Leichter gesagt als getan

Neuwahlen - wie geht das eigentlich?

Nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche spricht man landauf und landab von Neuwahlen. Doch ganz so einfach ist das nicht mit den Neuwahlen. Die Hürden dafür sind hoch.

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Die Väter der Bundesrepublik haben die Hürden für Neuwahlen in ihrer Gesetzgebung sehr hoch gehängt. Der Wille der Wähler solle Berücksichtigung erfahren und nicht durch beliebige Wahlen leicht veränderbar sein. Das war eine der Lehren aus den Schwächen der Weimarer Republik. Aktuell wird der ganze Themenkomplex noch dadurch erschwert, dass Deutschland gegenwärtig lediglich eine geschäftsführende Regierung hat. Daraus resultiert die absurde Situation, dass Funktionen von Personen wahrgenommen werden, deren Partei doch gar nicht mehr regieren will. Doch nun zum Thema: wie geht denn das mit den Neuwahlen?

Hauptprotagonist in diesem Komplex ist der Bundespräsident. Er allein entscheidet, ob und wann er diesen umfangreichen Prozess einleiten wird. Zunächst aber wird er versuchen, noch einmal alle Parteien dazu zu bewegen, eine Regierung zu bilden. Scheitert dieser Versuch, und so sieht es im Augenblick aus, vollzieht sich der Prozess in mehreren Schritten.

Schritt 1: Vorschlag zur Wahl eines neuen Kanzlers
Der Bundespräsident schlägt einen neuen Kanzler vor und beruft eine Sitzung des Bundestages zu diesem Zweck ein. Es wird abgestimmt. Benötigt wird die absolute Mehrheit der Stimmen, aktuell also 355, da der Bundestag 709 Abgeordnete zählt. Als einzige Kandidatin wird derzeit Merkel gehandelt. Da die Union nur 246 Sitze hat, wird davon ausgegangen, dass sie bei diesem ersten Wahlgang durchfällt. Es folgt...

Schritt 2: zweiter Wahlgang
Der zweite Wahlgang zur Wahl des neuen Kanzlers hat 14 Tage nach dem ersten Wahlgang zu erfolgen. In diesem Zeitfenster kann ein neuer Kandidat nominiert werden. Auch im zweiten Wahlgang bedarf der Kandidat der absoluten Mehrheit der Stimmen, um zum Kanzler ernannt zu werden. Bei identischer Ausgangslage, so die allgemein vorherrschende Meinung, wird auch das Ergebnis identisch bleiben. Es gibt keine Stimmenmehrheit. Daher folgt nun...

Schritt 3: dritter Wahlgang
In diesem dritten Wahlgang reicht dem Kandidaten jetzt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen finden keine Berücksichtigung. Es ist durchaus möglich, dass Merkel diesen Wahlgang erfolgreich absolvieren wird. Jetzt hat Steinmeier als Bundespräsident zwei Optionen. Zur Entscheidungsfindung hat er exakt sieben Tage Zeit.

Option 1:
Steinmeier ernennt Merkel trotz fehlender politischen Mehrheit im Parlament zur Kanzlerin. Das wäre jedoch eine sehr schwache Kanzlerschaft und es ist mehr als nur zweifelhaft, dass Steinmeier diese Option zieht. Viel wahrscheinlicher ist, dass sich Steinmeier für die andere Möglichkeit entscheidet. Die....

Option 2:
Steinmeier erkennt, dass mit diesem Wahlausgang und diesem Bundestag dauerhaft keine stabile Regierung zustande kommen wird. Daher erklärt er den Bundestag für aufgelöst und beraumt Neuwahlen an. Diese haben innerhalb einer Frist von 60 Tagen durchgeführt werden müssen. Dann haben wieder die Wähler das Wort und stimmen über die neue Zusammensetzung des Bundestages ab.

Das Wort Neuwahl ist einfach in den Mund zu nehmen, der Weg dahin deutlich komplizierter...

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Theo

Vor der Neuwahl 2018 wird auf meinen Weihnachtsgrüßen dieses Jahr stehen:

Ich wünsche Ihnen allen

eine - Anschlaglose - Adventszeit,

ein - Mordfreies - Weihnachten 2017 und

ein - Vergewaltigungsloses - Gutes Neues Jahr 2018.

Auch Ihnen Frau Merkel, damit Sie in der besinnlichen zeit einmal in Ruhe zur Besinnung kommen.

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