Sozialhilfe-Reform kürzt künftig Leistungen an Integrationsverweigerer

Österreich knüpft Höhe der Sozialhilfe an deutsche Sprachkenntnisse

In Österreich sollen künftig Migranten mit mangelnden Deutschkenntnissen nicht mehr die volle Höhe der Sozialhilfe bekommen. Mittels einer Reform gibt es dann für alle nur noch 563 Euro. Wer als Leistungsempfänger auf die vollen 863 Euro kommen will, muss gewisse Gegenleistungen erfüllen.

Foto: Youtube (Screenshot)
Veröffentlicht:
von

Migranten müssen in Österreich künftig mit der Kürzung staatlicher Zuwendungen rechnen, wenn sie nicht gut genug Deutsch sprechen. Demnach will die österreichische Regierung die minimale monatliche Grundsicherung für gewöhnliche Bedürftige bei 863 Euro ansetzen, wohigegen Ausländer mit schlechten Sprachkenntnissen lediglich 563 Euro bekommen.

Das ist Inhalt einer am Mittwoch von der Regierung in Wien vorgestellten Sozialhilfe-Reform. Es müsse zuerst Gerechtigkeit für Österreicher geben, Ausländer müssten warten, erklärte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Ebenso werde man die Regeln für Zuwendungsempfänger verschärfen, deren Arbeitswilligkeit angezweifelt wird.

Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist die Zahl der österreichischen Sozialhilfe-Empfänger im Vergleich zu 2012 um fast das Doppelte gestiegen. »Jeder zweite Bezieher von Mindestsicherung in Österreich ist ausländischer Staatsbürger«, sagte Kurz. Davon lebe ein Großteil in Wien.

»Ziel muss es sein, mit diesen Maßnahmen die Zuwanderung in unser Sozialsystem zu stoppen. Das ist eines der großen Probleme in den letzten Jahren«, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der FPÖ.

Gegner der ÖVP/FPÖ-Koalition kritisieren, dass die Reform sich insbesondere auf den Migrationshintergrund von Leistungsbeziehern konzentriere. Die FPÖ hält dem entgegen, dass Einwanderer, die nie in Österreich gearbeitet oder in das Sozialsystem eingezahlt haben, nicht die gleichen Bezüge erhalten sollten wie Österreicher.

Da es vergangene Woche ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gab, der in einem Fall aus Oberösterreich entschied, dass Flüchtlinge ein Anrecht auf die gleichen Sozialleistungen haben wie Staatsangehörige, unabhängig von der Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis, gelten nun 563 Euro als der offizielle minimale Satz für alle Leistungsbezieher.

Um die weiteren 300 Euro zu beziehen, um auf 863 Euro zu kommen, werden Bedingungen gestellt, die der Staat als Gegenleistung für seine Unterstützung einfordert. Dazu zählt etwa das Zeigen einer Integrationsbereitschaft durch den Erwerb geeigneter deutscher Sprachkenntnisse, die letztlich auch wichtig für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist.

Im weiteren sollen künftig Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige oder Alleinerziehende mehr erhalten als bisher. Für Drittstaatsangehörige sowie EU-Bürger plant die Regierung eine fünfjährige Wartefrist, bis staatliche Zuwendungen in Anspruch genommen werden können.

Die Sozialhilfe-Reformen müssen noch vom Parlament bewilligt werden und könnten frühestens Anfang April 2019 in Kraft treten. 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Es müsse zuerst Gerechtigkeit für Österreicher geben, Ausländer müssten warten, erklärte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ).“ ...

Deshalb: „Sozialhilfe-Reform kürzt künftig Leistungen an Integrationsverweigerer
Österreich knüpft Höhe der Sozialhilfe an deutsche Sprachkenntnisse“ ...

Sehen die Gutmenschen(?) der Altparteien Deutschlands darin etwa eine Diskriminierung
und lehnen auch deshalb aus der Angst heraus eine „öffentliche Anhörung zum UN-Migrationspakt
vor Unterzeichnung ab“, ihr nach der Unterzeichnung erhofft-wandelndes Gold(???) könnte dann
einen großen Bogen um Deutschland machen und die Abschaffung derer, welche schon länger in
unserem(!) Heimatland leben noch weiter verzögern???
https://www.journalistenwatch.com/2018/11/29/altparteien-anhoerung-un/

Gravatar: Anton

Diese Neuregelung ist nur zu begrüßen, denn jeder Staat
ist in erster Linie seiner Bevölkerung verpflichtet, die ja
auch jene Beträge erarbeiten, die für die Aufrechterhaltung
des Sozialsystems erforderlich sind. Wenn nun Asylanten,
aus welchen Gründen auch immer(?) in Österreich ein
Aufenthaltsrecht erhalten, müßen diese die Bedingungen
dieses Staates akzeptieren und vor allem auch befolgen,
um finanziert zu werden, obwohl diese der eigenen
Bevölkerung gegenüber keine Beiträge für die Erfüllung
dieser enormen finanziellen Belastung erbrachten und
daher den Österreichern nicht ganz gleichgestellt werden
können!!! Die Kürzung für kinderreiche Familien ist begründet, weil eben die Asylanten jene sind, die aus
finanziellen Hintergedanken sehr kinderreich reagieren!!!

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang