Kommentar: Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

OVG: 2G-Regel im Einzelhandel verfassungswidrig und damit nichtig!

Mit dem Urteil aus Lüneburg, die 2G-Regel im Einzelhandel zu kippen, steht auch die Corona-Politik der Regierungen auf der Kippe. Ein Kommentar.

Bubo, CC BY-SA 3.0
Veröffentlicht:
von

Die Rede von Kanzler Scholz, in der er das Überschreiten von roten Linien durch seine Regierung androht, hallt noch durch die Medien, da schallt es aus einem Gerichtssaal zurück: »Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 ... vorläufig außer Vollzug gesetzt. … «

Und damit auch jeder Politiker wirklich versteht, was gemeint ist, fügen die Richter in ihrer Pressemitteilung hinzu: »Die Außervollzugsetzung der sog. 2-G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.« Denn auch das gehört zu den Tricks der Panik-Politiker um den neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach: Entscheidungen von Gerichten gelten nur für den Kläger. Die anderen haben sich weiter an die verhängten Regeln zu halten.

Während also das Bundesverfassungsgericht gleichsam als Dank für das üppige Mahl bei Kanzlerin Merkel die »Bundesnotbremse« für mit der Verfassung vereinbar erklärten, haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts im Interesse der Bürger und ihrer Grundrechte die juristische Notbremse gezogen. Und das wurde auch Zeit.

Gegen die sogenannte 2G-Regel im Einzelhandel hatte eine Einzelhändlerin, die in Niedersachsen einen Handel »im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment« betreibt, geklagt und dabei erklärt, die Infektionsschutzmaßnahme seien nicht notwendig und zudem mit dem grundgesetzlich garantierten Gleichheitssatz unvereinbar. Erfolgreich, wie sich jetzt zeigt.

Die Begründung des Gerichts liest sich wie ein Flugblatt einer Anti-Corona-Maßnahmen Demonstration. Die Pandemie und ihre Gefahren werden anerkannt, aber das staatliche Handeln wird in Grund und Boden gestampft. »Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-Verordnung sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme«, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: »Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten.«

So kanzelt man ungehorsame Schuljungen ab!

Anschließend zerlegen die Richter eines der wichtigsten, wie es heute so schön heißt, Narrative der Corona-Politiker und ihrer devoten Medien: Die aktuelle Politik wäre wissenschaftlich begründet und die Protestler wären mehr oder weniger allesamt entweder von bösen Rechten oder Verschwörungstheoretikern verführt. »Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen«, schreiben die Richter, »dränge sich angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht auf.« Die Politik folgt also nicht wissenschaftliche Grundsätzen. Wem sie folgt, das lassen die Richter offen.

»Es sei nicht ersichtlich«, tadeln die Richter, »dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.« Auch das ein Vorwurf der Kritiker: Dass die Politik zwischen panischen Verschärfungen und selbstgefälligem Nichtstun hin und her schwanke. Wenn es dann heißt: »Nach neueren Erkenntnissen...« weiß man, was die Richter meinen: Die Politiker kennen sie nicht, diese neuen Erkenntnisse. Oder sie richten sich nicht danach.

So geht es Schlag auf Schlag. Selbst die Omikron-Variante wird die selbstherrlichen Politiker nicht retten, denn die Richter erledigen sie sozusagen im Vorbeigehen: »Eine andere Bewertung gebiete - bei objektiver Betrachtung des dem Senat bekannten oder vom Land Niedersachsen präsentierten aktuellen Erkenntnisstands - auch die neue Omikron-Variante nicht.« Das, den Hinweis auf die vom Land präsentierten Erkenntnisse, nennt man, den Gegner mit den eigenen Waffen schlagen.

Nach der Durchführung kommt die Reprise. Das Gericht verweist auf den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz und dass er durch die 2G-Regeln verletzt wird. »Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2-G-Regelung ausgenommenen ›Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung‹ gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2-G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar.« Was im Umkehrschluss nichts anderes sagt als: Staatliche Willkürmaßnahmen. Und die wurden vom Oberverwaltungsgericht nun verboten.

In der Coda stellen die Richter dann klar, dass die Aufhebung umfassend und sofort gültig ist, denn die 2G-Regel im Einzelhandel sei »kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen«.

Der Schlussakkord: »Der Beschluss ist unanfechtbar« sollte die Kritiker der Maßnahmen bestärken, ihre Proteste fortzusetzen und sich nicht von einer devoten Medienmacht und den herrschaftssüchtigen Politikern wegnehmen zu lassen, für das unsere Väter kämpften: Für Grundrechte und Rechtsstaat. Weitere Klagen in anderen Bundesländern dürften wohl folgen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Dr. Michael+Holz

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber ist ist ein Hoffnungszeichen.
Weg mit diesem rotgrünbrauen Müll!

Gravatar: Hajo

In Württemberg hat da OVG in Mannheim ein ähnliches Urteil gefallt und den Ausschluß ungeimpfter Studenten bei der Vorlesung als verfassungswidrig erklärt.

Nun sollten sie sich mal darüber Gedanken machen, ob sie auf der richtigen Spur liegen, und wenn sie das schon wissen und sich darüber hinweg setzen, dann wäre es umso schlimmer und man könnte sie damit als Demagogen bezeichnen, was vermutlich nicht weit weg ist und dennoch besitzen sie die Frechheit sich gegen die Gesetze zu versündigen, weil sie sich in der Hand der eingentlich Mächtigen befinden, die ihnen das alles vorgeben, zu welchem Preis das wird sich später noch zeigen, wenn sie sich verantworten müssen.

Gravatar: Tom aus+Sachsen

@Susanne B , bei uns im Städtchen der Baustoffhandel , großes Plakat am Zaun : " Wir öffnen entweder für ALLE oder für KEINEN " . Die machen das Theater nicht mit. Wer aber hysterisch auf diese 2 G Regel besteht hat jetzt schon sehr viel weniger Kundschaft weil auch die Zwangsfreiwillig - Gespritzten Solidarität zeigen und dort nicht mehr einkaufen. Das gilt dann aber auch für später. Bei der Amazone gibt es ja schließlich auch fast alles und das Silvesterhandwerkszeug wird in Polen oder der Tchechei organisiert.

Nun hat sich ja auch noch herausgestellt, daß gewisse Zahlen frei erfunden also schlichtweg gelogen sind , siehe

https://www.pi-news.net/2021/12/die-luege-des-dr-tschentscher-ist-ueberall/

Demnach dürfte diese 2 G Regel und die damit verbundenen Einschränkungen / Bußgelder und sonstiges hinfällig sein. Gut, daß man das erfährt und besser , wenn man das auch möglichst weit verbreitet und auch mal Handel / Gewerbe / Gastronomieverbände oder ÖPNV informiert. Die werden das bestimmt nicht witzig finden wenn sie erfahren daß die Umsatzeinbußen auf Phantasiezahlen zurückzuführen sind.

Gravatar: maasmaennchen

In dieser Regierung sitzen schon jetzt nur antideutsche Lügner und Plagiatoren mit dummdreistem Verstand die mit aller Gewalt ihre Bereicherung und die Vernichtung Deutschlands vorantreiben.Wer wählt denn solche Gaukler???

Gravatar: Zicky

https://politikstube.com/trotz-urteil-in-niedersachsen-bundesregierung-haelt-an-2g-regel-fuer-einzelhandel-fest/

Wusste ich es doch. Das Urteil geht dem Regime in Berlin und Niedersachsen am Arsch vorbei.
Wenn dieses Unrechtsregime sich nicht an richterliche Urteile hält, warum um Himmels Willen sollten wir uns an die Anordnungen dieser Menschenrechtsverbrecher halten. Wir sind das Volk und die nur unsere Angestellten. Zeigt das und geht trotzdem in die Einzelhandelsläden. Geht friedlich freundlich und lächelnd auf Demonstrationen. Filmt, wenn euch Polizistenschlägertrupps trotzdem zusammenschlagen, oder unrechtmäßig bedrängen.
https://politikstube.com/die-zweite-welle-des-erwachens-eine-krankenschwester-packt-aus/?utm_source=plugin&utm_medium=notification&utm_id=949468
Was könen die uns denn, wenn wir nur das tun was wir höchstrichterlich und vom Grundgesetz geschützt tun dürfen? Das GG gehört uns allen und nicht denen. Bürger Deutschlands, zeigt denen, dass ihr mehr Arsch in der Hose habt als die meisten Angehörigen dieses Unrechtsregimes und scheißt umgekehrt auf deren Regeln!

Gravatar: Wolfram

Also jedermann wird verstehen, dass Politiker - angesichts solcher fast schon diktatorischen - Corona-Beschränkungen und der aus dem Ruder gelaufenen illegalen Migrationspolitik (im doppelten Sinne) mit ihren immensen, immer noch andauernden, physischen, psychischen und finanziellen Kollateralschäden - eine Bodyguard und eine gepanzerte Limousine benötigen. Es sei ihnen ja auch gegönnt.

A B E R

Diese unsichere Herumeierei, die Widersprüche und Wortbrüche verstärken doch nur noch die POLITIK-VERDRUSSENHEIT bei einer stark anwachsenden Anzahl der Bürger bzw. Wähler ! Merken das denn die Politiker überhaupt nicht ???

Es ist betrüblich, dass sich leider immer wider eine kleine Anzahl gewaltbereiter Anarchisten (egal ob von rechts
außen oder links außen) unter die friedlichen Demonstranten mischt, und auch die Gewaltexzesse von beiden Seiten - Demonstranten und Polizei - sind durch nichts zu rechtfertigen und zu verurteilen.

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will sich gerne an Gesetze und Vorschriften halten - solange sie nachvollziehbar, sinnvoll und verhältnismäßig sind - , doch die durch fast alle Medien in politischen Kadavergehorsam regelrecht gepushte Corona-Hysterie wird von vielen abgelehnt, ja sogar verachtet.

Natürlich haben Politik und die von der Pharmalobby gesponsorten Virologen mait allen Mitteln versucht, die vielen Impfdurchbrüche, Impfschäden usw. klein zu reden oder zu vertuschen, was auch beweist, dass es gar keinen 100%-igen Schutz gibt !!!

Wenn also ein hohes Gericht in einem Bundesland eingreifen muss und eine Vorschrift oder ein Gesetz kassiert, sollte auch Berlin langsam einmal aufwachen, was die Stunde geschlagen hat !!!

Kein guter Start für die neue Regierung mit Wendehälsen, Wortbrüchen und unverhältnismäßiger Geißelung der Bevölkerung !!!

Gravatar: Lutz

Panik-Kalle gefällt das Urteil nicht.

Jetzt warnt die lächerliche Heulboje schon wieder (aus wdr.de kopiert):
"Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich besorgt über den weiteren Verlauf der Pandemie in Deutschland geäußert. Mit Blick auf die neue Coronavirus-Variante Omikron sagte der SPD-Politiker, er gehe von einer "massiven fünften Welle aus". Er sei mit Kollegen in Großbritannien in Kontakt, deren Berichte seien besorgniserregend. "Das heißt, wir müssen uns hier tatsächlich auf eine Herausforderung einstellen, die wir in dieser Form noch nicht gehabt haben", so Lauterbach."

Und ich warne vor der 258. Welle!!!

Gravatar: D.Eppendorfer

Na, mal sehen, wie lange dieser Richter noch im Amt bleibt, denn er stellt sich mit diesem Urteil gegen das NWO-hörige Demokratur-Regime. Sowas werden die korrupten hiesigen Laufburschen der neuen globalen Sklaventreiber sicher nicht dulden und irgendwas (er)finden, um diesen Widerstand zu killen.

Gravatar: Michael

Das Urteil ist gut und richtig.
Als Alternative überlegt die Landesregierung jetzt eine FFP2-Pflicht im Einzelhandel.
Das ist dann wieder grober Unfug!
Diese Masken sind für berufliche Zwecke bestimmt und das Tragen erfordert eine Einweisung und eine ärztliche Untersuchung.

Gravatar: Freichrist343

In den nächsten 3 Wochen ereignet sich die entscheidende Schlacht zwischen Gut und Böse.
Stephan Brandner hat die Ampel-Koalition als hellbraune (faschistoide) Koalition bezeichnet. Doch glücklicherweise gibt es Gerichte, die sich der faschistoiden Corona-Politik entgegenstellen.
Immerhin hat sich auch Merz kritisch zur Impfpflicht geäußert.
Bitte googeln: Manifest Natura Christiana

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang