Entrechtung der Väter

Regierung plant automatisches Sorgerecht für lesbische Paare

Bundesjustizministerin Lambrecht will lesbische Paare auf eine Stufe mit natürlichen Familien stellen. Bekommt eine Partnerin ein Kind, soll die andere automatisch das Sorgerecht erhalten. Der Kindesvater bleibt außen vor. Die Kinderrechte interessieren in dem Fall auch nicht.

Quelle: Vaterblog
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Seit Monaten schwelt in der Großen Koalition eine Debatte über die Neuausrichtung des Adoptionsrechts. Fest steht: Lesbische Paare sollen bei der Gesetzesnovelle um das Sorge- und Adoptionsrecht eine Vorzugsbehandlung erhalten. Künftig sollen zusammenlebende Frauen vom Gesetzgeber wie ein heterosexuelles verheiratetes Paar behandelt werden, sobald sich Kinder einstellen. Dann erhält die Partnerin der Mutter automatisch das Sorgerecht für das mit ihr nicht verwandte Kind.

Da der Gesetzentwurf zugleich vorschreibt, daß es nur zwei Elternteile geben kann – in dem Fall das lesbische Paar – wird dem Vater des Kindes damit eine juristische Barriere vorgeschoben. Er hat keine Chance, das an die Geburtsmutter und ihre Partnerin vergebene Sorgerecht im nachhinein anzufechten. Um dies durchzusetzen, plant die Ministerin einen »grundstürzenden« (Süddeutsche Zeitung), weil naturwidrigen Eingriff in das Bürgerliche Gesetzbuch. Bislang legt Artikel 1591 BGB fest, daß nur diejenige Frau Mutter ist, die das Kind geboren hat. Dieser soll nun ergänzt werden um den Zusatz: »Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.«

Die Bundesjustizministerin setzt dies mit geordneten Verhältnissen gleich, die dem Kindeswohl dienen. Das dürften mit dem Familienrecht befasste Juristen anders sehen. Lambrechts Gesetzentwurf verstößt in dieser Form gegen mehrere Artikel der von Deutschland ratifizierten Kinderrechtkonvention. Diese gesteht Kindern das Recht zu, ihre Eltern zu kennen und von ihnen erzogen zu werden (Artikel 7). Die Konvention sichert Kindern auch Schutz und Beistand der Vertragsstaaten zu, wenn dem Kind »widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen« werden (Artikel 8). Gegen dieses Gebot verstößt Lambrechts Gesetzesplan eklatant mit dem rechtlichen Ausbooten des leiblichen Kindesvaters zugunsten der bloßen Willenserklärung einer dritten Person, für ein genetisch nicht verwandtes Kind zu sorgen. Sollte sich die Novelle des Sorgerechts nach dem Willen des Justizministeriums durchsetzen, werden die Gerichte das letzte Wort sprechen müssen.

Applaus erntet Lambrechts mit ihrer Reform freilich von der feministischen Lobby, allen voran der Deutsche Juristinnenbund (DJB) und der Verband alleinerziehender Mütter. Für diese ist Lambrechts Untätigkeit vor allem in einer Frage erfreulich, nämlich die von Familienrechtlern immer wieder empfohlene Novelle der sorgerechtlichen Regelungen bei unverheirateten Paaren. Im Unterschied zu lesbischen Paaren soll es bei heterosexuellen Paaren auch weiterhin kein automatisch geteiltes Sorgerecht geben. Leben ein Mann und eine Frau zusammen und bekommen ein gemeinsames Kind, erhält die Mutter das volle Sorgerecht. Einem gemeinsamen Sorgerecht muss die Mutter zunächst zustimmen. In seltener Deutlichkeit begründet der DJB diese Diskriminierung, daß Mütter nicht selten einen guten Grund hätten, den Vater nicht immer mit im Boot zu haben. Er könnte ja trinken oder schlagen. Daß Mütter ebenso wie Väter kindeswohlschädigendes Verhalten an den Tag legen und das auch mitunter im Doppelpack, scheint für die Frauenrechtlerinnen ausgeschlossen.

 

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Entrechtung der Väter
Regierung plant automatisches Sorgerecht für lesbische Paare“ ...

Weil es keine ´wirklichen` Probleme für das Lambrecht mehr gibt - da die eigenen Geschichte längst(?) aufgearbeitet(?) ist?

„Wie war es denn bloß möglich?“??
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ns-beamte-im-justizministerium-14536705.html

Wird man sich diese Frage auch nach einer weiteren erfolgreich verlaufenen ´friedlichen Revolution` gegen unsere(?) Heißgeliebte(?) „und ihre Macher“ https://antaios.de/antaios-liefert-jedes-buch/35884/geplanter-untergang-wie-merkel-und-ihre-macher-deutschland-zerstoeren
stellen???

Gravatar: Thomas Waibel

Es ist ein "Dogma" der politischen Korrektheit, daß die Homosexualität normal sei. Diese Vorstellung wird in Staat und Gesellschaft brutal durchgesetzt und die daraus entstandenen Schäden (z.B. für die psychische Gesundheit der Kinder) werden billigend in Kauf genommen.

Auffällig ist, daß seitens der "Kirche" von Bergoglio nicht der geringste Widerstand kommt, obwohl die Bibel, die Tradition und das Lehramt der Kirche diese Perversität als Sünde gegen die Natur verurteilen.
Diese Haltung zeigt, wieder einmal, daß der Verein von Franziskus I. nicht die Kirche Christi ist.

Gravatar: Jürgen kurt wenzel

Wie viel Verdorbenheit verträgt dieses Land ,bevor der Herrgott mit Feuer und Schwert die Menschheit züchtigt !!

Gravatar: asisi1

Wer solche Perversitäten zulässt und auch noch fördert, ist ein Schwein!

Gravatar: werner

Ich habe das Gefühl, dass die Lambrecht auch lesbisch ist.

Gravatar: Moritz

@kassandro,
auf jeden Fall dann, wenn Mutter 2 keine Lust mehr hat und es sich anders überlegt. Sie ist ja dennoch eine Frau und damit für ihr eigenes Handeln nicht verantwortlich.

Gravatar: karlheinz gampe

Wir haben eine kranke abartige kriminelle Regierung mit rotgrünen Frauenschlägerparteien ohne jeglichen Anstand und ohne Würde !

Wie muss sich so ein Kind mit 2 Lesben als Eltern in der Schule fühlen ?
Hohn und Spott der Mitschüler werden so ein Kind krank machen !

So krank wie seine abartigen rotgrünen Eltern ?

Rotgrüne Politik ist geisteskranke Idioten Politik !

Gravatar: Roland Brehm

Das ist die gesetzliche Abschaffung der Familie. Mit dem ganzen Gender Gaga wird die Axt an die Gesellschaft und somit an unser Land gelegt, da diese soziologisch auf der Familie gründen.

Gravatar: kassandro

Wie ist es denn mit dem zahlen? Darf der leibliche Vater wenigstens das?

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