Grundsatzurteil zum gemeinsamen Schwimmunterricht

Muslimische Mädchen müssen mit Jungs schwimmen

In Basel weigerten sich muslimischen Eltern, ihre Töchter zum verpflichtenden Schwimmunterricht mit Jungen und Mädchen zu schicken. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verpflichtet sie jetzt in einem Grundsatzurteil dazu.

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Die Frage, ob muslimische Mädchen in europäischen Ländern zum gemischten Schwimmunterricht verpflichtend müssen, hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg jetzt in einem Grundsatzurteil mit Ja beantwortet.

So schränke zwar laut der Begründung der Richter die Teilnahmepflicht die Religionsfreiheit ein, aber das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige, eine religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen.

Ausgangspunkt war, dass zwei muslimische Familien in Basel ihre jungen Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht abmeldeten. Die Schulordnung sah eine Befreiung erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor.

Daraufhin verwiesen aber die Eltern mit türkischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft auf ihre religiöse Überzeugung, wonach auch Mädchen vor der Pubertät nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen sollten.

Die Schulbehörden in Basel machten schließlich den betroffenen Familien umfassende Zugeständnisse mit dem Angebot, dass die neun- und elfjährigen Mädchen einen Burkini, einen Ganzkörperschwimmanzug, tragen dürfen. Zudem wurde sichergestellt, dass die Mädchen sich in einer eigenen Umkleide getrennt von den Jungen umziehen konnten.

Auch das stieß bei den Eltern auf Ablehnung mit der Folge eines verhängten Bußgeldes von umgerechnet rund 325 Euro pro Schülerin. Schweizer Gerichte haben die Klagen gegen diese Bußgelder in zwei Instanzen abgelehnt.

Durch Straßburg wurde das juristische Vorgehen letztinstanzlich mit einem einstimmigen Beschluss bestätigt. Demnach habe der Staat das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen.

Verwiesen wurde darauf, dass Schule im Prozess der sozialen Integration eine herausgehobene Rolle, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund spiele, und dass es im Interesse der Kinder sei, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen, erklärten die  Straßburger Richter.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Civilisation

Die 'freie' Welt mit 'Zwang' vereinbar, rein um den andersdenkenden 'zwanghaft' anzugleichen?
Den Respekt, den man der Bekleidung einer Ordensschwester gegenüber schon immer gehabt hat, verweigert man anderen. Ja man will sie per Gesetz zum Entkleiden in unterschiedlichem Ausmaß vor dem anderen Geschlecht zwingen. Tja, das ist wohl nicht fair.
Man will eine Kultur aufzwingen. Nicht das Schwimmen beibringen...

Gravatar: Gittel

Endlich mal wieder eine richtige Entscheidung. Muslime müssen in Europa ihre Grenzen gesetzt kriegen und zwar in allen Bereichen. Diese Menschen sollten es akzeptieren oder nach Hause fahren.

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: Franz Horste

Endlich mal ein Urteil aus Straßburg, das nicht die Sprache der Eroberer spricht. Endlich eine Klarstellung, welche Rolle die Religion in Europa spielt, nämlich eine untergeordnete, was sämtliche Muslime nun endlich begreifen müssen. Wenn sie nicht nach unseren Regeln leben wollen, müssen sie eben wieder in die eigene Heimat ziehen. Gut so!!
http://wort-woche.blogspot.de/2016/07/schule-in-horb-stellt-rote-liste-auf.html

Gravatar: Freigeist

Keine Sonderrechte für die Religiösen, für keine Religion.

Gravatar: Jochen Reimar

... während es hingegen muslimische Jungmänner durchaus mit ihrer Religionsfreiheit vereinbaren können, Mädchen und Frauen in öffentlichen Badeanstalten zu belästigen.
Wie lange wollen wir uns eigentlich noch an der Nase herumführen lassen?

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