Schlechter Scherz des Gesundheitsministers? Oder bösartige Rhetorik?

Lauterbach: »Es wird niemand gegen seinen Willen geimpft«

Karl Lauterbach erklärte in der ARD: »Es wird niemand gegen seinen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht führt dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.«

Foto: Screenshot YouTube, Phoenix
Veröffentlicht:
von

Ist das ein schlechter Scherz? Oder will der Gesundheitsminister die Bürger für dumm verkaufen? Karl Lauterbach erklärte in der ARD [siehe auch Bericht »RT«]:

»Es wird niemand gegen seinen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht führt dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.«

Lauterbachs erläuterte seine Logik: Eine Impfpflicht sei kein Impfzwang und somit freiwillig. Er ist der festen Überzeugung, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht dazu führen werde, ungeimpfte Impfskeptiker zu überzeugen, sich impfen zu lassen.

Und wenn man sich trotzdem nicht impfen lassen will? Impfverweigerer müssten dann mit den daraus resultierenden harten Folgen leben. Sie müssen sich auf Strafen einstellen, wenn sie am täglichen Leben teilhaben möchten.

So denkt Lauterbach.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: B3

Analog dazu aus dem Strafrecht: "Nein heißt Nein!"

"Nein heißt Nein!" bedeutet, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der [ ] mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt.

Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

Gravatar: Ich bins Light

Nicht zu fassen. Man lässt sich also freiwillig impfen wenn man sich die Bussgelder die mit einer Impfplicht kommen würden nicht leisten kann oder will ? Erpressung, nichts als Nötigung und Erpressung. Aber klar, die Reichen können sich ja frei kaufen, wie immer. Das so einer noch im Amt ist kann einen nur wundern

Gravatar: Berthold Schaebens

Der Lauterbach wird am Ende auch freiwillig zurücktreten. Aber das wird ihm nichts mehr nützen.

Gravatar: Lutz Suckert

Dieses Wesen ist eigentlich nur noch bedauernswert, schlimm nur, dass er ein sogenannter Entscheidungsträger ist...heute haben leider die Dummen und Verrückten einen Freibrief...

Gravatar: Wahrheitsfinder

Diese Logik von dem Klabautabach ist klassische sog. “schwarze Logik“ !

Die Impfpflicht ist quasi ein Meinungsänderer. Nach der Devise - eben war der Bankkassierer noch der Ansicht, dass das Geld in seine Kasse gehört; und als der Bankräuber ihm eine Pistole (Meinungsänderer) gezeigt hat, war er dann auf einmal DOCH zu der Ansicht gelangt, dass es besser wäre, das Geld lieber dem Herrn mit der Pistole zu überlassen. :-)) :-/

Oder - ein Mensch, der sich selber tötet (Suizid begeht) tut es ja auch freiwillig - weil er es selber tut. DAS ist das ausreichend Entscheidende in dieser Logik.

Und eine Zwangsbehandlung (!) ist das was es in geschossenen und forensischen Psychiatrien gibt. DA wird (auch im Sinne dieser “schwarzen Logik“) tatsächlich nämlich auch mit sog. “unmittelbaren Zwang“ (festhalten, fixieren, etc., und Spritze reindrücken) behandelt.

Tja das sind halt auch so gewisse juristische Wortklaubereien von Definitionsfragen (Pflicht vs. Zwang). Das muss man einfach wissen.
Im Übrigen hat der letzte Berliner Bürgermeister (Hr. Müller) das Ende letztes Jahr (glaube Ende November, oder so) auch schon mal so ähnlich wie Klabautabach erklärt !

Gravatar: Rasio Brelugi

Zitat: "Schlechter Scherz des Gesundheitsministers? Oder bösartige Rhetorik?"

Weder noch! Dieser Mann ist komplett durchgedreht. Noch ein kleiner Schritt und er ist ein psychiatrischer Fall.

Gravatar: rut

Geistige Höhenflüge eines Professors. Diese Logik ist umwerfend.

Gravatar: ewald

Impfpflicht zwecks freiwilliger Impfung.....weder logisch (Aristoteles )noch ethisch ( Ethikrat )noch verfassungsgemäss (BVerfG a.V Papier,di Fabio....BayVGH..aktuelle BVerfG schweigt )

Gravatar: Ronald Schroeder

Aus meiner Sicht geht die von Herrn Minister Lauterbach wieder einmal gewohnt verschwurbelt unklar und widersprüchlich geäußerte Aussage ein letztlich sehr relevantes Problem an. Jede medizinische Behandlung setzt bislang das Einverständnis des Patienten voraus. So definiert man in der BRD bislang körperliche Unversehrtheit. Dieser Punkt wurde - wie in der BRD üblich- bis zum Exzeß übersteigert. Vor jeder medizinischer Behandlung ist diese Zustimmung mit einer Belehrung über jegliche nur mögliche Nebenwirkung verbunden. Diese muß ich als Patient gutheißen. Weigere ich mich, erhalte ich die Behandlung nicht, weil mich kein Arzt behandeln darf und (aus haftungstechnischen Gründen) behandeln wird. Wie ist das aber nun bei der geplanten Impfpflicht? Wird mir jetzt einfach die Spritze in den Arm gerammt? Oder muß ich zuvor auch meine Einwilligung geben? Wie aber ist die Situation rechtlich, wenn ich als gesetzestreuer Bürger beim Hausarzt erscheine, um mir meine gesetzlich erzwungene Impfung abzuholen, aber das Schreiben, daß ich dieser Impfung nach Belehrung über die möglichen Nebenwirkungen zustimme, nicht unterzeichne? Wird man mich dann trotzdem impfen? Oder wird man mich als Impfverweigerer bestrafen, auch wenn ich zur Impfung bereit bin und nur die Einverständniserklärung nicht unterzeichnen will, da ich ja nur wegen der Impfpflicht zur Impfung erschienen bin? Was sagt ein Experte?

Gravatar: Karl

der tatbestand der NÖTIGUNG erfüllt auch eine Art der "Freiwilligkeit".
Heuchler Lauterbach und Konsorten,,,,

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang