Stille Aushöhlung des Rechtsstaats

Kirchenasyl als staatlich geduldete Abschiebeverhinderung

In Hessen wurden in den letzten Jahren hunderte Abschiebungen durch sogenanntes Kirchenasyl unterlaufen – mit Billigung der Behörden. Eine stille Aushöhlung des Rechtsstaats.

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Zwischen 2018 und 2024 wurden in Hessen exakt 366 geplante Abschiebungen durch Kirchenasyl verhindert. Allein im Jahr 2023 waren es 105, im Vorjahr 82 – und 2025 steht bereits bei 30 Fällen. Die tatsächliche Zahl liegt wohl deutlich höher, da ein Fall oft mehrere Personen betrifft. In über 600 Fällen gewährten Kirchen seither Zuflucht – offenbar mit Erfolg: Nach Angaben der evangelischen Landeskirchen befinden sich sämtliche Betroffene noch immer in Deutschland.

Der eigentliche Skandal liegt jedoch in der stillschweigenden Duldung dieser Praxis durch den Staat. Obwohl Kirchenasyl rechtlich keinerlei Bindung hat, verzichten die hessischen Behörden freiwillig auf Abschiebungen – sobald eine Gemeinde signalisiert, einen Kirchenasylfall aufgenommen zu haben. Die Begründung: »Respekt vor der christlich-humanitären Tradition«.

In der Praxis bedeutet das: Der Staat lässt sich von einer moralischen Eigeninterpretation der Kirche davon abhalten, geltendes Recht umzusetzen. Und das nicht etwa punktuell, sondern systematisch. Während Ausreisepflichtige in anderen Fällen notfalls unter Polizeibegleitung zum Flughafen gebracht werden, genügt hier das Glockengeläut eines Pfarrhauses zur Flucht in die Unantastbarkeit.

Besonders perfide ist die Ausnutzung europäischer Fristen. Laut Dublin-III-Verordnung hat ein Staat sechs Monate Zeit, Asylwerber in das Ersteinreiseland rückzuführen. Sobald diese Frist durch Hinauszögern verstreicht, wird Deutschland zuständig – die Rückführung ins Herkunftsland scheitert dann regelmäßig am fehlenden politischen Willen. Aus der Abschiebung wird ein Bleiberecht durch Zeitspiel.

Dass kirchliche Organisationen diese Taktik nicht nur praktizieren, sondern auch noch feiern, unterstreicht den Verlust jeglichen Rechtsverständnisses. Dass staatliche Behörden sie dabei gewähren lassen, ist ein Offenbarungseid.

Kirchenasyl ist längst keine humanitäre Ausnahme mehr, sondern Teil eines politisch gewollten Systems zur systematischen Aushöhlung der Asylordnung. Die Staatskirchen sind offensichtlich auch noch stolz darauf, wie sie den Rechtsstaat aushöhlen. Dass es klare Richtlinien für Kirchenasyl gibt, interessiert dabei die Kirchenfürsten nicht. Denn: Kirchenasyl ist ein Schutz, den eine Kirchengemeinde einem Flüchtling bietet, um dessen Abschiebung vorzubeugen, wenn ihm in seinem Herkunftsland Gefahren für Leib und Leben oder Folter drohen.

Doch den »Flüchtlingen«, die durch Schleuser und dubiose »Seenotretter« in die EU und nach Deutschland eskortiert werden, drohen in der Heimat keine Gefahren. Sie sind Asyltouristen, Wirtschaftsmigranten und Sozialflüchtlinge. Für sie kann es per se kein Kirchenasyl geben.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Axel Gojowy

Die "Kinderschützer" haben halt mehrere Betätigungsfelder

Gravatar: Tomas Poth

Die Kirchen, die Amtskirche, sie sind die heutigen Pharisäer der Jetztzeit.

Gravatar: NichtMeinKrieg

Wie würden diese Kirchen wohl agieren, suchten Obdachlose dort Zuflucht? Sie würden polizeilich entfernt, obwohl in den Städten immer wieder Obdachlose zusammengetreten werden und selbst im Schlaf angezündet werden. Aber das sind offenbar Menschen 2. Klasse für die Kirchen. Die unterteilen ja bekanntermaßen gern die Gesellschaft in Hell und Dunkel.

Gravatar: Erik Renitente

Seit 11 Jahren schon und wir wachen nicht auf.
Oder doch, siehe die Austrittszahlen bei den Kirchen.
Nur Hilfe vor Ort und nicht bei uns, den Rest sehen wir schon bei den Messerkünstler.
Gesetze darf niemand brechen.

Gravatar: Roland

Die Kirche steht über dem "Rechtsstaat".
Der Staat war die Kirche, die Kirche der Staat.
Eine Abspaltung dieser fast zweitausendjährigen Machtstruktur stellt die sogenannte Demokratie dar.
Die Kirchen stellen also einen Staat im Staate dar, um in der Sekularität ihre Aufgabe des Seelenheils gerecht werden zu können.
Wie weit Anspruch und Realität dabei auseinander klaffen dürfte hinreichend bekannt sein.
Das Polizei während der Merkel Diktatur mit ihren Menschen verachtenden lockdowns (zu deutsch: wegsperren) Kirchen entweihen konnten, indem sie Gottesdienste sprengten und Gläubige wie Leprakranke behandelten, war nur durch den Hochverrat der Bischöfe an der Kirchengemeinde möglich, die sich mit dem Politfeudalisten gemein machten.
Dies ändert nichts daran, daß der "Rechtsstaat" an der Kirchenpforte endet.
Wer dies abschaffen will, schafft die Schutzfunktion der Kirche als religiöse/sprirituelle Institution ab.
Daß die Kirchenführer das heilige Kirchenasyl, also das "erbarme dich seiner", dazu missbrauchen um kriminelle Schleuserstrukturen, an denen sie sich in ekelhaftester Weise selbst berreichern, sollte nicht dazu führen, daß die Kirchen als letzter Zufluchtort vor einem übergriffigen Un"Rechtsstaat" abgeschafft werden.
Dieser Disput muß also innerkirchlich ausgetragen werden. Der Staat hat dort nichts verloren !

Gravatar: werner S

Die unsäglichen Rechte der Kirche müssen endlich gebrochen werden.

Gravatar: Fritz der Witz

Dieses euphemistisch "Kirchenasyl" genannte Unrecht muss endlich beendet werden.

Pfaffen die nicht akzeptieren wollen, dass Recht und Gesetz auch für sie gelten, müssen weggesperrt werden. Was bilden sich diese scheinheiligen Heuchler eigentlich ein?
Hartes Durchgreifen wäre hier die gebotene Maßnahme der Stunde.

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