Zwangsgebühr für arme Rentner

Keine Befreiung für arme Rentner: Rundfunkbeitrag muss GEZahlt werden

Rentner müssen den Zwangsbeitrag für den Rundfunk entrichten, egal wie mickrig ihre Rente ausfällt. Nur wer offiziell Sozialleistungen bezieht, hat eine Chance auf Befreiung.

Foto: Pixabay
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Der Rundfunkbeitrag, der zwangsweise GEZahlt werden muss, ist für viele Menschen eine Qual. Denn es ist extrem schwierig, aus der Zahlungsverpflichtung herauszukommen, wenn man nicht blind, taub oder von Sozialleistungen abhängig ist.

Gerade Familien mit Kindern, die am Limit leben, oder Rentner, die kaum über Runden kommen, sind davon betroffen. Sie liegen oftmals an der Grenze zum Anspruch auf soziale Aufstockungsleistungen. Doch wenn sie diese nicht bekommen, gibt es keine Befreiung von der GEZ-Zwangsgebühr. Das Argument, man habe keinen Fernseher oder konsumiere keine Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zählt nicht.

Ein jüngstes Gerichtsurteil hat diesen Zustand wieder bestätigt. Ein armer Rentner, der nur mit Mühe über die Runden kommt, wollte sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Doch solange ein armer Mensch keine Sozialleistungen vom Staat beantragt und diese bekommt, hat er keine Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

Für viele arme Rentner, die sich die Tortur der Sozialhilfebürokratie ersparen wollen oder aus Scham oder sonstigen Gründen keinen Antrag stellen wollen, gibt es keine Möglichkeit, über andere Wege, wie der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Ausgaben zu reduzieren. Der Rundfunkbeitrag zwingt diese Menschen geradezu dazu, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialrente zu beantragen.

Und für Rentner, deren Rente nur minimal über der Grenze liegt, um Sozialleistungen zu beziehen, sieht es ebenfalls bitter aus. Die GEZ will GEZahlt sein. Egal ob der Fernseher an ist oder aus. Und so werden weiterhin arme Rentner das üppige Gehalt der gut verdienenden ARD/ZDF-Granden mitbezahlen.

Zur Erinnerung: Der WDR-Intendant Tom Buhrow erhält ein jährliches Grundgehalt von rund 404.000. Dazu kommen noch Sachbezüge sowie zusätzliche Leistungen für Tätigkeiten bei Tochterfirmen der Sender in unbekannter Höhe.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ketzerlehrling

Richtig. Genau das ist das Ziel. Dass Menschen, der Großteil, von Transferleistungen lebt, die man nach Belieben und nach "sozialer Kompetenz", die natürlich von den gönnerhaften Gewährern beurteilt wird, genehmigen, sanktionieren, oder ganz streichen kann. Bei den Armen und Bedürftigen hat man damit begonnen, es wird sukzessive ausgeweitet.

Gravatar: Traudi

Ich bin so eine arme Rentnerin, möchte aber um nicht in Vater Staats Mühlen zu geraten keine mir eigentlich zustehenden Sozialleistungen beantragen!
Meine Bitte an diese Firma Beitragsservice um Befreiung schlug erwartungsgemäß fehl. Man schickte mir eine Auflistung aller Sozialleistungen, deren Bezug von der Gebührenpflicht befreien; darunter "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" .... Ich sollte mir vielleicht ein Kopftuch anziehen und Asyl beantragen gehen?!
Vorher werde ich aber sicherlich - zum wiederholten Male - den Gerichtsvollzieher besuchen gehen dürfen...

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