Von der Leyen löschte selbst die Daten ihres Handys

Nächste Vernichtung von Beweismitteln in der Berater-Affäre

Ursula von der Leyen hat sich politisch vor den Folgen der Berater-Affäre in Sicherheit gebracht und ist in das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission gehoben worden; gewählt wurde sie nicht. Beweismittel zur Berater-Affäre verschwinden auf wundersame Weise.

Foto: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Source: EP
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Als Bundesverteidungsministerin hat Ursula von der Leyen jede Menge Berater-Verträge mit externen Firmen schließen lassen. Ein Profiteur dieser Verschwendung von Steuergeldern war die Firma, in der einer ihrer Söhne beschäftigt ist. Als mehr und mehr Details jener Vetternwirtschaft publik wurden, setzte sich von der Leyen nach Brüssel ab und ließ sich in das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission heben. Zur Wahl stand sie nicht; das waren zwei ganz andere Politiker.

Jetzt ist sie zumindest politisch vor den Folgen ihrer Seilschaftspolitik sicher. Allerdings wurden möglicherweise auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt. Auch das wäre gegebenenfalls bei den Untersuchungen des eingesetzten Ausschuss zur Aufklärung jener Vertragsvergaben herausgekommen. So etwas wäre natürlich im höchsten Maße peinlich für eine EU-Kommissionspräsidentin.

Auf wundersame Weise jedoch verschwinden laut Berichten solche Beweismittel. »Versehentlich« wurden die Daten des Diensthandys von der Leyens aus dem Zeitraum Dezember 2013 bis August 2019 gelöscht. Auch die Daten des zweiten Handys, im Besitz von der Leyens von Januar bis Oktober 2019, sind gelöscht. Diese Daten wurden nicht versehentlich gelöscht, sondern durften und konnten durch von der Leyen selbst und höchstpersönlich vor dem Zugriff durch die Ausschussmitglieder durch Löschung verheimlicht werden.

Von der Leyen behauptete im vergangenen Dezember, dass sie von etwaigen Löschungen keine Kenntnis habe; auch von den selbst von ihr vorgenommenen wollte sie nichts wissen. Sämtliche Löschungen wurden erst vorgenommen, nachdem der Untersuchungsausschuss die Vorlage der Handys als Beweismittel beantragt hatte. Mit Zufall oder Versehen hat das wohl nicht viel zu tun.

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