Irakischer Asylbewerber steht wiederholt vor Gericht

K.O.-Tropfen, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung

Omer D. ist den deutschen Gerichten all zu gut bekannt. 2015(!) kam der Iraker nach Deutschland und beantragte Asyl. Wegen sexueller Belästigung ist er bereits vorbestraft, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Hannover erneut wegen diverser Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung verantworten.

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Eine 35-jährige Frau hatte ein sogenanntes »Szene«-Lokal in Hannover besucht und sich zu später Stunde auf den Heimweg gemacht. Doch noch vor der Bar sei ihr übel geworden und sie wurde ohnmächtig. Als sie wieder zu sich kam, befand sie sich halbnackt auf einer schäbigen Matratze in einem Flüchtlingsheim. Neben sich hatte sie den halbnackten Omer D., der sie begrapschte und befummelte. Sie sei wohl gerade noch rechtzeitig wieder zu Bewusstsein gekommen, bevor der Iraker sie vergewaltigen konnte. Sie widersetzte sich den Übergriffen des Irakers und weigerte sich, den von ihm geforderten Sexpraktiken nachzukommen. Daraufhin schlug der Asylant sie mehrfach. Die Frau konnte sich befreien und floh halbnackt aus dem Flüchtlingsheim. Die sofort alarmierte Polizei nahm den Aslyanten noch an Ort und Stelle fest und brachte ihn in Untersuchungshaft.

Nun musste sich der wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestrafte Omer D. vor dem Amtsgericht Hannover wegen der obigen Taten verantworten. Es konnte ihm nicht bewiesen werden, dass er sein Opfer selbst mit K.O.-Tropen oder ähnlicher Substanzen außer Gefecht gesetzt hat. Zumindest aber hat er die Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt und wollte an ihr seine Triebe befriedigen. Dementsprechend wurde der Iraker schuldig gesprochen. 13 Monate Knast lautet das Urteil.

Wie geringschätzig der Asylant das deutsche Recht achtet, zeigt die Tatsache, dass er mit 2,3 Promille Alkohol im Blut vor Gericht erschien. Sein Aslyantrag wurde zwischenzeitlich abgelehnt, seine Duldung läuft noch über sechs Monate. Omer D. ist Widerholungstäter. Seine Duldung läuft aus. Danach steht eine Abschiebung im Raum. Die Wahrscheinlichkeit, dass er sich absetzt, ist anhand dieser Sachlage relativ groß. Dennoch setzt das Gericht den verurteilten Straftäter nach der Verhandlung wieder auf freien Fuß.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Regina Ott-Hanbach

Wir DEUTSCHE meinen immer, in einem Rechtsstaat zu leben. Dem ist leider nicht so. Unfähige, lustlose Richter lassen immer wieder Serientäter aus dem Kreis der moslemischen Migranten frei herumlaufen, obwohl sie einzusperren wären. Mit solchen Richtern geht der Rechtsstaat irgendwann zugrunde.

Gravatar: Britta

Ausländer, die hier bei uns in unserem schönen Deutsch-
land straffällig werden, gehören ohne wenn und aber
sofort in ihre Heimat oder einen anderen Ort ihrer Wahl
abgeschoben.
Wird Zeit, dass hier bald mal aufgeräumt wird. Bei der
Politik und der Justiz.
Allerhöchste Zeit.

Gravatar: Alfred

Die deutsche Justiz ist an ihre Belastungsgrenzen gestoßen. Der Richterbund, jede Woche wird ein Schwerverbrecher vorzeitig entlassen.
Deutschland ist bald KO.
Merkel macht bald den Ententanz - Ziel erreicht - Flucht in die USA!!!

Gravatar: Egon Scherzer

'wieder auf freien Fuß...'

Wenns ein einheimischer Opa gewesen wäre, der die GEZ verweigert, wäre er in Beugehaft gekommen.

Die Gewaltenteilung ist beseitigt, die Justiz macht das was die regierende Politik verlangt. Gesetze sind nur mehr Handlungsrichtlinien, Schutz der Bevölkerung oder Rechtsempfinden spielen keine Rolle, Opfer werden in Kauf genommen... Der Rechtsstaat ist tot, es lebe der Rechtsmittelstaat.

Genauso operieren die 'Genossen'. Vorwärts immer, Rückwärts nimmer. Unsere Enkel verlieren Ihre Heimat und nicht durch Umweltverschmutzung.

Gravatar: Stefan B.

„ Dennoch setzt das Gericht den verurteilten Straftäter nach der Verhandlung wieder auf freien Fuß.“
Ich breche zusammen, was ist das für ein Land, was sind das für Richter? Ich wollte Deutschland würde wieder von den USA besetzt werden, notfalls die Russen. Deutschland komplett unfähig, mal wieder.

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