Berliner Gericht hebt Kündigung auf

Kinderporno-Besitz für zwei Lehrer kein Entlassungsgrund

Ein Richterspruch aus Berlin sorgt für Unverständnis. Die Bildungsverwaltung wollte zwei Lehrer aus dem Schuldienst entlassen, da diese Kinderpornos besaßen. Für das Gericht ist das aber nicht ausreichend. Eine Kündigung wurde untersagt.

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Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass der Besitz von kinderpornographischen Fotos und Videos als Grund nicht ausreichten, einen Lehrer aus dem Dienst zu entfernen, nachdem zwei Lehrbeamten der Konsum von Kinderpornographie zur Last gelegt wurden.

Bei einem der Lehrer wurde ein Video in Spielfilmlänge und viele Darstellungen nackter Kinder unter 14 Jahren auf der Festplatte seines Computers gefunden, während beim anderen ein paar Dutzend eindeutige  Darstellungen und Abbildungen von Missbräuchen an Kindern entdeckt wurden.

Den Richtern des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten galten diese Tatbestände nicht als ausreichend, um beiden Lehrkräften den weiteren, berufsmäßigen Umgang mit Schutzbefohlenen zu unterbinden. Diese wurden lediglich zu Geldstrafen von insgesamt 4.000 bzw. 4.500 Euro verurteilt.

Die Bildungsverwaltung ging gegen das Urteil in Berufung und wollte die beiden Lehrer zudem nicht länger unterrichten lassen. Dagegen klagten die Lehrbeamten erfolgreich. Das Gericht untersagte in der Berufungsverhandlung dem Dienstgeber, die beiden zu entlassen.  

Die Berliner Bildungsverwaltung will jetzt notfalls auch bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, um die beiden Lehrkräfte aus dem Schuldienst zu entfernen. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung sollen die beiden Lehrer suspendiert bleiben.

Mehr dazu unter pnn.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: C.S.

Mal hergehorcht,
über diese Fälle ist nichts bekannt...
auser das der eine 14 Bilder hatte...
wisst ihr eigentlich wie einfach es ist sich Bilder auf seinem Rechner einzufangen ohne das man die will...

Bestes beispiel alle die Gigi Hadid followen auf instagramm hat neulich ein Kinderpornografisches Bild auf seinem Rechner geladen, als Sie ein Bild von sich und ihrer Schwester, von früher, ca 6 Jahre alt postete, bei dem sie nackt sind und Engelsflügel anhaben.

Möchte euch mal sehen wenn das in eurem Cache ist und ihr das gar nicht wusstet...

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Eltern nehmt eure Kinder von der Schule,auch Eltern haben Streikrechte.

Gravatar: thwellert

Da klappt mir einmal mehr die Kinnlade herunter vor Fassungslosigkeit.

Ich bin ausnahmsweise einmal FÜR die Entscheidung der Schulbehörde. Diese will vor das Bundesverwaltungsgericht und doch noch die Entlassung der beiden Lehrer erstreiten.

Ich wünsche der Schulbehörde viel Erfolg dabei, obwohl ich wenig Hoffnung für die Kinder habe.

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: Gisela Glatz

Hier zeigt sich wieder einmal das ganze Problem von Justizia. Unsere Justiz ist keinen Pfifferling wert. Wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit und der Schutz unserer Kinder, wenn selbst die Lehrkräfte verdorben und pervers sind ??? Solche Lehrer haben in unserem Schulsystem nichts mehr zu suchen und am allerwenigsten im Beamtenstatus. Ich möchte meine Steuergelder nicht für Pädophile Lehrkräfte ausgeben. Da kann man sich ja ausmalen, wie unser Schulsystem ausschaut und was für unfähige Lehrkräfte wie haben. Tut mir für diejenigen leid, die es wirklich ehrlich meinen und unsere Kinder und Jugendlichen rechtschaffen und offen lehren wollen. Schande dem Gericht und der Justiz, die zu solchen Urteilen kommen.

Gravatar: K Becker

So ist unser "Rechts"-Staat.
Täterschutz vor Opferschutz.
Siehe Silvester, siehe Mißbrauch in der Kirche, siehe Übergriffe durch gekommene Forderer - alles Einzelfälle und nicht von öffentlichem Interesse.

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