Bisher keine Lockerungen der Corona-Bestimmungen

Ramadan wie Ostern unter erschwerten Bedingungen

Vielerorts wurde erwartet, dass die zuständigen Behörden die Corona-Bestimmungen mit Beginn des Fastenmonats Ramadan gelockert würden. Mutmaßlich wohl wissend, dass in diesem Fall ein Sturm der Entrüstung und Proteste über die Entscheidungsträger hereinbrechen würde, wurden die Lockerungen erst einmal bis Anfang Mai verschoben.

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Zu Ostern durfte es wegen der Ausbreitung des Corona-Virus keine Gottesdienste in den christlichen Kirchen geben. Die entsprechend eng gefassten Bestimmungen verboten dies. Lange galt der 20. April als möglicher Tag der Lockerung der Bestimmungen und damit einhergehend der Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Eines darf nämlich bei aller Entspannung und vorsichtigen Optimismus hinsichtlich der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus nicht vergessen werden: die getroffenen Maßnahmen kamen teilweise ohne Berücksichtigung der vorgeschriebenen gesetzlichen Wege zustande und/oder verstießen in ihrer Tragweite der gesetzlich verbindlichen Verhältnismäßigkeit der Mittel. Spätestens dadurch wird eine Maßnahme hierzulande rechtlich illegal.

Die Entscheidungsträger wussten, dass ihre Entscheidungen unter die Lupe genommen würden. Denn das besagte Datum ist nicht nur in Verbindung mit einem bestimmten Träger eines seltsamen Schnauzbarts in Erinnerung, auch die Nähe zum Beginn des Fastenmonats Ramadan machte diesen Tag und seine Entscheidungen besonders interessant. Sollten nämlich, wie vielerorts erwartet, die Einschränkungen des öffentlichen und sozialen Lebens zu Beginn des Ramadan gelockert werden, würde ein Sturm der Entrüstung und Proteste über die Verantwortlichen hereinbrechen.

Diesem Sturm wollte und will sich offenbar niemand aussetzen, der 20. April dieses Jahr ist verstrichen, der Ramadan beginnt heute und die relevanten Beschränkungen gelten nach wie vor. Gemeinsames öffentliches allabendliches Fastenbrechen ist den Muslimen untersagt. Erst ab dem 04. Mai sind zum Beispiel in Berlin Versammlungen und Zusammenkünfte religiöser oder kultischer Natur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In anderen deutschen Metropolen oder Regionen ist es kaum anders.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob sich die Muslime in Deutschland an die Vorgaben halten und wie die Ordnungskräfte bei festgestellten Verstößen vorgehen werden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner

Bei diesem armseligen Volk wie den Deutschen, wird niemals ein Sturm der Entrüstung und Proteste über die Entscheidungsträger hereinbrechen. Die machen alles mit was ihnen die Merkel und Konsorten befehlen. Sie wurden nach dem Krieg entmannt und zu Eunuchen umerzogen.

Gravatar: Trump Fan

Zu Ostern blieben die Kirchen leer. Auch die Synagogen
blieben zu Pessach leer, dass gleichzeitig stattfand.

Was sollen uns die moslemischen Feiertage interessieren?
Schlimm, wenn einige Deutsche schon besser wissen
was diese Feiertage bedeuten, oder wann sie stattfinden.
Das ist für uns überflüssiges Wissen.
Hauptsache wir wissen über unsere christlichen Sitten
und Gebräuche Bescheid. Und über die jüdischen Fest-
tage. Dem Ursprung unserer Religion.

Vorsicht: Islamisierung.

Gravatar: Erdö Rablok

Sie werden sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen halten.
Deshalb mein Vorschlag: Wer sich von Ihnen nicht daran hält, verliert sein Aufenthaltsrecht, wird mit einem Billet versehen und in den nächsten Zug nach Konstantinopel gehockt. Da es sicherlich ganze Herden sein werden, könnten die Wagons verriegelt und gegen ein Ausbrechen gesichert sein.

Gravatar: Lisje Türelüre aus der Klappergasse

Das ist nicht richtig.
Gottesdienste (darf man noch Heilige Messe sagen?) waren keineswegs verboten und fanden und finden auch statt.
Es durften nur keine Gläubigen teilnehmen.

Gravatar: Willi Winzig

Ich werde alle Islamstätten in unserer Region abfahren und ein paar Videos drehen oder Fotos machen. Mal sehen wie die Praxis da aussieht.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Mutmaßlich wohl wissend, dass in diesem Fall ein Sturm der Entrüstung und Proteste über die Entscheidungsträger hereinbrechen würde, wurden die Lockerungen erst einmal bis Anfang Mai verschoben.“ ...

Weil auch unsere(?) Heißgeliebte(?) & Co. merkelten:

„Das Fasten soll verdeutlichen, dass die Hingabe an Gott einen höheren Wert hat als die menschlichen Bedürfnisse“???
https://de.qantara.de/content/islamischer-fastenmonat-ramadan-beginnt-am-23-april-2020

Gravatar: Thomas Weber

Das ist so nicht ganz korrekt!
In Thüringen ist es ab Donnerstag, den 23. April wieder erlaubt, Gottesdienste und Versammlungen mit 30 Personen abzuhalten.Während also zu Ostern, den höchsten christlichen Fest, aufgrund des "Killer-Virus" die Kirchen fest verschlossen blieben, können nun, welch ein Zufall, die „Rechtgläubigen“ ohne größere Einschränkungen ihrer "Religion des Friedens" nachgehen.
Ja, der "Islam gehört zu Deutschland" genau so wie die schlimmen "Öffnungsdiskussionsorgien" - ich habe noch nie so gern hier gelebt, wie aktuell.
Weiter Genossen in den Untergang!

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