Kellner, Supermarktmitarbeiter und ähnliche Personen ausgebremst

Nur »hoheitlich tätige Personen« dürfen Ausnahmen von der Maskenpflicht kontrollieren

Die Diskussion darüber, wer eine Befreiung von der Maskenpflicht kontrollieren darf, ist zumindest in Berlin geklärt. Laut Innensenatsverwaltung dürfen dies nur »hoheitlich tätige Personen«, also zum Beispiel Polizisten. Aber Kellnern, Supermarktmitarbeitern oder sonstigen Personen der Privatwirtschaft steht dieses Recht nicht zu.

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In den verganenen Wochen und Monaten haben sich jede Menge Beschäftigte im privaten Sektor dazu ermächtigt gefühlt, nach eigenem Gutdünken die Maskenpflicht zu prüfen respektive durchzusetzen. Sie nahmen sich das Recht heraus, die Befreiung von der Maskenpflicht selbst überprüfen zu wollen. Das ist nicht legal, sagt jetzt die Innensenatsverwaltung. Die Überprüfung einer solchen Befreiung stehe lediglich »hoheitlich tätigen Personen« wie zum Beispiel Polizisten zu. Erweitert werden dürfe diese Erlaubnis lediglich auf den Personenkreis derer, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, wie zum Beispiel Pflegekräfte oder Busfahrer. Personen aus der Privatwirtschaft sind in der Regel keine hoheitlich tätigen Personen. Sie dürfen die Vorlage der Befreiung nicht fordern.

Vielerorts jedoch haben sich genau solche Szenen abgespielt: Tankstellenpächter, Bäckereiangestellte und vor allem Supermarktmitarbeiter schwangen sich selbst zu ermächtigten Kontrolleuren auf und versagten nichtmaskierten potenziellen Kunden den Zutritt zu den Gechäftsräumen. Für ein solches Verhalten gibt es keine Rechtsgrundlage, die Infektionsschutzverordnung gebe ein solches Vorgehen nicht her, heißt es seitens der Berliner Innensenatsverwaltung.

Dieser Argumentation hat sich auch das bayrische Gesundheitsministerium voll umfänglich angeschlossen. Wer ein solches Attest hat, ist nicht verpflichtet, es einem Ladeninhaber vorzulegen, heißt es aus München.

Inwieweit ein vom Ladenbetreiber oder eines Mitarbeiters ausgesprochenes Betretungsverbot gegenüber einem nichtmaskierten potenziellen Kunden den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt, soll noch geprüft werden. Im Zweifelsfall müsste die Polizei vor Ort den Fall klären, hat dazu der Bayrische Rundfunk in einem Beitrag geschrieben. Zumindest aber die selbsternannten Möchtegern-Wichtigtuer sind mit dieser Entscheidung erst einmal ausgebremst.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard G.

Diese Überschrift haut mich fast vom Hocker !
In welchem Zeitalter leben wir eigentlich ?
...hoheitlich tätige Personen... sind wir in der Monarchie angekommen ( dort hat nur Einer das Sagen und die Landesfürsten haben sich dem zu fügen ) ? Ist unsere Trulla aus der Uckermark die neue Deutsche Kaiserin ... und das auf Lebenzeit? .... Herr hilf lenken und schütte Hirn auf Deutschland !!!

Gravatar: Heinz Becker

"Divide et impera!" - ein schon immer bewährtes Prinzip in der Politik. Und die Linken, inkl. Mutti, sind perfekt darin, tiefen Hass zu säen und dann zu schreien "Haltet den Nazi!". Frau Merkel als DDR-Agitatorin hat es geschafft, dieses Volk bis in die Familien hin erfolgreich zu spalten.

God bless the Trump! (and fuck the ......)

Gravatar: rita schmalzl

Das Wort Hoheit lässt auf Reichsbürger oder Monarchisten schließen, die sich hinter dieser Scheindemokratie verstecken

Warum lässt man es nicht zu dass junge Leute ein neues Deutschland gründen. Jede Generation sollte die Möglichkeit haben einen Staat neu zu gründen.

Die veralteten königstreuen Gesetzformulierungen haben schon lange ausgedient.

Gravatar: werner

Diese Schwarz- rote Regierung will, dass sich das Volk gegenseitig ausspioniert und reglementiert, so wie es in einem Kommunisten- Staat eben gehört.
Die Gesetze sind nur noch für die Bürger da, für die Merkel und Konsorten sind sie schon lange abgeschafft.

Gravatar: Roland Brehm

Es ist schon erstaunlich das es dazu einer Entscheidung von höherer Instanz braucht um das umzusetzen was im Gesetz steht.
Den kleinen Möchtegerndiktatoren die einem an jeder Ecke anraunzen wird das gar nicht gefallen.
Dieses Thema war aber schon vor Corona ein Problem, nämlich das sich irgendwelche Kleingeister dazu aufschwingen Polizist zu spielen und meinen andere maßregeln zu müssen. Dies, das muß man zur Schande gestehen, ist einer der sehr negativen typisch deutschen Verhaltensweisen. Daran lässt sich ermessen wie verlottert unsere Gesellschaft mittlerweile ist. Anstatt den heeren Tugenden zu fröhnen meinen diese geistig und charakterlich kleinwüchsigen ihr verkümmertes Ego auf zu pumpen indem sie andere quälen. Mit solchen Eigenschaften allerdings ist es in Deutschland möglich zu einer Ludwig II Imitation heran zu wachsen wo man dann seinen fiesen Charakter voll und ganz ausleben kann.

Gravatar: P.Feldman

Hier wird doch schln sichtbar, daß der Begriff #Staatsversagen nicht sosehr eine Aufgabe des Regulierungsanspruches , sondern vielmehr einen Verlust jeglicher Rechts-Orientierung meint!
Denn es ist ja genau jener Staat, der angab weder die Grenzen des Landes kontrollieren zu können, der bei der äußeren wie inneren Sicherheit total versagt, also genau jener spricht bei der medizin. hoch umstrittenen Maskenvigilanz seinen #Hoheitsanspruch aus!!!

Explizit, Dieser Staat sieht sich als Sklavenhalter nicht als Diener seiner Bürger, ihres Wohlstandes, ihrer Freiheit und Sicherheit!!
Was macht man mit Skalvenhaltern?
Eben!

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