Es geht immer weiter in die Richtung totalitärer Maßnahmen. Nachdem sich der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), für eine Impfpflicht ausgesprochen hat, sind nun die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern, Winfried Kretschmann (Grüne) und Markus Söder (CSU), nachgezogen. Auch sie haben sich nun offen für die Einführung einer Impfpflicht ausgesprochen [siehe Bericht »n-tv«].
»Unser Grundgesetz schützt nicht eine Freiheit der Willkür«, erklärten Winfried Kretschmann und Markus Söder in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Grundgesetz folge »vielmehr dem Prinzip der Freiheit in Verantwortung«. Und weiter formulierten sie: »Es verpflichtet uns dazu, die Freiheiten aller Betroffenen zu gewichten und auf dieser Basis zu entscheiden.«
Damit wird der Boden für die tatsächliche Umsetzung der Impfpflicht bereitet. Mit dem Verweis auf Österreich und auf die Stellungnahmen anderer Politiker wird sich eine wechselseitige Bestätigungsfolge einstellen, die am Ende dazu führt, das bisherige Tabu zu brechen und die Pflicht zur Corona-Spritze durchzusetzen.
Kommentare zum Artikel
Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.
Diese Verbrecher wollen den Krieg!
Schätze den können sie haben!
Söder ist eh nur noch eingeschränkt legitimiert. Das gilt auch für diese Aussage. Bereits seine Maßnahmen in Bezug auf "Corona" im letzten Jahr waren unverhältnismäßig. Was alle schon wissen konnten, ist sogar gerichtlich bestätigt.
Kretschmann und Söder, es geht kaum noch blöder!
Beide bekennende Hasser von Ungeimpften
und selbstverliebte Politiker wollen das Grundgesetz für sich neu gestalteten und die Impfpflicht einführen?
Beide Anti-Demokraten müssen für ihre unmenschlichen Taten irgendwann die Konsequenzen tragen.
Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU) scheint bei den Merkels, Söders, Kretschmers und Kretschmanns angekommen sein!
Auch sein Vorschlag, die Impfpflicht einzuführen, ist ebenfalls widerwertig und
kriminell.
Willkommen im Club der Impfpflicht-Demagogen, Herr Günther!!!
Sehr christlich, dieses Euthanasie-Programm!!!
Ich habe den Eindruck, daß jetzt viele Polit-Fuzzys den kleinen Schicklgruber in sich entdecken.
Mal nur ne Frage an die beiden "superschlauen" Ministerpräsidenten. Gesetzt der Fall, dass die gesamte Bevölkerung sich gegen das COVID-19 Virus hat impfen lassen und anschließend die Inzidenzen, Belegung der Intensivbetten sowie ein drastischer Anstieg der Übersterblichkeit verzeichnet wird - was dann?
Wird dann seitens den Politikern das ultimative "Cocktail" in folgender Reihenfolge
1. Beruhigungsmittel z. B. Diazepam
2. das synthetische Opiat Fentanylcitrat
3. das Mittel Cisatracurium
4. Kaliumchlorid
kurz hintereinander den Staatsgläubigen in die Vene gespritzt um das bis heute nicht isolierte Virus auszurotten weil die bisherigen notzugelassenen "Impfstoffe" in ihrer Wirkung versagt haben?
Unser Grundgesetz schützt uns nicht mehr wirklich , weil Parteien in Regierungsverantwortung seit Schröder-Fischer unser Grundgesetz ausgehölt haben .So wie es aussieht wird unser Einheitsparteienbrei dies nach dieser Bundestagswahl als Aufgabe sehen uns auf gewünschte Linie zu bringen . Wir haben nun mehrere Melonenparteien am Werk ( Von Aussen umweltschützend oder in Grüner Farbe ) Von Innen kommunistisch Dunkelrot . Merkel war der Initiator getarnt als deutsche Mutter Teresa
Söder, der Abklatsch von Paul Joseph Goebbels, macht gemeinsame Sache mit einem Maoisten.
Söder brachte Bayern auf das Niveau von Nordkorea oder China.
Es fehlt die Schamröte auf diesen Gesichtern!
(war bei diesen korrupten Heuchlern allerdings auch nicht zu erwarten)
Spahn-Aussage zum Boostern ,ist wie die Ziege nach einem guten Rasenschnitt zu fragen
Wer eine Impfpflicht einführt, muss auch die volle Verantwortung für jeden Toten, der an an der Impfung gegen die angebliche Seuche Corona stirbt, oder Nebenwirkungen erleidet, übernehmen.
Er muss wegen Mordes vor Gericht gestellt werden.
Außerdem ist eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz absolut nicht vereinbar. Recht auf körperliche Unversehrtheit