Rechtsgutachten

Kopftuchverbot an Grundschulen rechtlich möglich

In Deutschand findet die Forderung, das Kopftuch in Grundschulen zu verbieten, immer mehr Unterstützer. Aber ist das Verbot auch rechtlich möglich - ein Verfassungsrechtler sagt: Ja.

pixabay / CC BY-SA 3.0
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In Österreich werden Kopftücher an Grundschulen verboten. In Deutschland steht die Forderung im Raum. Aber wäre ein solches Verbot rechtlich überhaupt zulässig? Verstößt es nicht am Ende gegen das Grundgesetz?

Unterstützt wird das Verbot auf jeden Fall von der Mehrheit der Bevölkerung. Die regierenden Christdemokraten können der Idee viel abgewinnen. Ihre Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU) kündigte im Frühsommer an, zu prüfen, ob ein Verbot überhaupt rechtmäßig ist. Besonders eilig hat es die Regierung aber offenbar nicht.

Statt dessen hat die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein Gutachten beim Tübinger Verfassungsrechtlers Martin Nettesheim in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: Ein Kopftuchverbot an Grundschulen steht, berichtet die FAZ, mit dem Grundgesetz in Einklang, sofern die Mädchen nicht älter sind als 14 Jahre.

Der Eingriff in die individuelle Freiheitsrechte, den das Verbot sicher bedeutet, steht der Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben entgegen. Die aber ist Teil der Aufgabe staatlicher Schulen. Dabei gehe es nicht darum, der religiösen Orientierung des Elternhauses etwas entgegenzusetzen. Das Ziel sei es, "Entwicklungswege offenzuhalten, eine Reflexion über den eigenen Lebensweg zu ermöglichen und deshalb einer vorschnellen Festlegung auf bestimmte Lebensformen und Rollenmodelle entgegenzuwirken".

Dieses Erziehungsziel werde beeinträchtigt, wenn religiöse Lebensformen, die den Grundwerten wie der Gleichstellung von Mann und Frau entgegenstehen, in der Schule zu stark präsent sind. Der Gesetzgeber dürfe dafür sorgen, dass diese Lebensformen aus der Schule gedrängt werden. Das gilt insbesondere für bestimmte Lesarten des Islam.

Den Einwand, dass ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit der Schülerinnen einschränken würde, lässt Nettesheim nicht gelten. Kinder unter 14 Jahren hätten nicht die "intellektuelle Reife", die zu einem selbstbestimmten religiösen Leben erforderlich ist. "Kindliche Schwärmereien" und "kindliche Anlehnung an elterliche Vorgaben und Wünsche" seien keine Ausübung von Religionsfreiheit.

Das Gutachten birgt offenbar Sprengstoff. Zum einen sieht es einige Lesarten des Islam im Widerspruch zu den Werten der Deutschen Verfassung. Zum anderen sagt das Gutachten deutlich, dass Kinder zu bestimmten intellektuellen Leistungen noch nicht in der Lage sind. Und was für die Religion gilt, gilt sicherlich auch für das politische Leben, wenn es, wie im Rahmen der Klimadebatte, religiöse Züge annimt.

So oder so ist die Bundesregierung aufgefordert, endlich die entsprechenden Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten. Ein Kopftuchverbot an Grundschulen ist bitter nötig.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Das größte Übel der Welt und bei uns ist die Überbevölkerung und die wird von den NGOs und Sozialisten noch angeheizt.
Welchen Sinn macht das Kopftuchverbot?
Eine Integration wird es niemals geben. Das bestätigen auch Multikulturelle in Singapur, und die müssen es wissen. Dort wird die Ordnung nur durch konsequentes Durchgreifen der Ordnungshüter aufrechterhalten.
Wenn 5 Deutsche 10 Ausländern gegenüberstehen, wer bestimmt dann die Regeln?
Wir sollten den Ball ganz gewaltig flach halten.

Gravatar: Freigeist

Religiöse Symbole sollten an Schulen generell verboten werden, in allen Alters-Stufen. Und auch an Unis. Ein Verbot zum Erhalt von Freiheit.

Gravatar: Oskar

Die Moslems besitzen 57 Länder.
Darum müssen die Moslems nicht in einem christlichen
Land leben. Und wir müssen uns nicht für die Moslems
verantwortlich fühlen.
Viele islamische Lände sind wesentlich reicher als wir,
dazu zählen Saudi-Arabien, Kuweit, Bahrein und einige
andere.
Und dort kann man sich um ihresgleichen kümmern.

Gravatar: Hermine

Es ist so traurig, dass wir uns um solche Dinge,
weil sie leider hier sind den Kopf zerbrechen müssen.
Weil es uns natürlich stört. Weil wir solche auffälligen
Demonstrationen einer Religion nicht gewöhnt sind.
Noch nicht mal unserer eigenen in den meisten Gebieten
Deutschlands. Und wenn dann regen sich viele Gemüter
auch auf, über unsere Sitten.
Darum haben wir auch das verdammte Recht uns über
eine fremde Religion aufzuregen und diese fremde Religion
in Grenzen zu verweisen.
"Der Islam gehört nicht zu Deutschland."

Gravatar: Thomas Waibel

@karlheinz gampe

Daß aus den öffentlichen Schulen die Kreuze entfernt werden und die Kopftücher immer mehr werden, zeigt wie rasant Deutschland islamisiert wird.

Gravatar: Thomas Waibel

Der Versuch, die Islamisierung mit einem Kopftuchverbot zu stoppen, gleicht dem Versuch, den Krebs mit Aspirin zu heilen.

Die Islamisierung läßt sich nur aufhalten oder sogar rückgängig machen, indem ihm eine total konträre geistige Kraft entgegensetzt. Diese Kraft ist das Christentum. Da aber das Christentum in Deutschland so gut wie keine Bedeutung mehr hat, ist die Islamisierung irreversible. Spätestens in dreißig Jahren wird Deutschland ein islamische Allah-Staat sein.

Die Deutschen haben sich geweigert, Christus zu dienen, jetzt werden sie Sklaven des Götzen Allahs werden.

Gravatar: Unmensch

Die Feministinnen, bekanntlich Verfechterinnen des islamischen Patriachats, werden alles dafür tun, dass schon kleine Mädchen ihren freien Willen ausüben dürfen, der darin besteht dass sie ihren Vätern und Brüdern gehorchen.

Gravatar: Kappuziner

Es mag formaljuristisch möglich sein.

Meint aber wirklich jemand, dass das auch passieren wird?

Dazu haben unsere Islamverherrlicher viel zu viel Angst vor der Randale ihrer Premiumbürger. Schließlich hat so ein muselmanischer Familienclan so viel waffenkundiges Personal wie unsere gesamte Bunteswehr.

Wer will die noch stoppen, wenn es um "Ähre" geht?

Der Zug ist längst abgefahren, und der Schnarchsack-Michel hat mal wieder nix ahnen können.

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