In Niederösterreich hat der für Asylfragen zuständige Landesrat (Minister) Gottfried Waldhäusl (FPÖ) 405 im Bundesland lebenden abgelehnten Asylwerber eine Frist gesetzt, sich bis Freitag freiwillig in neuen Sammelquartieren einfinden. Nur 80 Personen sprich 20 Prozent kamen der Aufforderung nach.
Die restlichen Asylbewerber werden nun in den kommenden vier Wochen aus der Grundversorgung herausgenommen. Es wird auch keine Krankenversicherung mehr bezahlt. Waldhäusl erklärte, dass jene 325 Flüchtlinge, die nicht freiwillig in die neuen Quartiere umgezogen sind, wieder »auftauchen« würden, wenn sie eine Gesundheitsversorgung bräuchten. Manche werden auch möglicherweise »freiwillig ausreisen«.
Österreich verschärft damit seinen Kurs gegenüber abgelehnten Asylbewerbern. Deren Mindestsicherung wird spürbar gekürzt. Niederösterreich geht zudem mit seinen Sammelquartieren für abgelehnte Asylbewerber noch einen Schritt weiter. Die Betroffenen sollen dort einen »spürbaren Bruch ihrer Lebensumstände« erleben, sagt Waldhäusl. In den Zentren wird es auch eine »fundierte Rückkehrberatung« geben.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat dabei immer darauf hingewiesen, dass es sich bei den Sammellagern nicht um Massenquartiere handeln werde. »Es geht um normale Grundversorgungsquartiere«, sagte Mikl-Leitner, wozu auch etwa ausrangierte Pensionen gehören.
Die Menschenrechtsgruppe »SOS Mitmensch«, das Katholische Bildungswerk und verschiedene zumeist linke Gruppen in Österreich protestierten gegen das von Waldhäuser eingeleitete Verfahren. Die Grünen brachten sogar für die Landtagssitzung am 17. Mai einen Misstrauensantrag gegen Waldhäuser ein, den SPÖ und NEOS unterstützen wollen.
In Deutschland ist bisher nur ein Fall bekannt, bei dem einem unkooperativen Asylbewerber die Sozialleistungen gekürzt wurden. 2017 entschied das Bundessozialgericht in Kassel gegen einen im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz lebenden Asylbewerber, dessen Asylantrag bereits 2004 abgelehnt wurde.
Dieser gab unter anderem an, kamerunischer Staatsbürger zu sein, legte aber keinen Pass vor und wurde seither ausländerrechtlich geduldet. Der Migrant weigerte sich, die Reisepapiere zu beschaffen. Daher wurde ihm schrittweise das monatliche Taschengeld von 137 Euro gekürzt.
Der Kameruner klagte damals dagegen, da er sein Existenzminimum gefährdet sah. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kürzung verfassungsgemäß war, da er sich unkooperativ zeigte. Es sei »das gute Recht des Gesetzgebers, die Zahlung von Sozialleistungen mit ausländerrechtlichen Pflichten zu verknüpfen.«
Kommentare zum Artikel
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Dann gehen diese Personen fort aus Österreich in ein anderes Land. Könnte es vielleicht die BRD sein?
die einzig richtigen konsequenzen !! klasse Niederöstereich, weiter so Herr Waldhäusel