Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Asylrecht

Merkels Willkommenspolitik war eindeutig rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für Asylverfahren die Dublin-Regel auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015 weiter galt. Damit war auch Merkels mit einer Notlage begründete Grenzöffnung klar rechtswidrig.

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Eigentlich ging es um zwei Einzelfälle, doch die juristische Dimension ist weitaus größer. Zwei Afghanen und ein Syrer haben vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) geklagt. Sie waren über Kroatien eingereist, der Syrer stellte danach einen Asylantrag in Slowenien, die Afghanen in Österreich. 

Beide Zielländer vertraten daraufhin die Ansicht, dass laut Dublin-Verordnung Kroatien als Erstaufnahmeland dafür verantwortlich sei. Anders sahen es die Anwälte der Betroffenen. Diese meinten, da zu diesem Zeitpunkt viele Grenzen in Europa geöffnet wurden, sei die Dublin-Öffnung hinfällig. 

Der EuGH traf am Mittwochmorgen seine Entscheidung und die lautet: Kroatien ist eindeutig für die Asylanträge der drei Betroffenen zuständig. Zur Begründung gaben die Richter an, dass das Überschreiten der Grenze von Kroatien nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum illegal gewesen sei. 

Zuvor hatten die kroatischen Behörden die Beförderung der Asylsuchenden bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien übernommen, so dass sie sich in andere EU-Staaten begeben und dort internationalen Schutz beantragen können. 

Mit der Entscheidung des EuGH wird im weiteren eines deutlich: Die von Angela Merkel beförderten und mit Notlagen in den jeweiligen EU-Ländern begründeten Grenzöffnungen in den Jahren 2015 und 2016 waren eindeutig rechtswidrig. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer Willkommenspolitik mehr als einmal geltendes Recht gebrochen.

Mehr dazu unter tagesschau.de und sueddeutsche.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: blubby

Wie so immer Politikversagen?
Wer ist den der Souveren? Wer ist den in der Überzahl?
Wir alle lassen uns den Scheiß doch gefallen.
Eine Woche lang Zustände wie in Hamburg in Berlin vor der Kanzlerwaschmaschine oder das Ende der DDR na klingelt's.
Was wollen die denn machen wenn wir alle nicht mehr mitmachen? Das ganze Volk einknasten?
Wen wollen die dann noch regieren?

Gravatar: Sabine

Auch wenn die Richter zusätzlich entschieden haben, dass sich ein EU-Staat freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären kann, bedeutet das noch lange nicht, dass eine an Selbstüberschätzung leidende Person im Alleingang derartige Masseneinreisen bestimmen kann.
Merkel sieht das allerdings anders, sie fühlt sich nunmehr in ihrer Flüchtingspolitik bestätigt.

Gravatar: Tom

Hallo Catilina ( 26.07.2017 - 21:56 ) ich hatte das Merkel auch mal angezeigt und die Antwort vom Generalbundesanwalt vom 3.11.2015 kann man sich wohl denken - es wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Gravatar: Lothar Hannappel

Die Kommentare und somit auch die Realität weicht dann doch um einiges von der Überschrift ab. Merkel hat hat irgendwie die Rechtsräume genutzt die da waren und sie stand ja auch gar nicht vor Gericht. Wenn sie rechtswidrig gehandelt hat, würde es ja auch eine Verfahren und eine Bestrafung geben. Von beidem ist nicht aus zu gehehen. Ich erinnere an "Die Waage der Baleks".

Gravatar: Catilina

@abs: es werden Strafanzeigen gestellt, aber die Staatsanwaltschaft ist angewiesen, diese nicht anzunehmen und nicht zu bearbeiten. Es ist die Aushebelung des Rechtsstaates von innen, von oben nach unten.

Gravatar: Markus

Merkel ist leider keine Kanzlerin des Volkes, sondern eine kanzlerin des Kapitals. Dieses ist stärker als der Volkswille.

Gravatar: Dirk S

@ Ebs

Zitat:"Entschuldigung, das klingt vielleicht etwas naiv, aber warum ermittelt kein Staatsanwalt gegen Frau Merkel?"

Frau Merkel ist auch Bundestagsabgeordnete (Wahlkreis 15: Stralsund – Nordvorpommern – Rügen) und genießt folglich parlamentarische Immunität ( https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t ). Womit so keine Ermittlungen gegen sie geführt werden dürfen.

Erklärbärische ;-) Grüße,

Dirk S

Gravatar: Ich

@Anton
"Rücktritt?"
Ich fordere mindestens 10Jahre Haft wegen Volksverrats. Wenn ich eine "Straftat" begehe, z.B. keine Haushaltsabgabe für Propagandamedien entrichte, hat kein Richter für einen "Rücktritt" Verständnis.
Und dann hat sie noch zu sagen, wer ihre Auftraggeber sind. Die Amis, haben ihre speziellen Methoden, für die,die nicht reden wollen, z. B. waterboarding. Und die USA ist doch wirklich "demokratisch".

Gravatar: Ich

@Zicky
Wir sollten uns weniger um Herrn Erdogan kümmern. Ich vermute sogar, dass er Einiges goldrichtig macht. Er haut die Volksverräter zum Teufel, oder in den Knast. Stellen Sie sich vor, es gäbe in der BRD jemanden, der all die Richter, Staatsanwälte, Politiker,Journalisten und Lehrer die gegen das deutsche Volk arbeiten einkerkern würde!
Wenn unsere Medien so extrem geifern, kann man davon ausgehen, weil "getroffene Hunde jaulen".

Gravatar: Ebs

Entschuldigung, das klingt vielleicht etwas naiv, aber warum ermittelt kein Staatsanwalt gegen Frau Merkel? Frau Merkel hat doch auch politische Gegner. Warum stellt keiner Strafanzeige?

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