Abgabe der Vermögensauskunft wurde ebenfalls verweigert

Knast wegen GEZ-Verweigerung

Eine 41-Jährige wurde in Wuppertal in den Knast gesteckt, weil sie sich seit Jahren weigert, die GEZ-Zwangsabgabe zu entrichten und auch die angeordnete Vermögensauskunft nicht leisten will. Die GEZ-Schergen haben sie eingeknastet, um sie weichzukochen.

Fotomontage / Quellen: Facebook, RT Deutsch
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Die deutsche Justiz hat wieder einmal gezeigt, dass sie gnadenlos zuschlagen kann. Eine 41-jährige Hausfrau aus Wuppertal verweigert seit etwa vier Jahren die Entrichtung der Zwangsabgabe GEZ. Nachdem die dortige Mahnungs- und Zwansgsmaßnahmensmaschinerie erst einmal in Gang gesetzt war, gab es kein Halt mehr. Trotz ultimativer Aufforderungen zur Entrichtung der Zwangsabgabe blieb Sylvia Schulte, so der Name der Wuppertalerin, standhaft. Auch die Ladung zur Abgabe der eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen ließ sie unbeachtet verstreichen. Eine aus der Sicht der GEZ derart renitente Bürgerin muss also mit dem ultimativen Mittel in die Knie gezwungen werden. Also schickte der WDR seine Knechte vor und beantragte einen Haftbefehl gegen Sylvia Schulte, der mittlerweile vollstreckt wurde. Die Zwangsabgabenverweigerin sitzt derzeit im Frauengefängnis Köln-Ossendorf.

Vergewaltiger, Kinderschänder, Messermörder und andere Verbrecher werden in diesem Land auf freien Fuß gesetzt. Vor allem dann, wenn sie einen ganz bestimmten Hintergrund vorweisen können. Die streifen durch die Straßen der Städte, Dörfer und Gemeinde; immer bereit, sich ein neues Opfer zu suchen und wieder zuzuschlagen. Aber Rentner, die drei Stück Käse im Wert von nicht einmal fünf Euro mopsen, Schwarzfahrer oder GEZ-Verweigerer werden in Merkel-Deutschland gnadenlos verfolgt und eingebuchtet. Da zeigt die deutsche Justiz ihre ganze Härte und wie wehrhaft sie doch ist.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: smith

Heute wurden Niklas Mörder freigesprochen! Grenzenlose Frechheit!!

Gravatar: die Vernunft

Eigentlich brauchte die Frau nur Widerspruch bei Gericht einzulegen, das die Forderung zu Unrecht besteht, da sie mit der GEZ, wie wir alle, keinen Vertrag abgeschlossen hat. Widerspricht sie nicht, wird die Forderung leider automatisch rechtens!
Hätte sie das gemacht, hätte die GEZ dieses Vertragsverhältnis beweisen müssen. Hat das jemals mal jemand probiert? Das müßte doch der Weg sein, diesem System unser Geld zu entreißen!!
Natürlich wissen wir alle, wie versessen diese Berufslügner auf das Geld ihrer ungeliebten Finanzierer sind!

https://www.persoenlich.com/blog/lugenmedien-und-fake-news

Gravatar: gisela glatz

Wenn Deutsche diesen Strafobulus nicht zahlen, weil sie ja diese Sender nicht sehen wollen, werden sie hart bestraft. Wenn aber so ein dahergelaufener Asylant oder Andersfarbiger eine Straftat, und ich betone, eine Straftat, begeht, dann wird er noch psychiatrisch betreut, weil er doch traumatisiert ist. Was sind denn das für Schweinereien in unserem Lande ??? Wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit und eine wahre Rechtssprechung? Diese Zugelaufenen haben in Deutschland Narrenfreiheit und die Justiz und Polizei schauen noch zu. Politiker schauen gleich mal weg und bezeichnen die Morde und Vergewaltigungen dieser Asylanten als Einzeltaten. Nur sind diese Einzeltaten langsam zum Alltagsgeschäft geworden . Dabei unternehmen Polizei und Justiz nichts und lassen diese Täter frei herumlaufen, auf das sie weiter morden und vergewaltigen bzw Klauen, Schwarz fahren und freie Bürger mit Messern bedrohen. Diese Palette kann man unendlich weiterführen, DANK Frau Merkel.

Gravatar: Edel Traud

Wenn es aber darum geht, einen Mörder mit "Spezialhintergrund" zu überführen und ihn sowie die ihn aus welchen Gründen auch immer deckenden und aussageverweigernden Zeugen in Erzwingungeshaft zu nehmen, um letztlich den Mord an einem 17jährigen zu bestrafen - da versagt die NRW-Justiz kläglich!

Gravatar: Toni Pino

Alle Mitarbeiter der Rundfunkanstalten sollten sich schämen.
"Verdienen" ihr Geld, indem andere mit Haft bedroht oder bestraft werden.

PFUI!

Btw. Die GEZ Zwangsbeglückung sollte endlich eine Steuer werden, damit die Steuerzahler durch demokratische Prozesse auf die Ausgabenseite und Programmgestaltung einen Einfluss haben.

Ich mag es zum Beispiel nicht, sonntags abends in einer Märchenstunde (*) der Polizei bei ihrer Arbeit zuzusehen.
(* = permanente Verletzung von Zeugen-Verdächtigen- Opfer- Rechten)

Gravatar: Willi Winzig

Einfach Abbuchungsauftrag kündigen und per Überweisungsträger monatlich am Ende 17,50 Euro zahlen. Schon haben diese Abzocker richtig Arbeit. Machten das zig tausende Leute, kommen die mächtig ins Schleudern, aber machen können die gar nicht dagegen, weil man 1.) zahlungswillig ist, 2.) einem Niemand vorschreiben kann eine noch nicht erbrachte (grottenschlechte Leistung) 3 Monate im voraus zu bezahlen. 3.) Das Programm von ARD und ZDF ist dermaßen mies geworden und eine Zumutungt die den Intellekt beleidigt.

Würde es wirklich zu einer Verhandlung kommen, kann man dem Gericht beweisen, dass das ÖR ganz klare Staatspropaganda und auch Lügen verbreitet und z.B. keine neutralen Nachrichten mehr sendet, was der eigentliche Auftrag ist. Ich persönlich lasse mich von diesen Speichlleckern nicht poitisch erziehen, denn ich denke noch selbst und kenne unsere deutsche Geschichte vor allem auch der jüngeren Vergangenheit.

Daher ist es wichtig alles was man an Verfehlungen dieses Lügenvereins kriegen kann, als Beweismaterial zu archivieren. Diese Arrogantlinge habe ich inzwichen gefressen wir 10 Pfund Schmierseife.

Gravatar: Andreas Hoffmann

Kein Richter hat dazu ein pfändungstitel unterzeichnet!
Zudem ist der Beitrag keine Steuer und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt!
Es ist unfassbar was da abgeht!

Gravatar: germanix

Wenn jemand nicht den öffentl. Rechtlichen Rundfunk beansprucht (also nicht fernsieht), so hat er auch keine Leistung bezogen! Somit muss, wenn keine Leistung bezogen wurde, auch nichts bezahlt werden!

Ohne Arbeit kein Lohn ist ein Grundsatz im deutschen Arbeitsvertragsrecht, der sich mittelbar aus der Fälligkeitsregel des § 614 Satz 1 BGB ergibt.

Kein Mensch darf gezwungen werden, den öffentl. RR zu sehen. Daher gilt das Leistungsprinzip: Keine Leistung - kein Geld!

Ich bin sicher, dass die besten Anwälte Deutschlands, dieser Frau und anderen helfen könnten, wenn sich Spender bzw. ein Verband erbarmt, vor dem Bundesgerichtshofes feststellen zu lassen, dass, wenn keine Leistung erbracht wird, diese nicht erbrachte Leistung auch nicht eingefordert werden darf!

Bei dieser Feststellungsklage muss das Fernsehen außen vor bleiben - es geht ausschließlich um die Feststellung! Würde eine positive Feststellung erwirkt, kann sich das Fernsehen in der heutigen Form, begraben lassen!

Gravatar: Expat

@ Frost

Wo leben Sie denn?
In Schland jedenfalls, im Land der Duckmäuser, Denunzianten und Brown-Noser kriegen Sie nicht mal 100 zusammen, die so konsequent wären. Warum man die Rautenplage nicht abwählt? Weil sie von 85% des Stimmviehs GEWÄHLT wird. Denen gefällts so.
Und erinnern Sie sich, die devot kriechenden Schlandbewohner haben es sich auch gefallen lassen, daß ein durchgeknallter sozialistischer Derwisch mit Namen Adolphe ihre eingebildete Idylle brachial zerstörte und Millionen von ihnen den Tod brachte.
Es ist nicht bekannt, daß sich darob großes Wehklagen oder gar ernstzunehmender Widerstand erhob.
Kurzum, es handelt sich bei der Mehrzahl der "schon länger hier Lebenden" um Vollidioten.
Was zu tun ist? Einzig und allein JETZT abhauen, egal wohin. Etwas Besseres als den Tod findet man allemal. Zu warten, bis das Kalifat Einzug hält, wäre ein grober Fehler. Kein Land der Welt wird dann Millionen Schlandflüchtlinge aufnehmen. Zurecht. Idioten haben sie selbst schon genug.

Gravatar: henrypaul

Der ganze Konstrukt der GEZ Beitragsservice* ist RECHTSWIDRIG!
* nicht rechtsfähig, keine staal. Behörde, reine Privatfirma als Inkasso, Landesverfassungen lesen--> Rundfunkerlaubnis zu solchen Sachen nicht erlaubt; Haftbefehle müssen von einem Richter unterschrieben sein, bei Tatbestand einer kriminellen Handlung--> GEZ kann max ein Ordnungsvergehen sein; Besser sofort zum OLG und Rechtsbeschwerde gegen Amtsgericht einlegen- wg NICHT-Vorhandensein von Akte und Vollstreckung oder Straftat... usw

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