Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

Kosten in zweistelliger Millionenhöhe

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen besteht seit über 50 Jahren. Ursprünglich war es als Anreiz für Türken gedacht, als Gastarbeiter nach Deutschland zu kommen. Diese Voraussetzungen gibt es schon lange nicht mehr. Gezahlt wird aber immer noch - in zweistelliger Millionenhöhe.

Quelle: Pixabay
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Am 30. April 1964 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei das seitdem bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Ländern ab. Türkische Arbeitnehmer sollten so als damalige Gastarbeiter nach Deutschland gelockt werden. Mit dem Abkommen wurde vereinbart, dass die Familienangehörigen der in Deutschland arbeiteten Türken über die deutschen Sozialkassen mitversichert sind. Auch wenn es längst keine Anwerbeaktionen für Arbeitnehmer aus der Türkei gibt, hat dieses Abkommen die Zeit überlebt. Der Steuerzahler muss dafür zweistellige Millionenbeiträge pro Jahr aufbringen.

Zudem mehren sich in der Zwischenzeit Streitigkeiten zwischen Deutschland und der Türkei über die Auslegung des Abkommens. Laut deutscher Auslegung sollen als Familienangehörige lediglich die Eheleute und Kinder des Versicherten zu verstehen sein - so wie es auch für deutsche Mitversicherte gilt. Allerdings greift in diesem Abkommen die türkische Auslegung. Und die sieht vor, dass auch die Eltern des Versicherten als Familienangehörige mitversichert sind; auch dann, wenn sie in der Türkei leben und in ihrem ganzen Leben nicht einen einzigen Pfennig oder Cent als Beitrag zu einer der Sozialversicherungen geleistet haben.

Deutsche Rentner, die über Jahre hierzulande pflichtbewusst ihre Abgaben geleistet haben und als Ruheständler in ein Nicht-EU-Land (wie zum Beispiel die Türkei!) gezogen sind, verlieren ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei der Krankenversicherung der Rentner. Bleibt man als Ruheständler in Deutschland, reicht die Mini-Rente nicht zum Leben; siedelt man in ein Nicht-EU-Land über, reicht zwar die Rente zum Leben, bloß krank werden darf man nicht - man hat ja keine Versicherung mehr.

Da haben es die im Ruhestand befindlichen Eltern eines in Deutschland arbeitenden Türken doch um Längen besser. Man lebt billig in der Türkei und ist per Rundum-Sorglos-Paket in Deutschland versichert. Praktisch, so ein Sozialversicherungsabkommen.

 

 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Mstkcr

deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen habt ihr das Mal gelesen..... OK damals war das ein Anreiz uns Türken nach Deutschland zu holen und euren Drecksarbeit zu erledigen..... OK viele haben Frau und kinder da gelassen um in Deutschland zu arbeiten.... Klar das die Familie ihrgend wann zusammengeführt worden ist zu 99% ....was die Versicherung nur weitergezahlt hat waren die Elternteile nur wo auch die meisten verstorben sind...... Jetzt beanspruchen diese Leistung die 40 50 Jahre gearbeitet haben (mein Vater hat 5 Jahre bei diversen Firmen und 35jahre bei Opel gearbeitet und hat nur insgesamt keine 60 Tage Krankenschein) und jetzt Rentner und möchte sein Rentejahre in sein Heimat verbringen..... Ist doch klar das er seinen Krankasse Anspruch auch in seinem Heimat in Anspruch nehmen möchte ... Ob er jetzt in Deutschland ist oder in der Türkei die Kosten entstehen so oder so..... Denken die Krankenkassen wenn er in Deutschland ist sparen sie die Kosten ein... !!!!????

Gravatar: W.E. Mai

Wahrnehmung / MEINUNG
Dieses inzw. 50 Jahre alte Sozialvers.Abkommen mit der TR, das eine "erweiterte" Familienvers. für in der TR lebende Eltern vorsieht, wird seit Jahren immer wieder hinterfragt, eine Kündigung verlangt. Schließlich diskriminiert es sozus. deutsche Mitglieder hierzulande, denen dgl. erweiterte Leistungen nicht gewährt werden. Ziehen die türk. Eltern nach DEU, gilt wieder deutsches Recht, d.h., sie sind nicht mehr automat. mitversichert.
Um nach DEU zu reisen, einzig um sich auf Kosten der Fam.Vers. behandeln zu lassen, ist jedoch statthaft.
Allerdings hat DEU mit 19 Ländern solche Sozialvers.Abkommen geschlossen (u.a. Australien, Brasilien, Tunesien, Marokko, USA). Ggf. sollten mal alle auf den Prüfstand.
Über die Höhe der tatsächl. Leistungen gibt es (öffentl. zumind.) keine genaueren Zahlen.
Die deutsche GKV zahlt näml. Monatspauschalen, um sich komplizierte Abrechnungen mit hohem Verwaltungsaufwand zu sparen. D.h., sie bezahlt für alle in der TR gemeldeten Familien und je Familie. Jedes Jahr wird die Monatspauschale zw. TR und DEU neu vereinbart. Es ist egal, wie viele Angehörige pro Familie angemeldet sind, ergo auch für die Zahlungen sowie in welchem Umfang tatsächl. Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Der Vorwurf, dass das Abkommen polit. instrumentalisiert würde, kommt jedoch als eine Stereotype jener an, die sich einer sachlichen Debatte mit dem polit. "Gegner" entziehen, das Thema lieber "ruhen" lassen wollen - wie üblich also.

Gravatar: MaWo

Lt. BMG leisten die Krankenkassen der Pflichtversicherten und bekommen eine Erstattung.
Ein klares "JEIN".
Versicherungsfremde Leistungen werden nur zum Teil erstattet. Den Fehlbetrag leisten NUR Pflichtversicherte quasi als ein e zusätzliche Abgabe die aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Gravatar: Britta

Viele Jahrzehnte bezahlen wir das auch noch für die
Türken.
Es wird höchste Zeit, dieses Abkommen zu kündigen.
Da werden Leute versichert sein, die es nicht gibt, oder
die mit allem nichts zu tun haben.

Vielleicht wäre eine Petition von BvS zu diesem Thema
ganz hilfreich?
Leider unterschreiben nie genügend Leute.

Gravatar: Stefan B.

Die Türken müssen uns für total bescheuert halten, wir zahlen Milliarden für einen EU Beitritt, der nie kommen wird und weitere Milliarden für einen Flüchtlingsdeal, der jederzeit als Waffe gegen uns eingesetzt wird. Unsere Krankenkassen werden gleichfalls ausgeplündert und oben drauf gibt es noch die doppelte Staatsangehörigkeit. Die DITIP erhält natürlich auch großzügige Zuwendungen, damit die Türkei ihre Gefolgsleute hier verankern kann. Wäre schön wenn uns die Amis wieder besetzten könnten.

Gravatar: Rolo

Durch dieses Sozialabkommen wurde dem Missbrauch des deutschen Sozialsystems Tür und Tor geöffnet! Es sollte sofort aufgekündigt werden! Nach den Äußerungen Erdogans . " in wenigen Jahren wird Europa ohnehin islamisch sein!" Sowie, dem Aufruf an die türkischstämmigen Migranten in Deutschland sich nicht zu assimilieren, zu integrieren sondern sich stärker zu vermehren ist die Aufkündigung dieses Sozialabkommens längst überfällig!

Gravatar: Werner

Erdogan hat die Stasi-Merkl total in der Hand. Die Deutschen müssen zahlen, dass ihnen die Haut kracht und die Dummdeutschen wählen sie immer wieder.

Gravatar: hans kloss

schnauze voll,
ich kann NICHT meine Tochter (25J, Studentin) Familienversichern!
Die Türken dürfen das, egal wie alt die Kinder sind.
Das ist reine Diskriminierung des deutschen Volkes.

Gravatar: alfred

Solange die Politiker nicht persönlich und finanziell für Handeln zur Verantwortung gezogen werden, solange wird sich an den Mißständen nichts ändern.
Im Klartext > Es wird sich nie etwas ändern...

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen besteht seit über 50 Jahren. Ursprünglich war es als Anreiz für Türken gedacht, als Gastarbeiter nach Deutschland zu kommen. Diese Voraussetzungen gibt es schon lange nicht mehr. Gezahlt wird aber immer noch - in zweistelliger Millionenhöhe.“ ...

War es deshalb etwa falsch, als ein CSU-MdB zu Merkelanhängern sagte:

„Ihr spinnt doch! Der Merkel ist das deutsche Volk egal!“???
https://philosophia-perennis.com/2018/06/14/csu-mdb-zu-merkelanhaengern-ihr-spinnt-doch-der-merkel-ist-das-deutsche-volk-egal/

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