Abtreibung in der Corona-Krise

Pflichtberatung für Schwangere bleibt

Seit Wochen fordern Linke und Grüne, die Beratungspflicht für Frauen in Konfliktschwangerschaften abzuschaffen. Der entsprechende Antrag wurde gestern im Familienausschuss mehrheitlich abgelehnt.

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Die verpflichtende Beratung für Frauen in Konfliktschwangerschaften nach Paragraf 218a Strafgesetzbuch bleibt. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch den Antrag der Fraktionen von Linken und Grünen ab, der vorschlägt, die Beratungspflicht während der Corona-Pandemie auszusetzen. Zudem sollen Tötungsoperationen als »systemrelevante« Eingriffe eingestuft, das heißt, in den Kliniken als bevorzugte Behandlung durchgeführt werden. Darüber hinaus forderten Linke und Grüne, die Ausgabe der Abtreibungspillen Mifegyne und Cyotec auf Rezept, damit Frauen die medikamentöse Abtreibung zu Hause durchführen können.


Diese Forderungen stießen in der gestrigen Sitzung des Familienausschusses auf strikte Ablehnung der übrigen Parteien. Ein Aussetzen der Beratungspflicht würde den mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss über Schwangerschaftsabbrüche aufkündigen, argumentierte die CDU/ CSU. Nach Einschätzung der Fraktion gebe es zudem keine Meldungen, daß Abbrüche in der Krise nicht durchgeführt wurden. Die AfD kritisierte den Antrag der Linken und Grünen scharf. Sie sieht in der Forderung, den »hinterhältigen Versuch«, die Beratungspflicht auszuhebeln und Schwangerschaftsabbrüche auf diese Weise auszuweiten.


Seit dem Beginn des pandemiebedingten Lockdowns fordern Linke und Grüne, strukturelle Erleichterungen für Abtreibungen einzuführen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey war den Fraktionen entgegen gekommen, indem sie die Ausgabe der Beratungsscheine per E-Mail und Post erlaubte. Schwangere Frauen müssen sich seit März nicht mehr persönlich in den Beratungsstellen vorstellen, sondern können die Beratung per Telefon oder Video-Gespräch abwickeln.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Waibel

Daß die Kommunisten und den Grünmarxisten, und sehr wahrscheinlich viele der Funktionäre der anderen Systemparteien, die Beratungspflicht abschaffen wollen, zeigt daß es ihnen nicht darum geht Frauen, die durch die Schwangerschaft in einer Notlage geraten sind, zu helfen, sondern den Kindermord im Mutterleib als "Recht" der Frau durchzusetzen.

Gravatar: harald44

Irgendwie schade, daß die Befürworter der Abtreibung (= Kindesmord) seinerzeit von ihrer Mutter geboren wurden, anstatt diese abzutreiben.
Denn wie sagt doch das Sprichwort: "Wenn Du nicht willst, das man Dir tu', das füg auch keinem Andern zu."

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