Oberste schwedische Rechtsmedizinbehörde stellt fest:

»Medizinische Altersbestimmung im Asylprozess ist rechtens und verbindlich«

Das Rättsmedicinalverket in Schweden, die oberste Behörde der Rechtsmedizin, hat festgestelt und festgelegt, dass die medizinische Altersbestimmung im Asylprozess wissenschaftlich einwandfrei und daher rechtmäßig ist. Auf viele angeblich minderjährige »Flüchtlinge« kommen schwere Zeiten zu.

Pixabay
Veröffentlicht:
von

Wie in vielen anderen europäischen Ländern nahm auch in Schweden die Zahl der »Flüchtlinge« ab Herbst 2015 dramatisch zu. Vor allem viele angeblich unbegleitete minderjährige »Flüchtlinge« strömten nach Schweden. Minderjährige, die auf den ersten optischen Eindruck eher so aussahen, als hätten sie mindestens schon ihren 20. Geburtstag erlebt. Doch da sie keine Identitätsdokumente vorweisen konnten (oder wollten), mussten sich auch die schwedischen Behörden lange auf die Aussagen dieser Personen verlassen.

Anders als in Deutschland jedoch gingen die Autoritäten in Schweden über, das Alter der Asylanten per medizinischem Verfahren festzustellen. Dabei ging es nicht um eine exakte Altersbestimmung, sondern lediglich darum, ob der Asylant nachweislich älter als 20 Jahre ist oder ob er mutmaßlich noch unter den Begriff »Minderjähriger« fällt. Im Zweifel, so die Vorgabe, sollte zu Gunsten des Asylanten entschieden werden.

Sogenannten »Flüchtlingshelfern« und »Aktivisten« ging diese medizinische Untersuchung gegen den Strich und man legte Rechtsmittel ein. Jetzt hat aktuell das Rättsmedicinalverket (RMV), die oberste schwedische Behörde für Rechtsmedizin, letztinstanzlich entschieden, dass die medizinische Altersfeststellung im Asylprozess wissenschaftlich einwandfrei und somit rechtmäßig ist.

Wir sind uns sicher, dass das von der Behörde (Migrationsverket -> Einwanderungsbehörde) verwendete Bewertungsmodell Rechtssicherheit bietet und den aktuellen Wissensstand widerspiegelt, sagte Lars Werkström, Generaldirektor des RMV. Das Alter der Asylanten wird durch zwei medizinsiche Untersuchungen festgestellt: einer Röntgenuntersuchung der Weisheitszähne im Unterkiefer und Magnetkamera-Röntgen der unteren Femurhälfte (Oberschenkelknochen).

In Deutschland weigert man sich immer noch, entsprechende medizinische Untersuchungen zur Altersfeststellung bei »Flüchtlingen« anzuberaumen - sei seien angeblich unethisch.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Tina

Ich finde die medizinische Altersbestimmung auch wichtig und richtig. Gerade auch im Hinblick auf Straftaten. Dann können die sich nicht mehr rausreden, angeblich minderjährig zu sein.

Gravatar: Hans Rocal

Die die sich jetzt jünger gemacht haben, treten sich eigentlich selbst in den arsch. Da sie nur vorteile für kurze zeit haben, langfristig aber den kürzeren ziehen werden.

Die die sich jetzt älter gemacht haben, fahren früher auto und gehen früher in rente..

Gravatar: francomacorisano

Bei dieser Untersuchung kommt ja niemand zu schaden! Wer sie verweigert, will nur sein Alter verschleiern. Aber für Linksgrüne ist Betrug etwas, was zu ihrer Politik dazugehört!!!

Gravatar: Thomas Waibel

Die Feststellung des Alters des Ausländers ist notwendig, weil unbegleitete Minderjährige eine ganze andere, viel teuere, Behandlung bekommen als Erwachsene und können nicht abgeschoben werden.

Außerdem ist das Alter entscheidend bei einem Strafverfahren, weil von dem Alter abhängt, welches Strafrecht angewandt wird.

Gravatar: Thomas Waibel

@Stefan B.

Vollkommen richtig.
Personen, bei denen man nicht Identität feststellen kann, bleiben in Deutschland, aber bekommen nur das Notwendige.
Auf keinen Fall darf ein Familiennachzug stattfinden, weil es nicht möglich ist, zu überprüfen, ob die angeblichen Verwandte es auch tatsächlich sind.

Gravatar: Rita Kubier

@Stefan B.

Mit Ihrer Meinung liegen Sie natürlich vollkommen richtig. Es wäre das absolut Richtige, Normalste und Notwendigste, was bei einer Aufnahme eines Fremden gefordert werden müsste und sollte. Aber wir wären schon ja schon zufrieden, wenn mit einer generellen Altersbestimmung begonnen würde - auch für legal enreisende sogenannte Schutzsuchende. Illegale einreisen zu lassen, ist ein Verbrechen. Wer DAS zulässt, verstößt gegen jedes "Einreise"gesetz, bringt WISSENTLICH sein Volk in Gefahr und setzt es jeder Art von Verbrechen aus. Das ist eine staatlich begangene Straftat, die geahndet werden MUSS.

Gravatar: karlheinz gampe

Das erkennen unsere geistig gestörten roten Parteien CDU, SPD und Grüne vermutlich nicht an. Geistig Kranke weigern sich oft die Realität anzuerkennen. Hat doch eine rote verlogene Kommunistin, die CDU Stasi Merkel sogar behauptet, dass es unter den zuwandernden Asylanten gar keine Kriminellen gäbe. Einfach krank. Oder die in ihrer Phantasie erfundenen Hetzjagden und Zusammenrottungen zu Chemnitz zeigen wie irre diese Leute im Kopp sind !

Gravatar: Stefan B.

Mir ist so eine medizinische Altersbestimmung schon zu viel. Wer keine Papiere und Dokumente vorlegen kann, bekommt einfach kein Asyl. Problem gelöst. Wir wissen doch nun nur zu gut welche Menschen warum zu uns kommen und wie gelogen und betrogen wird. Warum sollen wir dann in der Pflicht sein, ein Alter festzustellen, nein, die Migranten sind in der Pflicht ihr Alter nachzuweisen.

Gravatar: Rita Kubier

Die Altersbestimmung von Asylantragstellern sollte nicht nur in Asylprozessen erlaubt und notwendig sein. Eine Altersbestimmung sollte GENERELL mit jedem Asylantrag einhergehen und Pflicht sein! Denn wenigstens das Alter lässt sich (medizinisch) nachweisen, wenn schon die Identitäten fast in jedem Falle durch fehlende oder gefälschte Papiere erlogen sind.
Die Schweden machen aber wenigstens mit der Altersbestimmung in einem Prozess einen Anfang, wovon wir in Deutschland allerdings nur träumen können und meilenweit davon entfernt sind.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang