Um Zustimmung des Bundesrats vorläufig zu stoppen

Pressemeldung: AfD-Fraktion stellt weiteren Eilantrag beim BVerfG

Ziel des neuen Eilantrags ist es, dem Bundesrat die Abstimmung über die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen vorläufig zu untersagen, bis das Gericht über die Organklage der AfD-Fraktion entschieden hat.

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Die AfD-Fraktion hat im Zusammenhang mit ihrer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvE 10/25) wegen der Verletzung der Mitwirkungsrechte der Abgeordneten durch die äußerst knappe Beratungszeit vor den am Dienstag vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen einen weiteren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das zweite Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion läuft weiter und sein Ausgang ist offen; das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. März 2025 lediglich aufgrund einer Güterabwägung nur den ersten Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt.

Ziel des neuen Eilantrags ist es, dem Bundesrat die Abstimmung über die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen vorläufig zu untersagen, bis das Gericht über die Organklage der AfD-Fraktion entschieden hat. Der Bundesrat plant, auf seiner Sitzung am morgigen Freitag über die Grundgesetzänderungen abzustimmen. Die Untersagung der Zustimmung des Bundesrates ist wichtig, um zu verhindern, dass sogenannte »Geistergesetze« mit unwiderruflichen Folgen entstehen. Ein »Geistergesetz« ist ein Gesetz, dass bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig ist, jedoch im Organstreitverfahren und erst Recht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch das Bundesverfassungsgericht nicht für nichtig erklärt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 17.09.2019, 2 BvQ 59/19).

Dazu teilt der Justiziar und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

»Angesichts der immensen Auswirkungen der am Dienstag von Union, SPD und Grünen in unverantwortlichem und verfassungswidrigen Eiltempo durch den Bundestag gepeitschten Grundgesetzänderungen dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverfassungsgericht nicht in der Hauptsache über unsere Organklage entschieden hat. Würde der Bundesrat den Grundgesetzänderungen am morgigen Freitag zustimmen, wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten – mit unabsehbaren finanzpolitischen Folgen für unser Land und nachfolgende Generationen. Anders als in den bisherigen Fällen überwiegen nun – da das Verfahren im Bundesrat ‚geparkt‘ werden könnte – ersichtlich die Rechte der scheidenden Mitglieder des 20. Deutschen Bundestags. Sollte das Bundesverfassungsgericht auch diese Rechtsschutzmöglichkeit verstreichen lassen, behalten wir uns vor, auch gegen den Bundespräsidenten vorzugehen. Denn dass die Änderungen offensichtlich verfassungswidrig zustande gekommen sind, liegt auf der Hand.»

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: <Frank>

Lebten wir in einem Rechtsstaate, würd´ mich das freu´n.

Doch der Ausgang ist gewiss. Wir brauchen das Geld ja auch so dringend für

- Fahrradwege in Peru
- den Unterhalt von Millionen illegaler Einwanderer
- die finanzierung von LINKEN Regierungsnahen Nichtregierungsorganisationen
- um einen Krieg gegen Russland anzuzetteln
- für die vielen Streifen amt Himmel
- für Entwicklungshilfszahlungen an Weltraumfahrende Nationen
- die Krankenversicherung im Ausland lebender "Familienangehöriger"
- den Kampf gegen die Mitt... ähm Rechts
- depressive Jungendliche die noch nie vor einem Spiegel standen um herauszufinden was sie sind
- zum VERSCHENKEN (man geht doch nicht ohne Geschenke durch die Welt)

und vieles mehr.

Gott sei dank ist das Bundesgrundgesetzgericht keiner Partei nahe und die Justiz nicht der Politik Weisungsunterworfen! Wir können uns also 100 %ig darauf verlassen das hier alles Recht"staatlich" läuft.

Gravatar: Else Schrammen

Das hilft doch alles nix, ist nur unnötige Vrgeudung von Zeiz und Papier. Weiß die AfD denn nicht, an wessen Seite das BVG steht?

Gravatar: Karl

Das Ergebnis steht für mich schon fest. Die Parteibuchjustiz hat alles fest im Griff!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

.... "Würde der Bundesrat den Grundgesetzänderungen am morgigen Freitag zustimmen, wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten - mit unabsehbaren Folgen für unser Land und die folgenden Generationen.
Anders als in den bisherigen Fällen überwiegen nun - da das Verfahren im Bundesrat geparkt werden könnte - ersichtlich die Rechte der scheidenden Mitglieder des 20. Deutschen Bundestages"!!! ...

Wer aber schaffte dem Ole samt seinem Friederich die Basis dafür?

Herr "Gauland nannte Merkel eine Kanzlerdiktatorin"!!!

Und das auch m. E. völlig zurechht!!!

Gravatar: Erich

Zu alledem was gerade geschieht, und ganz besonders heute, passt meine heutige Bibellese ganz besonders:
Psalm 52, 3-11 :
"Was rühmst du dich der Bosheit, du Gewaltiger? Die Gnade Gottes währt den ganzen Tag.Verderben plant deine Zunge, wie ein geschliffenes Schermesser, du Lügner. Du hast das Böse mehr geliebt als das Gute, die Lüge mehr als das gerechte Reden.Du hast alle Worte des Verderbens geliebt, du betrügerische Zunge! Gott wird dich auch zerstören für immer, er wird dich niederschlagen und herausreißen aus dem Zelt und entwurzeln aus dem Land der Lebendigen. Und sehen werden es die Gerechtenund sich fürchten und sie werden über ihn lachen:" siehe, der Mann machte nicht Gott zu seinem Schutz, sondern vertraute auf die Größe seines Reichtums, durch sein Schadentun war er stark.
Ich aber...."
Da sag mal einer, die Bibel sei veraltet...!
Der Psalm war an Doeg, den Edomiter gerichtet.....

Gravatar: Karl

Die Hoffnung stirbt zuletzt! Einen Rechtsstaat gibt es in der BRD nicht!

Gravatar: maasmaennchen

Wird abgelehnt weil von der AfD und im Interesse des Volkes.Nur Altparteien,NGO,s und die Ukraine haben in diesem Land Einfluss.Ende der Durchsage.

Gravatar: Parteienstaat At Its Worst *

Bedenklich stimmt auch, dass die Stimmen der Grünen für die in Rede stehenden Grundgesetzänderungen mit der Zusage von 100 Milliarden Euro für ihre Interessen und Ziele bei der Aufnahme von Sonderschulden i.H.v. instgesamt etwa einer Billion Euro regelrecht gekauft / erpresst wurden, schließlich sei ja alles erlaubt, was nicht verboten ist, während das Wählervotum der letzten Bundestagswahl mit einem nicht unerheblichen Minus bei den Grünen der vorletzten Bundestagswahl gegenüber eher dafür spricht, dass die WählerInnen nicht bereit dazu sind, die politischen Ziele der Grünen um jeden Preis und bis zur anhaltenden und irreparablen Selbstschädigung zu fördern und zu unterstützen.



* https://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM&t=1362s

https://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM#t=59m46s

Gravatar: Werner Hill

BRAVO! Selbst wenn auch dieser Eilantrag abgeschmettert würde, wäre es ein Zeichen, daß es in diesem Lande auch noch eine Alternative FÜR Deutschland gibt.

ALLE die im Bundesrat diesen fremdbefohlenen und destruktiven Grundgesetzänderungen zustimmen, sind für mich Landesverräter!

Gravatar: Fritz der Witz

"Das zweite Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion läuft weiter und sein Ausgang ist offen; das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. März 2025 lediglich aufgrund einer Güterabwägung nur den ersten Antrag auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt."

Was heißt hier "lediglich" ??

Das ist doch DAS ENTSCHEIDENDE ! Sie haben es abgelehnt und sie werden es wieder ablehnen, weil sie es ablehnen WOLLEN. So einfach ist das.

Dieses Gericht ist nicht integer. Da braucht man keinerlei Hoffnung auf irgendetwas zu haben.

Alles andere ist Traumtänzerei.

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