Urteil des Bundessozialgerichts

Lesbische Paare müssen künstliche Befruchtung selbst zahlen

Lesbische Frauen haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlungen. Damit wies das Bundessozialgericht die entsprechende Klage einer Frau ab. Anders sieht es bei verheirateten heterosexuellen Paaren aus.

Foto: Pixabay
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In heutzutage seltener Klarheit haben die Richter des Bundessozialgerichts eine Lanze für die Mutter-Vater-Kind Familien gebrochen. Da versteht es sich von selbst, daß das Medienecho verhalten ausfällt. Lediglich in der LGBT-Gemeinschaft reagierte man – wenig  überraschend verschnupft – und schreibt von "Rechten", die wieder einmal beschnitten worden seien.

Worum geht es? Eine lesbische Frau hatte versucht, die Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenkasse einzuklagen. Die Klägerin plädierte auf »Ungleichbehandlung«, da die gesetzlichen Regelungen so ausfallen, daß ausschließlich heterosexuellen Paaren die Möglichkeit der Bezuschussung offensteht. Das Gesetz schreibt vor, daß ein Kostenzuschuss für künstliche Befruchtung nur dann erfolgen kann, wenn diese auf der Verschmelzung »eigener« Samen- und Eizellen beruht. Lesbische Paare hingegen müssen auf fremde Samenzellen zurückgreifen, um ihren Kinderwunsch zu realisieren.

Dieser gesetzlichen Regelung tat das Gericht mit seinem Urteil Genüge. Aus der gleichgeschlechtlichen Ehe, führte es in seiner Urteilsbegründung aus, folge nicht die Verpflichtung, »die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen«. Die Gesellschaft haftet demzufolge nicht für den selbstgewählten Nachteil die Kinderproduktion betreffend, der entsteht, wenn sich zwei Frauen entscheiden, eine Beziehung miteinander einzugehen. So kurz und so einleuchtend verweist das Bundessozialgericht den ideologischen Übergriff des Staates auf die Familien in seine Schranken.

Eigentlich müsste das Urteil des Bundessozialgerichts hohe Wellen schlagen. Denn es entlarvt mit wenigen Sätzen die Täuschung, auf der die im Jahr 2017 zugelassene Ehe für alle beruht. Egal, wieviele Gesetze und Regelungen der Staat im Sinne der Gender-Ideologie auch erlassen mag: die Grenzen, die uns Natur und Biologie setzen, werden wir nicht durch bloße Willenskraft überwinden.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: maasmaennchen

Schwule oder Lesben sollten überhaupt keine Kinder haben.Mann,Frau = Kinder....so sollte das sein.Sonst stirbt die Menschheit irgendwann aus.So etwas tun nicht mal Affen.

Gravatar: werner

Die Forderungen der Schwulen und Lesben werden immer dreister. Die sollen ihren Scheiss selber bezahlen. Ich bin auch dafür dass diese kleine Minderheit höhrere Steuern zahlen muss, schließlich müssen die Kinder der Normalen einmal ihre Rente bezahlen.

Gravatar: Magnus

Augenkrebs!
Häßlichkeit hat Konjunktur!

Gravatar: Toni Robertal

So etwas unnatürliches würde ich sogar verbieten, basta.

Gravatar: Sarah

Wenn ich diesen Haarschnitt schon sehe!
Diesen "Schlag" kennt man. - Brrrr! - Einfach häßlich!

Gravatar: Karl Napp

Lesben und Schwule - jeder soll nach seiner fa´con selig werden. Aber sie sollten Vergnügungsteuer zahlen. Denn sie "paaren" sich nicht, um Nachkommen zu erzeugen, die den Fortbestand unseres Volkes und Landes sichern, sondern allein zu ihrem Vergnügen!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Eigentlich müsste das Urteil des Bundessozialgerichts hohe Wellen schlagen. Denn es entlarvt mit wenigen Sätzen die Täuschung, auf der die im Jahr 2017 zugelassene Ehe für alle beruht. Egal, wieviele Gesetze und Regelungen der Staat im Sinne der Gender-Ideologie auch erlassen mag: die Grenzen, die uns Natur und Biologie setzen, werden wir nicht durch bloße Willenskraft überwinden.“

Da Demokratie lt. sich unserer(?) heißgeliebten(?) Allmächtigen(?) „nicht einfach da“ ist https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/tag-der-deutschen-einheit-merkel-101.html
und sie Richter auf Kosten ihres(?) Volkes scheinbar ´deshalb kauft`
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html:

Sollte ihr göttliches(?)Diktat da nicht vollkommen ausreichend sein???

Gravatar: ropow

Zum Brüllen.

Die assistierte Reproduktion durch extrakorporale Befruchtung ist für jene 15% Männer und Frauen geschaffen worden, die durch einen biologischen Defekt unfruchtbar sind.

Und nun wollen ausgerechnet Homo-Pärchen diese Technik zur Behebung eines Defektes nutzen, die um nichts in der Welt zugeben würden, dass ihre Neigung ein „Defekt“ wäre.

Gravatar: Schnully

Wenn da etwas fehlt oder zuviel ist geht Kinderkriegen ohne fremde Hilfe nicht und sollte auch von den gleichgeschlächtlichen Paaren bezahlt werden .
Die Kinder lesbischer oder schwuler Paare , bemerken spätestens bei Einschulung das Normal anders geht und ich frage was passiert wenn die Tochter einen Freund anschleppt oder umgekehrt ?

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