Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

Kosten in zweistelliger Millionenhöhe

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen besteht seit über 50 Jahren. Ursprünglich war es als Anreiz für Türken gedacht, als Gastarbeiter nach Deutschland zu kommen. Diese Voraussetzungen gibt es schon lange nicht mehr. Gezahlt wird aber immer noch - in zweistelliger Millionenhöhe.

Quelle: Pixabay
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Am 30. April 1964 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei das seitdem bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Ländern ab. Türkische Arbeitnehmer sollten so als damalige Gastarbeiter nach Deutschland gelockt werden. Mit dem Abkommen wurde vereinbart, dass die Familienangehörigen der in Deutschland arbeiteten Türken über die deutschen Sozialkassen mitversichert sind. Auch wenn es längst keine Anwerbeaktionen für Arbeitnehmer aus der Türkei gibt, hat dieses Abkommen die Zeit überlebt. Der Steuerzahler muss dafür zweistellige Millionenbeiträge pro Jahr aufbringen.

Zudem mehren sich in der Zwischenzeit Streitigkeiten zwischen Deutschland und der Türkei über die Auslegung des Abkommens. Laut deutscher Auslegung sollen als Familienangehörige lediglich die Eheleute und Kinder des Versicherten zu verstehen sein - so wie es auch für deutsche Mitversicherte gilt. Allerdings greift in diesem Abkommen die türkische Auslegung. Und die sieht vor, dass auch die Eltern des Versicherten als Familienangehörige mitversichert sind; auch dann, wenn sie in der Türkei leben und in ihrem ganzen Leben nicht einen einzigen Pfennig oder Cent als Beitrag zu einer der Sozialversicherungen geleistet haben.

Deutsche Rentner, die über Jahre hierzulande pflichtbewusst ihre Abgaben geleistet haben und als Ruheständler in ein Nicht-EU-Land (wie zum Beispiel die Türkei!) gezogen sind, verlieren ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei der Krankenversicherung der Rentner. Bleibt man als Ruheständler in Deutschland, reicht die Mini-Rente nicht zum Leben; siedelt man in ein Nicht-EU-Land über, reicht zwar die Rente zum Leben, bloß krank werden darf man nicht - man hat ja keine Versicherung mehr.

Da haben es die im Ruhestand befindlichen Eltern eines in Deutschland arbeitenden Türken doch um Längen besser. Man lebt billig in der Türkei und ist per Rundum-Sorglos-Paket in Deutschland versichert. Praktisch, so ein Sozialversicherungsabkommen.

 

 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Es zeigt sich unsere Politiker sind strunzdumm, denn die Anwerbung von Gastarbeitern hat nur Probleme gebracht. Die Wirtschaft wäre ohne die gesünder gewachsen. Die deutschen Arbeiter hätten mehr verdient, denn es ging um Lohndumping, die Probleme mit dem Islam und islamischen Clans gäbe es nicht.Deshalb sollten Industrie Konzerne, die für Anwerbung und Zuwanderung waren nun im Nachhinein mit 3% zusätzlich besteuert ebenso alle Politiker der dafür Verantwortlichen Parteien und ihre Mitglieder mit 10% !. Warum soll immer der Michel und nicht die Verantwortlichen für ihre Fehlleistungen aufkommen.

Gravatar: Ulli P.

Abkommen, deren ursprünglicher Zweck längst nicht mehr gegeben ist, können doch gekündigt werden, oder? Sind wir irgendjemand in der Türkei gegenüber verpflichtet? Stellt Herr Erdogan im Gegenzug die Finanzierung der DITIB-Moscheen ein? Dann mal los …!

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