele hat und soviel Gutes tut. Heute bin ich so dankbar, daß ich einen so wunderbaren Menschen in die Welt bringen und ihn kennenlernen durfte. Mein zweites Kind war eine Tochter und ein Wunschkind, unsere Julia. Mein Mann und ich sind inzwischen 45 Jahre verheiratet.
Natürlich waren manche Jahre auch schwierig, natürlich mußte man oft kämpfen und war total kaputt,oft war auch das Geld knapp, aber es war jede Mühe wert.

Viele Frauen, die einen Abbruch haben machen lassen, kommen damit gar nicht klar und leiden unter schweren Depressionen. Liebe Frauen, treibt Eure Kinder nicht ab, denkt daran, welch wunderbare Menschen diese Kinder mal werden können und wieviel grandiose Dinge sie entdecken und bewegen können, wenn man sie nur leben läßt.

Liebe Grüße von Doris Mahlberg

Gravatar: Thomas Waibel

Die "C"DU/"C"SU haben der Indikations-"Lösung" zugestimmt.

Damit haben sie Tür und Tor für die Freigabe der Abtreibung geöffnet.

Warum sollten diese Parteien jetzt etwas gegen die Abschaffung des § 219a StGB haben?

Dasselbe gilt auch für die Kirchen.
Sie haben mit der "Beratung" gem. § 218a StGB die Abtreibung zur einer Gewissensentscheidung der Frau, die man respektieren muß, gemacht. Damit haben sie das "Recht" der Frau, über das Leben ihres Kindes zu entscheiden, anerkannt.

Deswegen sollte jeder überzeugter Lebensschützer die "christlichen" Parteien nicht wählen und aus den "christlichen Kirchen" austreten.

Gravatar: Matthias

@jürgen kurt wenzel

a. Wie ist denn der christliche Gott definiert?

b. Die unendliche Geschichte um das Leiden. Das ist der Preis der Sünde und für die Gottlosigkeit. Und dann ist da die Freiheit. Die der gottlose Mensch ja so will. Die Quadratur des Kreises. Wie soll das alles unter einem Hut zu bringen sein?

Der eitle Mensch will frei sein.
Der gleiche Mensch will, wenn er Mist baut, nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Macht es bei Ihnen Peng?


c. Der lebendige christliche Gott spricht für sich selbst. Wenn Sie ihm aufmerksam zuhören, er spricht leise, dann beantwortet er alle Ihre berechtigten Fragen.

Aber, vielleicht stimmt etwas mit Ihnen nicht?


d. Sie machen Denkfehler. Es ist nicht nur die Raute. Das meinen Sie jetzt nicht im ernst, oder? Merkel ist nur das Syptom. Sie glauben doch nicht, wenn Merkel weg wäre, dann würde es besser werden? Na, dann träumen Sie schön weiter. 87 Prozent dieser Bevölkerung sollen hinter ihr stehen.

e. Merkel tut das, was ihr von dem Bordell-Hinterzimmer aufgetragen wird. Sie glauben doch nicht ernsthaft, diese Klimahexe arbeitet alles allein aus? Pustekuchen.

Gegenfrage: wieso lieben Freimaurer, die bittersten, gemeinsten Feinde der Christenheit, plötzlich diesen (falschen) Papst? Oder diese tot am Boden liegende EKD?

f. Haben Sie noch nie etwas über den Begriff "New Age" hören wollen? Dann holen Sie das nach. Da wird Ihnen alles (!) erklärt, was der Feind des christlichen Gottes mit uns vorhat. Es dürfte Ihnen nicht besonders gefallen.

Ziehen Sie sich gut an. Auch geistig, vor allem.

Denn, die Gottlosen wissen nie, worüber sie stolpern werden. Nie!!

Gravatar: Matthias Rahrbach

Wie „viel“ Achtung einige Feministinnen offenbar vor dem Leben haben, kann man an diesen Ausführungen sehen:

„Hinsichtlich dieses Themas ist es übrigens sehr interessant, sich einmal den Standpunkt der EMMA von Alice Schwarzer zum Thema Kindstötung anzuschauen. In dem Online-Artikel „(Neue) Väter: Die Einsamkeit der Mütter“ wird die Forderung laut nach einer Wiedereinführung des Paragraphen 217, diesmal allerdings ohne Beschränkung auf ledige Frauen:

‚Bis 1998 galt für solche Fälle der 2001 abgeschaffte § 217, nach dem bei unehelichen Kindern der so genannte ‚Kindsmord‘, also die Tötung direkt nach der Geburt, als ‚erweiterte Abtreibung‘ mit ‚nicht unter drei Jahren‘ bestraft wurde. Heutzutage wird Kindsmord wie der Mord oder Totschlag eines Erwachsenen bzw. eigenständig lebenden Kindes bestraft.

[…]

Ein kurzer Prozess könnte die Wiedereinführung des § 217 sein, aber diesmal nicht eingeschränkt auf die Tötung ‚unehelicher‘, sondern für alle Neugeborenen. Der alte §217, der im 19. Jahrhundert ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ging davon aus, dass nur ledige Mütter Probleme haben. Wie wir sehen, ist das ein Irrtum. Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen ‚Kindsmord‘ – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt und der Tötung eines bereits eigenständig lebenden Kindes oder Erwachsenen war richtig. Es war falsch, diesen Paragraphen ersatzlos abzuschaffen.

Ein neuer § 217 muss her, der diese einsamen und verzweifelten Mütter nicht auch noch für Jahrzehnte ins Gefängnis schickt. Das nutzt nämlich niemandem. Es schützt nicht zukünftige ungewollte Neugeborene vor einer solchen Tat.‘“

Wir halten fest: nach dieser feministischen „Logik“ beginnt das Leben eines Kindes erst nach seiner Geburt, und auch erst, wenn seine Mutter sich dazu entschlossen hat, es nicht umzubringen. Erschreckend sind auch diese Ausführungen:

„‚Übrigens: In den meisten Fällen sind die Frauen, die ein Neugeborenes nicht leben lassen, schon Mütter – und fast immer gute Mütter. Doch in der Regel gehen sie dann ins Gefängnis, und ihre Kinder bleiben bei dem Vater zurück. Bei dem Mann, der wegguckt, schweigt, droht. Und in den meisten Fällen auch schlägt.‘“

Mehr zu allem bei einem Klick auf meinen Namen!

Gravatar: Matthias

@Stefan B.,

a. was haben Kardinal Marx und dieser Versager Bedfort Strohm mit christlichen Werten am Hut?
Wären Sie nicht so ein Spötter, dann wären Ihnen bekannt, niemand geht so hart ins Gericht mit diesen beiden feigen Exemplaren, wie die Bibel.

Dem Atheisten ist alles egal. Dem Gottlosen auch. Außer ein großes Maul haben die nix drauf.

Der Wirt wird dann später die Rechnung präsentieren und sie wird diesen Mördern nicht schmecken.

b. Wenn jemand mit Ihnen so sprechen täte, würden Sie ihm gehorchen? Nicht ihr ernst, oder?

c. In der Bibel steht haargenau drin, was einem Land blüht, der sich auf so einen Holocaust einläßt.

d. Über etwas schwafeln, was man nicht kennen will, überzeugt niemanden. Nicht mal bei einer Bäckerprüfung.

e. Jede Frau leidet unter dem kaltblütigen Mord an dem eigenen Kind. Jede!!

f. Es soll *************** Monster geben, die mit dem toten Körpfer des Getöteten noch Geld verdienen wollen.

g. Tod der politischen Aufklärung von Kant.

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