Gutachten nach Mord an 15-jähriger Mia V. zeigt Täter als deutlich älter

Messerstecher von Kandel offensichtlich 20 Jahre alt

Die 15-jährige Mia aus Kandel wurde vor rund zwei Monaten in einem Drogeriemarkt von einem afghanischen Asylbewerber erstochen. Bisher hieß es, der Täter sei ebenso 15 Jahre alt. Ein Gutachten beweist jetzt, Abdul D. ist wesentlich älter.

Foto: Facebook
Veröffentlicht:
von

Im Mordfall der vor acht Wochen in einem Drogeriemarkt der pfälzischen Kleinstadt Kandel mit mehreren Messerstichen brutal getöteten 15 Jahre alten Mia V. wird immer mehr zur Erkenntnis, was ohnehin viele vermutet haben.

Der als zunächst gleichaltrig beschriebene Täter Abdul D. ist deutlich älter als von ihm behauptet. Einem nun vorliegenden Gutachten zufolge liegt das Alter des aus Afghanistan stammenden Asylbewerbers zwischen 18 und 20 Jahre.

Damit gelte Abdul D. als Heranwachsender und nicht als Erwachsener im strafrechtlichen Sinn, ließ die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mitteilen. Abdul D. hatte angeben, 15 Jahre alt zu sein und war entsprechend als minderjähriger unbegleiteter Asylbewerber geführt.

Bei seiner Einreise nach Deutschland gab er an, keine Ausweispapiere zu besitzen und nannte als Geburtsdatum den 1. Januar 2002. Ein Sachverständiger urteilte jetzt nach einer Untersuchung von Händen, Gebiss und Schlüsselbeine, das wahrscheinliche Alter sei »circa 20«.

Abdul D. hatte am 27. Dezember 2017 die in Begleitung zweier Freunde befindliche 15 Jahre alte Mia V. an der Bushaltstelle abgepasst und ist ihr in einen Drogeriemarkt gefolgt. Dort lief er auf diese zu und stach mit einem Messer mehrfach auf sie ein.

Der Afghane schweigt seitdem zur Tat und sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Vernehmung von Zeugen soll insbesondere die Auswertung der beim Beschuldigten sichergestellten Mobiltelefone andauern.

Abdul D. war mehrere Monate mit der 15-jährigen zusammen, bis diese Anfang Dezember 2017 Schluss machte und ihn Mitte Dezember bei der Polizei anzeigte - wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte.

Der Asylantrag des Afghanen war bereits im Februar 2017 abgelehnt worden. Es wurde aber ein Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt, da die Richter sein Heimatland als derzeit unsicher bewerteten.

Der Fall entfachte neu eine Debatte um die medizinische Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen, die in Deutschland nicht nur bei Strafdelikten nach dem Jugendstrafrecht milder behandelt, sondern auch kostspieliger betreut werden.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Karl Napp

Strafrechtlich interessant wäre die Frage: Könnte das Mädchen noch leben, wenn die Rautenfrau darauf gedrungen hätte, daß die bestehenden Gesetze zur Einreise und Immigration beachtet werden? Oder ist die Rautenfrau eine causa für den Mord an dem Mädchen?

Gravatar: Bernhard Kaiser

@ Sarah

ja ja , die Teenagerin ist angeblich an einer Überdosis Heroin gestorben, bevor der Nigerianer und sein Kumpel sie zerstückelt und in Koffer verpackt haben...was für ein Glück für die beiden Irren...allerdings hat der Nigerianer ihr wohl vorher noch die Überdosis verkauft...und wer sagt denn, dass der Drecksack ihr nicht selber den goldenen Schuss gesetzt hat??!!
Was läuft so ein "polizeibekanntes" Arschloch überhaupt hier frei rum und der ist ja wahrscheinlich nicht der einzige von seiner Sorte!!

Gravatar: Tom

Wenn DER 20 Jahre alt ist dann tausche ich meinen Ackerluft-Lanz gegen einen ausgeleierten Bollerwagen !

Gravatar: …und überhaupt…

Wir haben Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen in der Familie. Sie schätzen ihn auf 25+.

Gravatar: Passaufdichauf

Ich bin fassungslos, ich begreife es nicht, wie naiv und schnell sich Frauen sich mit kulturfremden Männern einlassen. Der beste Schutz ist die Distanz, aber bitte die Hunderttausendfache einer Armlänge von ca. 80 cm, was 80 km wären. Gerne können Angehörige von Politikern oder Kirchenämtlern den Zudrängern Deutschkurse erteilen. Sie haben in der Regel ein hohes Sprachniveau. Auf keinen Fall aber Teenager-Mädchen. Wenn ich dann auch noch von der geballten Dummheit von jungen Frauen in der Flüchtlingshilfe lese, die in ihrer Gutmenschlichkeit von sich selbst obszöne Videos oder Bilder machen, weil es ein Zugedrungener halt so wollte. Würdelos, schamlos, unmoralisch, ekelerregend!
Wie kann man sich nur so tief in den Schmutz begeben?

Gravatar: Ede Wachsam

Ich habe mal die Fotos meiner eigenen Altersstufen von 15 - 30 Jahren mit dem Bild dieses Mörders verglichen. Der Mistkerl ist mindestens zwischen 25 und 30 Jahre alt, denn gegen den sah ich auch mit 30 Jahren noch jünger aus. Das Ganze ist auch jetzt noch Betrug auf der ganzen Linie. Mit 30 Jahren stand ich schon 13 Jahre ohne Unterbrechung im Berufsleben, davon 2 Jahre BW und für 4 diversen Firmen tätig, davon in 2 Mineralölmultis im Außendienst und so wie der aussieht kann der nicht erst 20 sein und schon gar keine 15. Alles Schmuh und Vertuschung des unehrenwerten Establishments. Der Typ gehört für immer weggesperrt mit anschließender Sicherheitsverwahrung, allerdings wäre da das ehemalige Alcatraz vor Frisco der angemessene Ort. Wäre auch ein gutes Quartier für die jetzige Regierung nach ihren Prozessen. Leider ist dieser Spezialknast nicht mehr in Betrieb.

Gravatar: Ruth

Was für ein Zufall 18-20 J . hatte der nicht im August schon seinen 21 Geburtstag........bin bestellter ARD Experte.

Gravatar: D.Eppendorfer

Als 18-20 jähriger hat man in Schland viele Erwachsenenrechte, darf z.B. aufgemotzte 200PS-Autos fahren und darf als Wähler sogar die Zukunft des ganzen Landes bzw. Volkes mitbestimmen. Nur bei der Kriminalität gibt es dann plötzlich einen Pubertätsbonus, der schlimmste Verbrechen milde bestraft. Totaler Welpenschutz bis zum Vorabend des 21. Geburtages.

Eine gefühlsduselig hertzliche Einladung unseres Rechtssystems, munter weiter zu machen, weil die Konsequenzen ja lächerlich sind. Besonders für Grobiane aus anderen gewaltaffinen Kulturen.

Auch mit 10-14 sollte man bereits über eine moralische Basis verfügen, die Gut und Böse zu unterscheiden weiß. Falls nicht, sind die erzieherisch unfähigen Eltern in Regress nehmen.

Und Menschenrechte bedeutet nicht, nur die Rechte der oft brutalen Täter im Fokus zu haben, denn meist gibt es auch Opfer!

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang