Ausnahmezustand soll verlängert werden

Merkel-Regime verlangt drei weitere Monate »epidemische Notlage«

Trotz niedriger und weiter sinkender Infektionszahlen will die Merkel-Regierung die Aussetzung der Grundrechte fortsetzen.

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Diktatoren sind wie Alkoholiker – sie reden davon, endlich trocken zu werden und gönnen sich dann einen letzten kräftigen Schluck aus der Pulle. So auch die Bundesregierung. Statt die »epidemische Notlage« – andere sprechen offener vom Ausnahmezustand – zu beenden, soll der Zustand, wie auch immer er nun genannt wird, weitere drei Monate dauern.

Für den morgigen Freitag ist daher der Bundestag gefragt, dem durch und durch schlecht organisierten Notregime von Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn die mehrheitliche Zustimmung seiner Mitglieder zu geben. Und wenn nicht alles täuscht, werden Union und SPD womöglich mit Unterstützung der Grünen genau das machen: Den Ausnahmezustand verlängern. Kommt die Mehrheit nicht zustande, wäre am 30. Juni Schluss mit den Corona-Maßnahmen.

Die aktuelle Datenlage spricht eine eindeutige Sprache: Niedrige Inzidenzen, sommerliche Temperaturen, leere Intensivstationen. Dazu die allgegenwärtigen Zweifel von Seiten der Wissenschaft an so ziemlich jeder Maßnahme, mit der diese Regierung Corona bekämpfen wollte. Die Notlage ist keine mehr.

Unions-Chef Brinkhaus kümmert das nicht. »Wir halten es für angemessen und richtig«, erklärt er wider alle Realität, »diese Lage bis in den September hinein zu verlängern.« Die Begründung klingt verfassungsrechtlich abenteuerlich, ist aber politisch bezeichnend: Weil an der »epidemischen Notlage« rund 20 Verordnungen hängen, die andernfalls sofort unwirksam würden, will die Regierung den Ausnahmezustand verlängern.

Natürlich könnten einzelne Verordnungen fallen. Das aber wollen Merkel und Spahn in keinem Fall dulden. Sie braucht ihre Bundesnotbremse und der Minister die Maskenpflicht schon deshalb, um den Ramsch, den er teuer gekauft hat, über die Leute zu zwingen. Nicht das Sinnvolle, sondern der Wunsch, Verordnungen willkürlich und unterschiedslos beizubehalten, ist der Vater des Ausnahmezustands.

Dass diese Verordnungen Grundrechte beschränken werden die Unterstützer der Regierung sicherlich wissen. Maskenpflicht und Ausgangssperren sind nur möglich, wenn die »epidemische Notlage« festgestellt worden ist. Staatsrechtler sprechen etwas hochtrabend von der drohenden »Verstetigung des Ausnahmezustands«; andere nennen es Diktatur; wieder andere Alkoholismus.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Biehler

Müsste bei solch eklatanten Verfassungsverstoss, das Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus, eingreifen?

Gravatar: Jürgen kurt wenzel

Nein , nein ,nein ich werde das Bild Merkel im FDJ -Blauhemd mit dem strengem Geruch nach Kohle , Stragula und dem Bekenntnis zum bedingungslosem Hass gegen den imperialistischen Klassenfeind nicht los !!!!Pfui was uns die dunklen Mächte da untergejubelt haben !!!!!Schlimm wie sich die Masse Schaf angepasst hat !!!!

Gravatar: Kratz

...durch die "epidemische Notlage" wird Frau Merkel weiterhin Bundeskanzlerin bleiben...es sind soviele Grundrechte damit außer Kraft gesetzt... vielleicht will sie damit noch weiterhin regieren nach dem 26.9....
und die Wahlen werden aussetzten...

Gravatar: Kratz

und am Ende wird Frau Merkel weiterhin Bundeskanzlerin bleiben...wegen der epidemischen Notlage...für weitere Jahre...

Gravatar: Wolfgang Schlichting

keine Notlage von nationaler Tragweite bedeutet, keine Verseuchung der Bevölkerung mit nur für Notlagen zugelassene, toxischen und genmanipulierenden Sekrete, dass eine epidemische Notlage gemäß § 5, Abs.1 IfSG-E nur vorliegt, wenn die Bundesregierung eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten BRD wissenschaftlich festgestellt (nicht vermutet, oder gar vorgetäuscht) hat, interessiert den Bundespräsidenten, sowie die Mitglieder des Bundestages und Bundesrates einen feuchten Kehricht.

Gravatar: Ketzerlehrling

Und im Herbst nahtlos in den nächsten Lockdown überzugehen, da die Temperaturen sinken und damit das Virus bzw. die Mutanten wieder verstärkt ihr Unwesen treiben. Lockdown forever.

Gravatar: Frank

Man versucht es bis zu den Wahlen hinaus zu zögern...Die mit Pensionen, Zwangsgebühren und mit Geld gefügig gemachten Altparteienwähler tragen die Schuld dass dieses Pack weiterhin in der ReGIERungsverantwortung ist. Geld gegen Kultur, Geld gegen Verantwortung gegenüber unserer Kinder, Geld gegen ein lebenswertes Leben der Rentner, Geld gegen Deutschland. Die 30 Silberlinge der Merkelzeit. Es wird die Zeit kommen dass unsere Jugend erkennt wer ihre Zukunft verkauft hat.

Gravatar: Hartwig

Es geht NUR um klassischen Wahlbetrug. Die verdammte Ratte will nicht von Schiff.

Zitat: "Der Deutsche Bundestag darf das Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit ändern. Einige wichtige Grundrechte besitzen sogar eine sogenannte Ewigkeitsgarantie und dürfen nicht abgeschafft werden. Doch mittels Infektionsschutzgesetz und „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“ können diese Grundrechte einfach ausgesetzt werden und das nur mit einer einfachen Mehrheit. [...]" [via Achgut.com, 2021-06-10.]

Gravatar: Belli

Karlheinz gampe !


Genauso ist es !

LEIDER...

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen !!!

StasiMERKEL hat die BRD gefleddert.....

Dafür gehört DIE MERKEL vor Gericht und in den Knast !!!

Gravatar: Theosoph343

Spätestens nach der Bundestagswahl ist Schluss mit der Willkür. Die Parteien AfD, FW und Basis werden viele Stimmen bekommen. Nötig sind Subsidiarität, omni-laterale Abrüstung, Naturschutz und christlich-konservative Werte. Bitte googeln: Theosophie343 Synkretismus

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