Werden bald auch Demonstrationen verboten?

Merkel will Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verbieten

Kanzlerin Angela Merkel, CDU, will sämtliche Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verbieten.

Foto: bilderseo.com / Lizenzfrei
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Geht es nach Kanzlerin Angela Merkel, dann werden alle Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verboten. Zu Großveranstaltungen zählt sie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste. Das Verbot würde bis zum 31. Dezember 2020 gelten und das momentane Verbot fortsetzen. Als Grund wurden die weiterhin steigenden Infektionszahlen genannt. Informationen über Ausbrüche der Krankheit oder Krankheitsverläufe wurden nicht dagegen nicht genannt.

Ausnahmen könne es, so eine Regierungsvorlage, die der Landeszeitung vorliegt, in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben. Es müsse aber sichergestellt sein, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen. Wie das genau festgestellt werden könnte, war nicht zu ermitteln.

Bei privaten Feiern soll eine Obergrenze von 25 Personen gelten. Ob die Regelung auch für Feiern von Clans gilt ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Sowohl in NRW als auch in Berlin ist es reihenweise zu Verstößen durch arabische Hochzeiten und Beerdigungen bekommen, die jedoch von Behörden nicht geahndet wurden.

Weiter ist nach der Regierungsvorlage geplant, die kostenlosen Tests bei der Einreise von Reiserückkehren einzustellen und die Personen umgehend in Quarantäne zu nehmen. Diesen Vorschlag, der ursprünglich von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, kam, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, CSU, kritisierte und die geplante Kursänderung als »sehr schnell« bezeichnet: »So richtig durchdacht, scheint das nicht zu sein«, sagte Söder in bayerischer Offenheit.

Für die Schulen stehen in einer radikalen Kehrwende bundesweit einheitliche Regelungen auf dem Programm. Begründet wurde dieser Eingriff in die Länderhoheit hinsichtlich des Schulbetriebs mit dem Hinweis, dass es für »die breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb« wesentlich sei, »dass diese bundesweit vergleichbaren Maßstäben folgen.« Die Kultusminister sollen gebeten werden, sich im »Hinblick auf die Maskenpflicht im Kontext des Schulbetriebes auf einheitliche Maßstäbe zu verständigen und dabei eine Differenzierung nach Regionen vorzunehmen.« – Auch für diese etwas konfusen, ja widersprüchlichen Vorgaben gilt, was Söder schon über die von Gesundheitsminister Spahn geplanten Maßnahmen sagt: »So richtig durchdacht, scheint das nicht zu sein«

Wie eine persönliche Angelegenheit liest sich schließlich die Forderung von Angela Merkel, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zu erheben. – Zum Stubenarrest nun noch der Taschengeldentzug.

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