Beatrix von Storch:

»Kopftuchverbotsurteil ist starkes Zeichen gegen die Islamisierung unserer Behörden«

Beatrix von Storch begrüßt Karlsruher Urteil: »Karlsruher Kopftuchverbotsurteil für muslimische Rechtsreferendarinnen ist ein ganz starkes Zeichen gegen die Islamisierung unserer Behörden«

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Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf,  bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Es sei Pflicht, sich in weltanschaulichen und religiösen Fragen neutral zu verhalten. Diese Pflicht müsse respektiert werden [siehe Bericht »Welt«].

Auf Facebook kommentierte Beatrix von Storch:

»Das [...] Karlsruher Kopftuchverbotsurteil für muslimische Rechtsreferendarinnen ist ein ganz starkes Zeichen gegen die Islamisierung unserer Behörden. So ist ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen laut Bundesverfassungsgerichtsurteil eindeutig verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Begründet haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung wie folgt: Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist zu respektieren. Das Karlsruher Kopftuchverbotsurteil ist als unmissverständliches Zeichen gegen den politischen Islam an deutschen Gerichten sehr zu begrüßen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die politisch-kulturelle Machtdemonstration einer muslimischen Rechtsreferendarin ist ein klares Signal zur Stärkung unserer Demokratie, auch wenn laut Urteil ein Kopftuchverbot nicht zwingend sei.

Nach diesem Urteil sind vor allem die Bundesländer aufgerufen, aus dem Richterspruch die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Kopftuchverbote für alle Bediensteten, die in hoheitlichen Bereichen in Bund und Ländern tätig sind, durchzusetzen.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: germanix

@ Dr. Michael Holz 29.02.2020 - 18:47

Fragen Sie die Kommentatoren/Kommentatorinnen - Sie bekommen keine Antwort von Frau von Storch, vermutlich auch aus Zeitgründen - was aber verständlich ist!

Sie haben natürlich voll umfänglich Recht - was nutzt mir die Ablegung der Maske, wenn darunter immer noch der Geist des Koran an erster Stelle steht!

Gravatar: Dr. Michael Holz

Frau von Storch, das ist ein Pyrrhussieg!

Ich habe es lieber, ich erkenne den Feind visuell. Ein abgelegtes Kopftuch ist, wie damals, ein abgelegtes Parteiabzeichen der SED. Der Träger oder Nichtträger bleibt das, was er war: Eine Islamistin oder damals ein SED-Bonze.

Hab ich recht oder hab ich recht?(;=D))

Gravatar: Deutsch als Fremdsprache für deutsche Behörden und Gerichte

Von Kruzifixen, Schwimmunterricht, Zigaretten, Kopftüchern u.ä. weltbewegenden Dingen abgesehen wäre ein Entscheidung auch sehr interessant, mit der das BVerfG zur Klärung der Frage beiträgt, ob das deutsche Strafrecht den Straftatbestand der Politischen Verdächtigung ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Verd%C3%A4chtigung

... denn nun kennt, oder nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft, die das so ausdrücklich mitteilt, und scheinbar auch der GBA vertreten nämlich die Auffassung, dass "das deutsche Strafrecht einen Straftatbestand der Politischen Verdächtigung nicht kennt" ...

https://app.box.com/s/oavx9iwo7nx76jctabp50bv1p3qesnxe ,

... während § 241a StGB, Artikel 3 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 20 Absatz 3 GG, § 120 GVG, § 74a GVG und Wikipedia eine ganz andere Sprache sprechen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Beatrix von Storch:
»Kopftuchverbotsurteil ist starkes Zeichen gegen die Islamisierung unserer Behörden« ...

Tatsächlich?

... „Für ein Verbot gebe es gute Gründe - aber keine zwingenden“!!! ...
https://www.gaeubote.de/Nachrichten/Kopftuchverbot-fuer-Rechtsreferendarinnen-verfassungsgemaess-42668.html

Wird die angeblich beliebteste Politikerin Deutschlands die Mitarbeiter ihrer(?) Behörden nun per islamisch-göttlicher Dienstanweisung dazu zwingen, das angebliche „Kopftuchverbotsurteil“ ´entsprechend` anzuwenden???

Gravatar: Erdö Rablok

Frau von Storch hat völlig recht mit Ihren Ausführungen.

Gravatar: Markus

Ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Gravatar: Karl

ein erster Schritt ist getan, nun sollte es auch DURCHGESETZT werden,,,

Gravatar: Hajo

Endlich waltet die Vernunft, denn Religion ist Privatsache und hat im öffentlichen Raum nichts zu suchen und bei hoheitlichen Aufgaben erst recht nicht und den Blauen kann man nur Geduld anraten, da braut sich zur Zeit was zusammen, was den Regierenden nicht gut bekommt und die AFD geht noch herrlichen Zeiten entgegen, sie müssen nur sachlich kritisieren und ansonsten still halten, alles andere ergibt sich dann von selbst. Lange lebe Deutschland, daran muß man als Patriot einfach glauben.

Gravatar: Armin

Fakt ist auch, dass derweil massig in der Rechtwahrung/ bei Anwälte der Islam Einzug gehalten hat.
In Anwaltskammern, wie zB. Karlsruhe, und in deren Bezirk ansässigen Rechtsanwälte/Fachanwälte sitzen derweil deren Interessen in der Rechtvertretung und Büro.
Dass die Hofart bei Juristen gerne herausgehängt wird, Mandanten eher Objekte füt Honorar sind, dürften den meisten in Not und Opfer längst klar; Grund- und bürgerliche Rechte scheinen da nur Mittel zum Zweck wer lukrativer diese Häscher der Schicksale bedienen kann.
Durch die ""Integration von Islamangehörige in diese Kernsysteme, ergab aus eigenen Erfahrungen und unzähligen Gesprächen, zeigen diese Kanzleien eine neu ""Qualität an Mandantenbetrug.
Dies kommt den Anwälten scheinbar gut gelegen, denn das Werteverstehen aus dem Islamkreis misst sich auch aus der Bereitschaft Taqiya (zielgerichtetes erlaubtes Lügen Gebot) zu rechtfertigen und diesbezüglich kausal innerhalb von Kanzlei moralisch zu tenorieren.
Auch sind in Rechtssachen gegen islamische Interessen ""indiskrete Handhabungen zum Nachteil sichtbar, wenn auch durch solche Anwälte stigmatisch geleugnet; eben auch aus der Taqiya Förderung des Islams gefordert.

Bekannt ist auch, dass man gerne mal Urlaube vermittelt und in den Amtsstuben diesbezügliche Abhängigkeiten so ganz privat erwachsen; man ließ sich ölen und mästen ... den Rest schreib ich nicht ... da ist natürlich manche Gefälligkeit möglich.
Und günstige Immobilien darfs dann auch schon mal sein; im muslemischen Traumziel.

Da sitzen dann diese neuen Netzwerke aus Juristen in ihren gemeinsamen Erlebniswelten und sind sich einig ihren Lohntütenfüllern gemeinsam Felsbrocken in die Rücksäcke die sie verteilen zu füllen.

Unser ganzer Staat gehört einer Revision unterzogen, um Unabhängigkeit aus "is kein Problem, kann machen..." aus den Ziehschaften von unterwanderten Islameinflüssen zu befreien.

Kaum waren die deutschen Netzwerke an Korruption lebenswert gestutzt, eröffnet diese Gesellschaftsbetrauten an Machtmonopol kaum erfassbare neue Mentalitäten an Unterwerfungskorruption.

Wenn es noch möglich ist, wir müssen schnellstens etwas ändern; für unsere Generation ist es fast zu spät, aber wir müssen an unsere Kinder denken, die man schon in diesen Neukorruptionen prägt.

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