Zwangsgebühr für arme Rentner

Keine Befreiung für arme Rentner: Rundfunkbeitrag muss GEZahlt werden

Rentner müssen den Zwangsbeitrag für den Rundfunk entrichten, egal wie mickrig ihre Rente ausfällt. Nur wer offiziell Sozialleistungen bezieht, hat eine Chance auf Befreiung.

Foto: Pixabay
Veröffentlicht:
von

Der Rundfunkbeitrag, der zwangsweise GEZahlt werden muss, ist für viele Menschen eine Qual. Denn es ist extrem schwierig, aus der Zahlungsverpflichtung herauszukommen, wenn man nicht blind, taub oder von Sozialleistungen abhängig ist.

Gerade Familien mit Kindern, die am Limit leben, oder Rentner, die kaum über Runden kommen, sind davon betroffen. Sie liegen oftmals an der Grenze zum Anspruch auf soziale Aufstockungsleistungen. Doch wenn sie diese nicht bekommen, gibt es keine Befreiung von der GEZ-Zwangsgebühr. Das Argument, man habe keinen Fernseher oder konsumiere keine Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zählt nicht.

Ein jüngstes Gerichtsurteil hat diesen Zustand wieder bestätigt. Ein armer Rentner, der nur mit Mühe über die Runden kommt, wollte sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Doch solange ein armer Mensch keine Sozialleistungen vom Staat beantragt und diese bekommt, hat er keine Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

Für viele arme Rentner, die sich die Tortur der Sozialhilfebürokratie ersparen wollen oder aus Scham oder sonstigen Gründen keinen Antrag stellen wollen, gibt es keine Möglichkeit, über andere Wege, wie der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Ausgaben zu reduzieren. Der Rundfunkbeitrag zwingt diese Menschen geradezu dazu, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialrente zu beantragen.

Und für Rentner, deren Rente nur minimal über der Grenze liegt, um Sozialleistungen zu beziehen, sieht es ebenfalls bitter aus. Die GEZ will GEZahlt sein. Egal ob der Fernseher an ist oder aus. Und so werden weiterhin arme Rentner das üppige Gehalt der gut verdienenden ARD/ZDF-Granden mitbezahlen.

Zur Erinnerung: Der WDR-Intendant Tom Buhrow erhält ein jährliches Grundgehalt von rund 404.000. Dazu kommen noch Sachbezüge sowie zusätzliche Leistungen für Tätigkeiten bei Tochterfirmen der Sender in unbekannter Höhe.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Bernd Walther

Wir werden gezwungen das zu stützen und zu bezahlen was uns versklavt. Unsere Freiheit ist schon lange verloren.

Gravatar: fonfang

Ja,liebe Mitbürger,ihr habt sie leider wieder gewählt unsere
wertgeschätzten Politiker.Eine andere Wahl und die GEZ
wäre noch einmal zum Prüffall geworden !
Na ja, dann wieder bis zur nächsten Wahl in 4 Jahren.Es
wird sich in diesem Ländle nichts ändern,ausser das es noch mehr für den Normalverbraucher Bergab geht !

Gravatar: Andrea

Ich bekomme etwas Mietzuschuss , eigentlich auch eine soziale Leistung !
Trotzdem habe ich keinen Anspruch auf Befreiung der GEZ , so wenig wie ich diese 100 Euro Coronabeihilfe bekam !
Hier wird ein Unterschied zwischen aufstockender Sozialhilfe und Mietszuschuss gemacht obwohl beides von einem Amt gezahlt wird und dadurch habe ich weniger Geld zur Verfügung wie ein Sozialhilfeempfänger oder Asylant !

Gravatar: KRM

= ZWANG zur Beantragung von Sozialleistungen + Kontrolle + Macht !

Mit welchen Folgen für die Bedürftigen?
Zu große / zu teure Wohnung die dringend für (Groß-)Familien benötigt werden?! Abschiebung in Alten- und Pflegeheime?!
Um´s Geld kann es nicht gehen.



Verwaltungsgericht (VG) Koblenz
Urt. v. 19.10.2021, Az. 5 K 55/721.KO

Die Heranziehung des Klägers zum Rundfunkbeitrag sei außerdem verhältnismäßig, ihm stehe kein Wahlrecht zu. Er könne, so das VG, nicht einerseits auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen freiwillig verzichten, andererseits jedoch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mangels finanzieller Mittel verlangen.

Gravatar: Europa der+V+und+V

Ich empfinde nur noch Wut....
Einseitiger geht nicht. Es gibt NICHTS was OK ist.Nicht mal Humor on Fernseher. C-Hypnose. 24 Std. Propaganda und Regierungslob.
Es ist traurig.Viele können sich es NICHT mehr leisten.Trotzdem muss man es zahlen.

Gravatar: asisi1

Dafür kommen aber Muselmanen , mit 4 Frauen und 25 Kindern, hierher.
Da die Frauen sich untereinander nicht verstehen, bekommt jede ein extra Haus.
Und solche Schweinereien werden von diesem unsagbaren Verfassungsgericht noch bestätigt.
Rechnet man nur mal die Sozialleistungen nebst Miete dazu und dann noch die Kosten der Krankenkassen, da wird einem übel. Und deutsche Rentner wählen noch die jetzigen Politiker, als Dank werden sie demnächste hungern und frieren müssen!

Gravatar: Schon weg!

Tip beim Bezahlen das Komma eine Stelle nach links machen und abwarten .

Gravatar: Karl Otto+von+Brausebrandt

Werte Traudi!!!
Ich befinde mich in der gleichen Situation, da gehe ich lieber Flaschensammeln als mich auf einem Amt nackig zu machen und von denen Abhängig zu werden.
Aber GEZ zahle ich nicht auch wenn ich ins Gefängnis müsste, meine Freiheit können sie mir nehmen, meine Ehre nicht!!!

Gravatar: Peter S.

Geht dieses GEZ-Syndikat auch schon auf Obdachlose los?

Das Zwangsgeld für Regierungspropaganda ist zutieft asozial und wäre einer Sozialen Marktwirtschaft unwürdig! Das System aus mittelalterlicher Steuereintreibung, Bevormundung und Indoktrination, muss man als das Bezeichnen können, was es ist: Ein Regime!

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang