Einen Tag nach links-faschistischer Randale:

Konzertierte Rot-Rot-Grüne Aktion: Berliner AfD zum ›Verdachtsfall‹ erklärt

Nur einen Tag nachdem Linksfaschisten marodierend durch Berlin zogen, hat der Rot-Rot-Grüne Senat die AfD zum ›Verdachtsfall‹ erklärt.

Foto: Screenshot YouTube, Phoenix
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Der Rauch von den durch Links angezündeten Autos war noch nicht verzogen, die Trümmer, die links-grüne Gewalttäter hinterließen, noch nicht beseitigt, da hat der Rot-Rot-Grüne Senat die Berliner AfD zum ›Verdachtsfall‹ erklärt.

Offiziell ist die Erklärung nicht, denn beim ›Verdachtsfall‹ handelt es sich um einen internen Vorgang, der nicht-öffentlich ist. Eine Bekanntgabe verstieße sogar gegen geltendes Recht. Eine öffentliche Erklärung gäbe es erst, wenn die AfD als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt gilt.

Mit anderen Worten: Es handelt sich um ein durchsichtiges politisches Manöver, mit dem die politische Opposition in Berlin diskreditiert werden soll. Wenige Monate vor der Wahl und einen Tag nach den rot-grünen Gewaltexzessen in verschiedenen Stadtteilen Berlins, setzt der Rot-Rot-Grüne Senat ein Zeichen: Wir dulden links-radikale Gewalt und dulden keine Opposition.

Es ist, wie der linke Tagesspiegel schreibt, nicht die erste Einstufung der AfD zum Verdachtsfall; aber es wird auch nicht das erste Mal sein, dass die Einstufung vor Gerichten keinen Bestand hat. Der Bundesverband hat erfolgreich gegen die Einstufung geklagt: Die Einstufung als Verdachtsfall wurde verboten.

Für Berlin ist ebenfalls ein Verbot der Einstufung zu erwarten. Erst im Januar war ein internes Papier an die Öffentlichkeit geraten, das dem Berliner Landesverband eine rechts-konservative Haltung bestätigt. Von rechts-radikal keine Spur!

Dem links-radikalen Senat passte das schon damals nicht. Verfassungsschutzchef Michael Fischer, der den Auftrag gegeben haben soll, »zum gewünschten Ergebnis« zu kommen, scheiterte an einem aufrechten Referatsleiter, der sich weigerte, das unpassende Gutachten zu ändern. Der Whistle-Blower, der den internen Bericht nach außen dingen ließ, wurde als »Maaßen-Typ« diffamiert.

Einen Tag nach den linken Gewalttätigkeiten geht Senator Geisel also in die Offensive: Linksradikale ziehen hemmungslos marodierend und ohne die Corona-Regeln auch nur im Ansatz zu beachten durch die Stadt und bedrohen Bürger in Westberliner Bezirken mit Enteignung; zugleich wird die Opposition politisch mundtot gemacht.

Einen Tag nach dem 1. Mai kann man also sagen: Der links-grüne Faschismus marschiert.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: werner

Haldenwang ist eine große Gefahr für die Demokratie. Seine Maßnahmen sind mit dem deutschen Gesetz unvereinbar. Das geht nur, weil wir keine Gesetzeshüter mehr haben, das Gesetz abgeschafft wurde.

Gravatar: harald44

Jetzt sollte die Berliner AfD - oder überhaupt die gesamte AfD - zu jeder ihrer Sitzungen einen VS-Beamten per Telefon höflich einladen und nach seinem Namen fragen, denn um das verfassungsgemäße Vorgehen einer AfD-Sektion zu beurteilen, muß der ja nicht anonym da sein - nicht wahr?
Der AfD-Gesprächsleiter sollte hernach der Versammlung den VS-Mitarbeiter vorstellen und auch das GG auf dem Pult bereitliegen haben, damit dieser VS-Mensch gleich die Gelegenheit hat, Worte oder Taten eines AfD-Mitgliedes am GG zu messen, und dies hernach der Versammlung zu erläutern.
P.S.: Natürlich wird keiner vom VS kommen, aber der VS wird sich durch dieses offenen Gesprächsangebot verar**** vorkommen, so daß ihm die Lust am Schnüffeln in der Causa AfD vergehen dürfte.
Angriff ist immer noch die beste Verteidigung!

Gravatar: asisi1

Schon als Kind habe ich solche Leute, wie oben auf dem Bild , gemieden.
Das war der natürliche Instinkt!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Einen Tag nach dem 1. Mai kann man also sagen: Der links-grüne Faschismus marschiert.“

Aus der Angst unserer(?) heißgeliebten(?) Allerheiligsten vor dem immer größeren Misstrauen gegen sie und ihre Regierung heraus?
https://www.fr.de/panorama/deutschland-corona-lockdown-regierung-angela-merkel-oster-ruhetage-kritik-misstrauen-regierung-90258489.html

Steht nicht aber längst fest, dass es auch nach dem Schlich unserer(?) Göttin(?) keine Rückkehr zu den Grundrechten mehr gibt?
https://www.focus.de/politik/deutschland/analyse-bis-merkel-abtritt-wird-es-keine-rueckkehr-zu-grundrechten-geben_id_12895585.html

Werden die Zahl der in Indien an Corona(?) Verstorbenen in Deutschland nicht auch deshalb so extrem propagiert
https://meta.tagesschau.de/id/146951/400-000-tote-jaehrlich-durch-dreckige-luft
und mit denen in Deutschland verglichen?
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-04/coronavirus-zahlen-todeszahlen-infizierte-deutschland-italien-usa

Um das indigen deutsche Volk auch ganz legitim(?) als „Laborraten“ nutzen zu können
http://www.ra-schulte.de/aerzte-fuer-aufklaerung-merkel-stellt-deutsche-bevoelkerung-als-laborratten-zur-verfuegung-video,
und Kritiker auch ´dieser` Praxis besser aus den Landtagen verbannen zu können
https://www.youtube.com/watch?v=EA1Cvcqxinw
um den „Kommunismus, wie er von Merkels Einheitspartei verstanden wird“, in dem alle gleich arm und gleich krank zu sein haben, „bis auf die Gleicheren, die nach Augustinus die große Räuberbande sind, welche Demokratie und Recht ersetzt“?
http://xn--neuebrgerzeitung-nzb.de/

Wen wundert´s da noch, dass unsere(?) Heißgeliebte(?) selbst in Deutschland Bestrebungen zur Revolution und Demokratiegründung vermutet und scheinbar mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterdrücken will
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783835343269/revolution-und-demokratiegruendung?l=de,
obwohl unser GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ´eigentlich` gewährleistet?

„Das Grundgesetz sieht vor, dass „auf Grund eines Gesetzes“ in das Recht auf Leben eingegriffen werden kann, es steht also unter einfachem Gesetzesvorbehalt (Artikel 2 Absatz 2 Satz 3). Ebenfalls muss es genau wie alle anderen Grundrechte mit kollidierendem Verfassungsrecht – also insbesondere mit anderen Grundrechten – in einen „schonenden Ausgleich“ gebracht werden. Gute Beispiele für Abwägungsentscheidungen, die in der Vergangenheit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausgingen, nennt Prof. Kingreen im Verfassungsblog. So wird niemand dazu gezwungen, nach seinem Tod Organe zu spenden, obwohl viele Menschen sterben, weil ihnen die überlebenswichtige Organspende fehlt. Gleichfalls wird in der Entscheidung über ein Tempolimit auf Autobahnen die Freiheit, schnell zu fahren, höher gewichtet als die Leben, die ein solches Limit schützen könnte. Auch in seinem noch jungen Urteil zur Sterbehilfe betonte das Bundesverfassungsgericht, dass die staatliche Schutzpflicht zugunsten des Lebens nicht absolut ist, sondern in Einzelfällen hinter schwerwiegenden Freiheitsrechten – wie dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgenden Recht auf selbstbestimmtes Sterben (Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Absatz 1) – zurückstehen kann. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist also nicht automatisch „stärker“ als alle anderen Grundrechte, sondern der Staat muss sie stets in einen schonenden Ausgleich bringen.“ https://freiheitsrechte.org/corona-und-grundrechte/#recht-auf-leben

Inwiefern aber geschah das???

In der Form, dass auch in Deutschland Patienten mit Tuberkulose als an Corona Erkrankte eingestuft werden und göttliche(?) Medien das Volk per Diktat belügen - um die schweren Einschränkungen der Grundrechte auch weiterhin aufrechterhalten zu können? https://www.freiewelt.net/nachricht/corona-massnahmen-haben-weltweit-rund-1-million-tuberkulose-patienten-uebergangen-10084649

Dabei konnte man schon im Reichsgesetz vom 27. Dezember 1848 die Grundrechte des deutschen Volkes im gesamten Reichsgebiet lesen:

„Grundrechte des deutschen Volkes
Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen, und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder beschränken können.“ ...
http://www.verfassungen.de/de06-66/grundrechte48.htm

Ähnliches galt auch für unser(?) Grundgesetz - bis unsere(?) heißgeliebte(?) Göttin(?) übernahm - die noch immer mehr Kompetenzen für die EU fordert!!! https://www.anonymousnews.ru/2021/04/09/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-urteil-zwangsimpfungen/?utm_campaign=anonymousnews.ru&utm_medium=email&utm_source=Revue%20newsletter

Und das etwa nur, um den am Hungertuch(?) nagenden(?) Big-Pharma-Konzernen das Überleben(?) zu garantieren, weil sich die Weltbevölkerung immer weiter vergrößert und ´deshalb` um mindestens zwei Drittel reduziert werden soll/muss???
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/511530/Falsche-Propheten-Pharma-Lobby-blockiert-Produktion-von-generischen-Corona-Impfstoffen

Gravatar: Lutz

Paßt zu SED-Geisel und Konsorten.

DDR 2.0!

Gravatar: Jaspers

Alles ist rrrächts, was nicht linksaußen ist!
So war das schon in der seligen DDR.
Und wer sich gewagt hat, für die Kommunisten nicht die Waffe in die Hand zu nehmen, war ein Friedensfeind und Kriegshetzer. Alles nicht neu!

Gravatar: kassaBlanka

Einen Tag nach den linken Gewalttätigkeiten geht Senator Geisel also in die Offensive:

Einmal Kommunistennagetier,
immer Kommunistennagetier.

Gravatar: Croata

.... und die AFD Wähler sind alle böse.....

Ich glaube an Weihnachtsmann!

Gravatar: Ketzerlehrling

Natürlich, der Krampf gegen Rechts muss verstärkt werden. Die permanente Randale ist nicht weiter zu dulden. Denn an all dem trägt nur die AfD die Schuld.

Gravatar: Werner Hill

Dieses RRG-Gesindel mit den fremdgelenkten Medien im Rücken wird immer dreister.

Mit welchem Recht überhaupt erklärt der Berliner Senat die AfD zum Verdachtsfall?

Und in den eher unauffälligen Medien-Berichten über die Mai-Demos in Berlin heißt es - ohne Roß und Reiter zu nennen - "Randalierer greifen Polizei an". Hätten die Querdenker sich soetwas erlaubt, hätte es tagelang geheißen: "Rechtsradikale, Reichsbürger und Antisemiten greifen Polizei an".

Wenn wir uns nicht wehren, marschiert der links-grüne Faschismus bald im ganzen Land ..

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