Verbots-Senator Geisel verliert auch in der nächsten Instanz

Oberverwaltungsgericht hebt Demo-Verbot endgültig auf

Gegen jede Kritik ging Senator Geisel, SPD, vor das Oberverwaltungsgericht, um Hygiene-Demos zu verbieten – und verliert erneut.

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In den frühen Morgenstunden hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bekanntgegeben, dass das vom Senat verfügte Verbot der für heute geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierung nicht rechtens ist. Damit wurde das Urteil der ersten Instanz vom Freitag bestätigt. Das Verbot ist außer Kraft gesetzt; die Kundgebungen können stattfinden.

Zur Überraschung vieler Beobachter war die Senatsbehörde unter Innensenator Andreas Geisel, heute SPD, ehemals SED, nach der juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in die zweite Instanz gezogen, um zwei Eilbeschlüsse der Vorinstanz aufheben zu lassen. Die Beschlüsse vom Freitag waren sehr deutlich gegen den Senator ausgefallen, so dass mit einer Bestätigung zu rechnen war.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte festgestellt: Für ein Verbot liegen keine Voraussetzungen vor. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich weder aus dem Verlauf der Demo am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Zudem hätte die Veranstalter ein Hygienekonzept vorgelegt und Vorkehrungen getroffen. So sind allein 900 Ordner und 100 sogenannte ›Deeskalationsteams‹ unterwegs. Diese Auflagen seien vom Land nicht hinreichend geprüft worden.

Die Polizei bereitete sich nun mit rund 3000 Kräften auf einen größeren Einsatz am Wochenende vor. Die Veranstalter, die Initiative Querdenken 711, erwartet 22,000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor. Ihr Initiator, Michael Ballweg, wertete die Gerichtsentscheide als »vollen Erfolg« und betonte, dass die Demonstration friedlich ablaufen solle.

Die Senatsverwaltung und Senator Geisel waren für ihr Verbot der Kundgebungen zum Teil scharf kritisiert worden. So kommentierte die Neue Züricher Zeitung »Der Berliner Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen«.

Der durch das Urteil komplett blamierte Rot-Blutrot-Grüne Senat versucht nun, Stimmung gegen die Demonstranten zu machen. Eine Gegendemonstration schürt unter dem Motto »Solidarität! Kein Schulterschluss mit Nazis! Gemeinsam gegen den Marsch von ‹Querdenken› und extrem Rechten« die Gewaltbereitschaft links-faschistischer Gruppen. SPD, Grüne und die Ex-SED unterstützen die Gegendemonstration und damit die eklatante Relativierung und Verharmlosung des deutschen National-Sozialismus und seiner Verbrechen.

Beobachter rätseln nun, was Senator Geisel letztlich dazu bewogen hat, zunächst seine offen verfassungswidrige Erklärung zum Demontrationsverbot abzugeben und nun auch noch eine zweite vernichtende Niederlage vor einem Gericht zu riskieren. Als ehemaliges SED-Mitglied und nach vier Jahren ungestörter teilweise linksradikaler Politik in Berlin hatte er wohl die Bodenhaftung völlig verloren. Nun darf er sich bei den Richtern des Oberverwaltungsgerichts bedanken, dass sie ihn wieder auf den Boden der Realität geholt haben.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Doppelgänger

Es sind also unsere selbsternannten „Verteidiger der Demokratie“, die unsere demokratischen Grundrechte einschränken wollen. Zugleich macht auch deren präferierte „Weltoffenheit“ unser Land so unsicher, dass wir diese Offenheit bald nur noch hinter verschlossenen Türen überleben werden.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Zur Überraschung vieler Beobachter war die Senatsbehörde unter Innensenator Andreas Geisel, heute SPD, ehemals SED, nach der juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in die zweite Instanz gezogen, um zwei Eilbeschlüsse der Vorinstanz aufheben zu lassen.“ ...

Im göttlichen(?) Auftrag des „Chamäleons“???
https://www.chronik-berlin.de/news/cameleon.htm

Gravatar: Joseph Bernhard

Nun, die Ursache für die ideologische Verblendung des SED geschulten Berliner Senates bei dem Demonstrationsverbot liegt im Allmachtsglauben an die Macht der Medien. Offenbar dachte Herr Geisel, die überwiegend linken Medien werden mit ihrer Stimmungsmache, respektive üblen Propaganda, schon genug Druck auf die Gerichte ausüben, sodass hier das GG wieder mal ausgehebelt werden kann.

Das hat, auch weil einigen Medienvertretern dieses Vorgehen dann doch zu plump erschien, nicht geklappt.

Nun wird sicher versucht werden, bei der Demonstration einzelne Gruppen derart zu provozieren, dass die Situation eskaliert. Man kann nur hoffen, dass die Organisatoren hier kühlen Kopf bewahren und für Ruhe sorgen.

Ein großes Problem in unserem Land ist die Gleichschaltung der Medien, die sich in eine freiwillige Zensur begeben und jegliche journalistische Standards unterlaufen.

Es ist erschreckend, wie diese Berufsgruppe bis auf wenige Ausnahmen jegliches Berufsethos verloren hat.

Es schmerzt z.T. schon physisch, was da so für ein Unsinn in den Artikeln der sogenannten "Leitmedien" zu lesen ist. Man kann sich für die deutsche Presse nur noch fremdschämen!

Gravatar: Gipfler

Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind sehr erfreulich, wenn auch nicht überrraschend. Denn sie haben sich nach der Rechtssprechung des höchsten Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts gerichtet, das schon immer das Demonstrationsrecht als zentrales Grundrecht der Demokratie hoch gehalten haben. Und M. Ballweg hatte ja schon für Stuttgart eine Entscheidung des BVerfGs erstritten.

Die Verwaltungsgerichte sind nicht unabhängig, da sie in die Verwaltung der Innenministerien eingebunden sind. Innensenator Geisel ist also der Dienstherr der Verwaltungsrichter in Berlin, der sie einstellt, beurteilt und befördert - oder auch nicht.
Großen Entscheidungsmut haben die Verwaltungsrichter daher im Allgemeinen nicht, sie lehnen sich, wie hier, an die höchstrichterliche Rechtssprechung an, da kann ihnen persönlich für ihre Karriere nichts passieren.

Ganz anders sieht es aus, wenn sie gegen die höheren Gerichte gegen den Innenminister entscheiden müssten, dann kommt ihre ganze obrigkeitsstaatliche Gesinnung und Erbärmlichkeit zum Vorschein.
Siehe hier:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2020/08/27/im-namen-des-volkes-fur-die-entmundigung-des-volkes-durch-den-staatsfunk/

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