Anklage wegen Abstandsregelverstoß abgeschmettert

Ludwigsburger Richterin erklärt Corona-Verordnung für verfassungswidrig

Ein Mann stand in Ludwigsburg vor Gericht, weil er mit zwei anderen Personen gemeinsam durch die Stadt gegangen war statt wie erlaubt mit nur einer. Die übereifrige Staatsanwaltschaft zerrte den Mann vor Gericht, dort wurde sie aber von der Richterin komplett ausgebremst.

Foto: Pixhere
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Es ist ein Fall, wie er aktuell in jeder deutschen Stadt sich ereignet haben könnte: übereifrige Staatsanwälte machen Jagd auf angebliche »Corona-Sünder«, also Menschen, die gegen die von Merkel und ihren Helfershelfern verhängten Corona-Auflagen verstoßen haben sollen. Diese Kategorie »Täter« ist ja auch um ein Vielfaches leichter zu greifen und zu belangen als Clan-Kriminelle, Terroristen aus dem Kreis der Koran-Anhänger oder Hass- und Hetzprediger.

Oftmals beugen sich auch Richter der vorgegebenen Richtlinie und verhängen entsprechende Urteile. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie sich in Ludwigsburg gezeigt hat. Dort hat nämlich eine Richterin einen Angeklagten nicht nur von dem gegen ihn gemachten Vorwurf des Verstoßes gegen die Corona-Auflagen freigesprochen,  sondern in ihrer Urteilsbegründung auch eine Art Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung des Landes angeführt. Diese sei nämlich, so die Richterin, gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig.

Erster und wichtigster Aspekt in der Begründung der Richterin sei, dass kein Parlament über die Auflagen entschieden habe. Das sei der elementarste Verstoß gegen die Verfassung, doch es gebe noch weitere Anhaltspunkte. Die Verbote seien viel zu weit gefasst worden ohne konkrete Orte zu nennen, an denen sie gelten. Darüber hinaus seien die Corona-Verordnungen in kurzer Zeit so oft und schnell abgeändert worden, dass man von niemandem erwarten könne zu wissen, welche Regeln an einem bestimmten Tag gegolten haben. All das habe »mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr nichts mehr gemein«, so die Richterin in ihrem Urteil. Und final sieht sie in dem Regelwerk einen viel zu starken Eingriff in die Grundrechte.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas

Das interessiert die Regierenden, nicht besonders,denn
das ist ihnen bekannt und intelligente Verschwörungstheorethiker, setzen seit Monaten noch
einen drauf und behaupten, das regieren, durch
Notverordnungen, wird zur Normalität werden, und die
genommen Rechte, würden dem Volk nie wieder, zurück
gegeben werden. Bis zu den Wahlen, gibts nun Dauerwelle, das ehemalige SED Mitglied ,geht bald in
den hochbezahlten Ruhestand. Damit ihre Politik der
Milliardärssozialisten fortgesetzt, wird, wird nun die eigene
Partei demontiert, damit der Dummichel dann Kommunistengrün wählt. Natürlich bleiben die
Grünsozialisten, geplant Skandalfrei, bis zu den
Wahlen, es sei denn, Kräfte im Internet, sind in
der Lage ,alle Leichen aus den grünen Katakomben,
an das Tageslicht zu zerren. Die größte Rendite für
Billy Boy und seine Freunde, von BigTech, bringt kommunistisch Grün. Billy hat schliesslich nicht umsonst,
in Big Pharma und Biotechnologie investiert und in vieles
mehr . Man stelle sich mal vor, überall würden Strom erzeugende Vogelschredder aufgestellt werden, um die
vielen Teslas aufzuladen, die sich Jeder kaufen muß,
um nicht seiner vorläufigem Mobilität beraubt zu werden.
Eine völlig neue Infrastruktur, wird gebaut, mit riesigen
Logisikcentern für Big Bezos and Friends ,wenn der
Einzelhandel kolabiert, kommt in der schönen neuen
Welt, alles nach Haus geliefert. Jeder wird, jährlich
durchgeimpft, gegen alle Laborviren der Welt und ihre
Mutationen und die Zuckerberger sagen uns was gut und böse ist , denn zu lesen gibt es nur noch ,aus dem
Märchenbuch des Milliardärssozialismus.

Gravatar: Dejan Senic

Hut ab Frau Richterin, sie haben Anstand und Rechtsstaatlichkeit bewiesen, meinen vollsten Respekt gebührt Ihnen.

@Redaktion "Die Freie Welt": Es wäre gut, wenn zeitnah ein entsprechendes Aktenzeichen beigefügt wird, auf welches man sich berufen kann.

Gravatar: Brigitte Ritter

eine sehr mutige und verfassungstreue Richterin, da brauchen wir mehr davon in unserem Land, auch Männer. Weiter so!

Gravatar: Croata

Danke schön, sehr geehrte Frau Richterin! Ich hoffe die Anderen werden ihr Beispiel folgen!

Gravatar: E. Ludwig

@ karlheinz gampe 19.03.2021 - 09:56

Nicht vergessen: In der DDR gab es die Todesstrafe und die Stasi hatte eine eigene Gerichtsbarkeit. Hingerichtet wurde durch den Henker per Kopf/Genickschuß!
Ein Stasiagent der auch für den Westen gearbeitet hatte, wurde zur Abschreckung im Beisein hoher Funktionsträger des Geheimdienstes bei lebendigem Leibe in den Krematoriumsofen geschoben!

Der Lissabon Vetrag, auch von Merkel mit unterzeichnet,
sieht u.A. folgendes vor - AUSZUG:
...Die betreffende Bestimmung findet sich nämlich nicht im Artikel 2 Abs. 2 der Grundrechtecharta, welcher die Todesstrafe und Hinrichtung verbietet. Sie wird in den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, verlautbart im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2007, C 303/17 ausgeführt, welche Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention übernimmt, die gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite haben. Ausdrücklich wird festgelegt: „So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden.“
Ausdrücklich übernommen wird aber nicht das Protokoll Nummer 13 zur EMRK vom 3.5.2002, welches die Todesstrafe unter allen Umständen, auch im Kriegsfall abschafft, sondern wird ausdrücklich Artikel 2 des Protokolls Nummer 6 zur EMRK übernommen, welcher lautet:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“
Aber auch die Möglichkeit der Tötung ohne Gerichtsurteil wird vorgesehen, in dem auf die „Negativdefinition“ des Art. 2 Abs. 2 EMRK ausdrücklich verwiesen wird, welcher in lit c die Tötung gestattet, um einen Aufruhr oder Aufstand niederzuschlagen.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Eva Maria Barki

Gravatar: Wolfgang Schlichting

Ich bin mir absolut sicher, dass das Urteil der Richterin von der nächsten Instanz (Landgericht) kassiert wird.

Gravatar: Rita Kubier

Wow, eine mutige Richterin, die es wagt, tatsächlich RECHT zu sprechen und sogar Kritik am Vorgehen und den parlamentslosen Beschlüssen der Merkel-Regierung übt.
Bleibt zu hoffen, dass diese Richterin auch weiterhin als Richterin tätig sein darf - was leider in diesem Merkel-Unrechtsstaat zu bezweifeln ist!!

Gravatar: Lutz

Ein richtungsweisendes Urteil.

Jeder, dem eine Geldbuße auferlegt wurde, sollte eine Wiederaufnahme des Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens mit dem Ziel der Rückzahlung beantragen.

Vielleicht kann die "Freie Welt" mal einen Musterschriftsatz zum Herunterladen veröffentlichen.

Gravatar: Gerhard G.

Verfasungswidrig ... wurde aus dem Vokabular unser Regierenden gestrichen. Ich hoffe die Richterin bleibt im Amt.

Gravatar: karlheinz gampe

Rotgrüne Kriminelle von CDU + SPD wollen das Grundgesetz aushebeln.

Keine Freiheit für diese Feinde unserer Freiheit !

Klagt rote verlogene CDU Merkel aus dem DDR Mörderstaat, wo sie eine Mittäterin war und ihre kriminellen Komplizen an!

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