Unrechtssystem des Merkel-Lockdowns immer sichtbarer:

Nächster Gerichtsentscheid: Ausgangssperre kassiert

In einer weiteren Gerichtsentscheidung wurde die Wegsperrung ganzer Bevölkerungen durch Angela Merkel verboten.

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Wahrscheinlich kennen die meisten Deutschen die Stadt Hagen nur als Fernuni Hagen. Und vom Märkischen Kreis haben sie noch niemals gehört.

Für diesen Märkischen Kreis südöstlich von Hagen am Rand des Ruhrgebiets hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am Dienstag die Ausgangsbeschränkung gekippt. Zunächst ohne Wirkung, da die Verwaltung in ihrem Bemühen, dem Verlangen von Angela Merkel, über möglichst große Bevölkerungsgruppen eine Ausgangssperre zu verhängen, nachgekommen ist und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt hat.

Das Gericht erklärte in seinem Urteil, es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung. Die drei Richter anerkennen zwar die Gefahren, die durch eine Überlastung des Gesundheitswesens entstehen. Allerdings sind die Behörden verpflichtet, für jede ihrer Maßnahmen eine triftige Begründung zu liefern.

Diese Begründung fehlt im Falle der Ausgangssperren – das Mittel, mit dem Kanzlerin Merkel meint, die Pandemie in Griff zu bekommen. Sie will die Bürger in einer Art strengem Hausarrest halten, als wären sie kleine Kinder, die Mama Merkel bestraft.

Dass diese Begründung fehlt hat einen einfachen Grund: Es gibt keine. Der Behörde fehlt jeder Nachweis für die Wirksamkeit ihrer nächtlichen Ausgangssperren. Selbst das RKI meldet Ausbrüche ausnahmslos im Zusammenhang mit geschlossenen Räumen. Erst vor wenigen Tagen hatten Wissenschaftler in einem Brief darauf hingewiesen, dass außerhalb von geschlossenen Räumen praktisch keine Übertragung stattfindet.

Beim Verwaltungsgerichts laufen noch elf weitere Eilanträge gegen den Märkischen Kreis, vier gegen den Kreis Siegen Wittgenstein und ein weiteres Verfahren gegen die Stadt Hagen.

Doch Angela Merkel weiß, was sie will. Daher hat sie den Bundestag auf ihre Novelle des eben erst beschlossenen Infektionsschutzgesetzes eingeschworen. Dann sind Einsprüche vor lokalen Gerichten nicht mehr möglich und sie kann, egal ob es was nutzt oder nicht, wegsperren bis sie selber vom Wähler ausgesperrt und anschließend politisch weggesperrt wird.

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